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HWS-Syndrom

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 1147 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unfall, HWS-Syndrom, Schleudertrauma, Schmerzensgeld, Personenschaden

Frage:
Ich habe einen Unfall erlitten. Kurze Zeit nach dem Unfall bekam ich starke Nacken- und Kopfschmerzen sowie Schwindelanfälle. Mein Hausarzt hat mich für sechs Wochen krank geschrieben und ich musste eine Halskrause tragen. Die Gegenseite will 400,00 € Schmerzensgeld zahlen? Ist das angemessen?

Antwort:
Der am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das so genannte HWS-Syndrom, auch Schleudertrauma genannt. Ursache des mit erheblichen Nacken- und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge einer anstoßbedingten Geschwindigkeitsänderung im Fahrzeug des Geschädigten. Zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es zahllose Entscheidungen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 

In der Rechtsprechung hat sich mittlerweile ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 € für jede Woche herausgebildet, in der 100 prozentige MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) vorliegt. Ihnen dürften daher 1.500,00 € Schmerzensgeld zustehen.

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