HWS-Syndrom
Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges 31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 1147 Aufrufe Mehr zum Thema:Unfall, HWS-Syndrom, Schleudertrauma, Schmerzensgeld, Personenschaden
Frage:
Ich habe einen Unfall erlitten. Kurze Zeit nach dem Unfall bekam ich starke Nacken- und Kopfschmerzen sowie Schwindelanfälle. Mein Hausarzt hat mich für sechs Wochen krank geschrieben und ich musste eine Halskrause tragen. Die Gegenseite will 400,00 € Schmerzensgeld zahlen? Ist das angemessen?
Antwort:
Der am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das so genannte HWS-Syndrom, auch Schleudertrauma genannt. Ursache des mit erheblichen Nacken- und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge einer anstoßbedingten Geschwindigkeitsänderung im Fahrzeug des Geschädigten. Zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es zahllose Entscheidungen.
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt
Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Pers. Direktanfrage
In der Rechtsprechung hat sich mittlerweile ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 € für jede Woche herausgebildet, in der 100 prozentige MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) vorliegt. Ihnen dürften daher 1.500,00 € Schmerzensgeld zustehen.



