Haare färben verboten?
Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin 11.1.2012 | Ratgeber - Verbraucherschutz | 1674 Aufrufe Mehr zum Thema:Anwalt, Verbraucherschutz, Haarefärben, Eu-Richtlinie
Seit dem 1. November 2011 ist es unter 16jährigen Personen verboten, sich die Haare zu färben.
Ein Aprilscherz? Mit einem Blick auf den Kalender stellen wir fest, dass es mitnichten so ist.
Anlass für die EU-Färbemittelrichtlinie war der allergieschockbedingte Tod eines Jugendlichen in Irland.
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Nach dieser Richtlinien sind Hersteller von Haarfärbemitteln gezwungen, einen Warnhinweis auf der Packung anzubringen, wenn ihr Mittel PPD (Paraphenylendiamin) enthält.
Solche Mittel dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr verkauft werden.
Auch dürfen Frisöre mit solchen Mitteln bei Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr Hand anlegen.
Nachlesen kann man dies unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:282:0015:0022:de:PDFMit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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