HWS-Distorsion, Schleudertrauma, Nacken-Stauchung

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Schmerzensgeldanspruch nach einem Unfall im Straßenverkehr

Schmerzensgeld bei einer Verletzung der Halswirbelsäule nach einem Verkehrsunfall

Bei einem Auffahrunfall wird häufig der Kopf des Unfallopfers mit der Wucht und der typischen Bewegung eines starken Peitschenhiebs nach vorne und zurück geschleudert. Durch die heftige Überstreckung werden die Weichteile im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) verletzt. Die häufigsten Symptome dieser schmerzhaften Verstauchung oder Zerrung sind brennende und stechende Nackenchmerzen, Schwindelgefühle, Kopfschmerzen oder Muskelsteifheit im Nackenbereich. Obwohl die Unfallopfer teilweise unter ganz erheblichen Schmerzen leiden, zeigen sich die Haftpflichtversicherer bei der Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen infolge einer Wirbelsäulenverletzung eher zurückhaltend. Ein angemessenes Schmerzensgeld lässt sich meist nur mit Hilfe eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalts durchsetzen:

Grundsätzlich ist der Verursacher eines Unfalls verpflichtet, dem Unfallopfer den aus dem Verkehrsunfall resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld soll hierbei den erlittenen immateriellen Schaden des Unfallopfers ausgleichen.

Thilo Wagner
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Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall ist daher in erster Linie die sogenannte „Ausgleichsfunktion“ zu beachten. Das bedeutet, das vornehmlich nur die Intensität und Dauer der erlittenen Beeinträchtigungen bei der Bezifferung der Schmerzensgeldhöhe berücksichtigt werden sollen. Die Höhe des für die erlittenen Schmerzen zu entrichtenden Ersatzbetrags bestimmt sich also in erster Linie nach dem konkreten Umfang des Verletzung und dem jeweiligen Ausmaß der Beeinträchtigung.

Maßgebliche Faktoren bilden hierbei etwa die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, insbesondere Leiden und Entstellungen oder auch psychische Beeinträchtigungen, wobei der Grad von Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der eigentlichen Verletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit oder auch durch das Vorliegen eines Dauerschadens bestimmt wird. Bei der einzelnen Bemessung muss die Entschädigung zur Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden. Schmerzen und Leiden lassen sich dabei kaum in Geld ausdrücken und sind nur sehr schwer finanziell auszugleichen. Aus dieser Eigenart des Schmerzensgeldanspruchs folgt, dass die Höhe nicht auf Heller und Pfennig bestimmbar ist. Auch Schmerzensgeldtabellen, vergleichbare Entscheidungen oder Gerichtsurteile bieten lediglich Anhaltspunkte, um einen konkreten Anspruch genau zu bestimmen.

Besonderheiten bei Verletzungen der Halswirbelsäule

Um ein Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls beanspruchen zu können, muss der Geschädigte nach den allgemeinen zivilrechtlichen und prozessualen Grundsätzen unter anderem zwei Tatsachen beweisen. Zunächst muss der Geschädigte den Beweis führen, dass er überhaupt eine Verletzung erlitten hat. Sodann muss er beweisen, dass diese Verletzung auch tatsächlich durch den konkreten Unfall und nicht durch ein anderes Ungemach entstanden ist.

Viele Versicherungen machen es sich insoweit einfach und bestreiten schon das Vorliegen einer Verletzung. Selbst bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird oftmals eingewandt, dass keine Ursächlichkeit des Unfalls für die Schmerzen zu erkennen sei. In diesen Fällen wird kein Schmerzensgeld ausbezahlt. Diese einfache Taktik lohnt sich für die Versicherungen insbesondere, wenn Schmerzensgelder wegen einer Beeinträchtigung der Halswirbelsäule beansprucht werden. Schließlich sind solche Verletzungen oftmals nur schwer zu diagnostizieren. Insbesondere dann, wenn der behandelnde Arzt keine ausreichende Befundsicherung, etwa durch eine stets vorzunehmende Röntgenkontrolle, durchgeführt hat.

