Für das Muttertagsgeschenk wurden meiner Tochter (3 Jahre) im Kindergarten die Haare abgeschnitten. Einseitig hinter dem Ohr, links sind sie jetzt bis Mitte Rücken, rechts enden sie ca. 5 cm unter dem Ohr. Soweit ich gelesen habe ist das einfache Körperverletzung, eventuell schwere oder gefährliche Körperverletzung wegen der Schere. Nun bin ich auf der Suche nach Gerichtsurteilen, um dem Kindergarten ein paar Muster vorzulegen. Wir hatten in letzter Zeit sehr viel Ärger mit dem Kindergarten, aber das schlägt jetzt dem Faß den Boden aus :o( Auch würde mich interessieren, wie weit man in so einem Fall mit der Staatsanwaltschaft kommt. Hierzulande wird man bereits an der Polizeidienststelle schief angeschaut, wenn man wegen so einer Lapalie kommt. Die Anzeige sollte man möglichst noch selber aufsetzen... Na, weiß einer was zu dem Thema und kann mir (schnellstmöglich) was mitteilen? Immerhin ist am Dienstag wieder Kindergarten...
von lunakrivi - 11.05.2008 19:12:00 Status: Frischling (6 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Wer hat denn die Haare abgeschnitten? Eine Kindergärtnerin oder ein anderes Kind?chavah
von Chavah - 11.05.2008 19:58:43 Status: Unsterblich (3733 Beiträge)
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>Haare im Kindergarten geschnitten
1. Haare zu ruinieren ist nicht per se eine Körperverletzung, sondern wegen der damit im Einzelfall ggfs. verbundenen negativen psychischen Folgen (Scham etc.). Hatte das Kind welche?2. Eine ''schwere'' oder ''gefährliche'' KV kann schon gar nicht vorliegen, da dies dem Sinn des StGB zuwiderlaufen würde. Diese Paragraphen sind für ''echte'' Verletzungen mit gefährlichen Waffen reserviert (die ''schwere'' nur für bleibende Schäden besonderer Art).Als StA würde ich wohl auch auf den Privatklageweg verweisen, da das Haareschneiden von Kindern zu verfolgen nicht unbedingt nach öffentlichem Interesse schreit.
von Mareike - 11.05.2008 20:06:57 Status: Tao (9082 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Wer hat denn die Haare abgeschnitten? Eine Kindergärtnerin oder ein anderes Kind?Das ist wurscht, weil das Kindergartenkond Werkzeug gem § 25 I Alt 2 der Kindergärtnerin ist.Als StA würde ich wohl auch auf den Privatklageweg verweisen, da das Haareschneiden von Kindern zu verfolgen nicht unbedingt nach öffentlichem Interesse schreit.Ja so ist es, das ist eher eine zivilrechtliche Sache, auch wenn es eine Frechheit ist, wenn die Eltern nicht vorher gefragt werden.
von Andreas.Hauser - 11.05.2008 20:36:35 Status: Unsterblich (882 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Nee Andreas, Werkzeug hiesse ja, dass die Erzieher das Kind A angewiesen hätten, B die Haare zu schneiden.Ich sehe hier eher eine nicht strafbare Verletzung der Aufsichtspflicht. Die kleinen Racker können mitunter schneller sein, als man schauen kann.Deshalb ja meine Frage: Wie kam es durch wen dazu.Ist natürlich schlimm, wenn sich der Kindergarten nocht sofort telefonisch mit den Eltern in Verbindung gesetzt hat. Und ein flotter neuer Haarschnitt auf Kosten des Kindergartens sollte auch drin sein!chavah
von Chavah - 11.05.2008 20:44:09 Status: Unsterblich (3733 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Geschnitten wurden die Haare von der Erzieherin *grummel* Laut der Aussage meiner Tochter wurde das bei allen Kindern so gehandhabt. Ich begreife nicht, wie man auf eine so dumme Idee kommen kann. In nächster Instanz schneidet sich meine Tochter die Haare wohl noch selber ab und klebt sie auf ein Bild, um mir eine Freude zu machen *augenroll*Also vorsätzlich wars allemal. Und wenn tatsächlich die gesamte Gruppe betroffen ist...
von lunakrivi - 11.05.2008 22:44:17 Status: Frischling (6 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
@lunakrivi Also, nochmal zum Mitschreiben: Die Erzieherin hat deiner Tochter die Haare also einseitig abgeschnitten? Du willst sagen, dass sie jetzt auf der einen Seite sehr lange Haare hat und die andere Hälfte fehlt? Ist das dein Ernst oder wird hier getrollt?
von Schrumpfgermane - 11.05.2008 23:21:35 Status: Unsterblich (1669 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Das wüsste ich auch gerne!chavah
von Chavah - 12.05.2008 08:57:47 Status: Unsterblich (3733 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Ich verstehe das so:Im Kindergarten wurde ein Muttertagsgeschenk gebastelt, dabei sollte eine Locke des Kindes miteingebracht werden.Wenn der Haarschnitt jetzt verhunzt ist, müssen die Erzieherinnen einen Friseurbesuch bezahlen, so sehe ich das.Es wird doch eine Kindergartenleitung und Träger des Kiga geben, wenn´s wirklich so schlimm ist, würde ich mich dort beschweren.
von Grübchen - 12.05.2008 10:52:22 Status: Legende (358 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Ich werde trotzdem das Gefühl nicht los, dass getrollt wird. Glaubt ihr im Ernst, dass die Erzieherinnen den Kindern die Haare abschneiden? Und dann noch so radikal? Nee, ich glaubs nicht.
von Schrumpfgermane - 12.05.2008 11:47:03 Status: Unsterblich (1669 Beiträge)
>Haare im Kindergarten geschnitten
Also ich finde auch Abnormal, was mit den Schützlingen gemacht haben. Die Erzieher/Innen haben wirklich was an der Klatsche! @lunakrivi Also wenn die Frisur Ihrer Tochter versaut ist, dann ab zum Friseur und die Rechnung an die diejenigen schicken lassen die, die Frisur Ihrer Tochter verstümmelt haben.
von Skayritarai - 12.05.2008 19:38:19 Status: Frischling (7 Beiträge)