Aber auch wenn eine Verletzung der Halswirbel sicher diagnostiziert wurde, wenden viele Versicherungen ein, das der Aufprall mangels physikalischer Wucht nicht in der Lage gewesen wäre, die festgestellte Verletzung zu verursachen. Ganz nach dem Motto, der Unfall war doch viel zu „harmlos“ verlaufen, denn gerade bei Unfällen mit niedriger Anstoßgeschwindigkeit und einer bestimmten Anordnung der beteiligten Fahrzeuge zueinander seien HWS-Verletzungen wissenschaftlich sehr unwahrscheinlich oder gar gänzlich unmöglich.

Der Bundesgerichtshof hat diesem Argument einer solchen pauschalen „Harmlosigkeitsgrenze“ eine Abfuhr erteilt und dabei wiederholt betont, dass für die Frage, ob ein Unfall eine HWS-Verletzung verursacht hat, stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen seien. Doch gerade hierin liegt das Problem, denn welcher juristische Laie weiß schon, wann eine HWS-Verletzung bereits durch rechtliche und tatsächliche Argumentation nachweisbar ist oder wann tatsächlich ein unfallanalytischen und biomechanischen Gutachten zum Zwecke des Beweises notwendig ist? Aus diesem Grund sollten Sie gerade bei scheinbar eindeutigen Unfallsituationen und auch bei vermeintlich einfachen Verletzungen das von der Versicherung in Aussicht gestellte oder gar verweigerte Schmerzensgeld anwaltlich überprüfen lassen.

Fazit:

Die Haftpflichtversicherer versuchen gerade bei Verletzungen im HWS-Bereich, die betroffenen Unfallopfer möglichst „billig“ abzuspeisen und bedienen sich hierbei aller möglichen Kniffe und rechtlicher Tricks. Gerade bei HWS-Verletzungen wird von Seiten der Versicherungen häufig eingewandt, dass keine erheblichen Schmerzen bestünden oder die Verletzung gar nicht erst auf den Verkehrsunfall zurückzuführen seien. Ein adäquater Schadensausgleich lässt sich dann ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichen. Aus diesem Grund sollten Sie - wie bei jedem Personenschaden - stets einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Ihr Anwalt im Verkehrsrecht hilft Ihnen sofort und führt für Sie die notwendige Korrespondenz mit allen Beteiligten wie Versicherungen, Behörden, Polizei und Ärzten. Sie ersparen sich hierdurch unnötige und nervenaufreibende Briefwechsel mit der gegnerischen Versicherung. Zugleich werden Ihre Rechte optimal und ohne unnötige Verluste verlässlich realisiert. Dabei genießen Sie den zusätzlichen Vorteil, dass die gesamte anwaltliche Dienstleistung bei einem vollen Verschulden der Gegenseite für Sie sogar kostenlos erfolgt.

Info Halswirbelsäulenverletzungen:

HWS-Verletzungen im Sinne dieses Ratgebers sind z.B. eine Atlantoaxiale Distorsion, Atlantoaxiale Verstauchung, Atlantoaxiale Zerrung, Atlantookzipitale Distorsion, Atlantookzipitale Verstauchung, Atlantookzipitale Zerrung, Atlasdistorsion, Distorsion der Halswirbelsäule, Distorsion des zervikalen Ligamentum longitudinale anterius, Frischer traumatischer Tortikollis a.n.k., Halswirbelsäulenschleudertrauma, Halswirbelverletzung, Halswirbelfrakturen, HWS-Distorsion, HWS-Schleudertrauma, HWS-Verstauchung, HWS-Zerrung, Luxation HWS, Nackenzerrung mit Blockierung, Peitschenhieb-Syndrom, Schleudertrauma, Stauchung der Halswirbelsäule, Verstauchung des Atlantoaxialgelenks, Verstauchung des Atlantookzipitalgelenks, Verstauchung des zervikalen Ligamentum longitudinale anterius, Whiplash-Verletzung, Windschutzscheiben-Syndrom, Zerrung des Atlantoaxialgelenks, Zerrung des Atlantookzipitalgelenks, Zerrung des zervikalen Ligamentum longitudinale anterius, Zervikale Distorsion, Zervikodorsale Distorsion oder eine Zervikothorakale Distorsion.

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