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AFP vom 5.2.2010   495 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

HRE-Klagen werden voraussichtlich in Musterverfahren verhandelt

Landgericht leitet Sammelklage in die Wege

Im Rechtsstreit zwischen Aktionären und der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) kommt es aller Voraussicht nach zu einer Sammelklage. Das Landgericht München I leitete beim Oberlandesgericht München zur Wochenmitte ein entsprechendes Verfahren zur Eröffnung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens in die Wege, wie aus dem elektronischen Bundesanzeiger hervorgeht. Bei Musterprozessen wird eine Klage stellvertretend für mehrere Kläger verhandelt. Voraussetzung sind mindestens zehn gleichlautende Klagen.




Im konkreten Fall wirft ein Kläger der früheren HRE-Führung vor, die Anleger nicht ausreichend über wirtschaftliche Risiken für das Institut im Sommer 2007 informiert zu haben, als die US-Immobilienkrise immer weitere Kreise zog. Nun müssen sich in den kommenden vier Monaten neun weitere Anleger mit gleichlautenden Klagen finden, die sich an das Musterverfahren anhängen. Dies gilt im Falle der HRE als äußerst wahrscheinlich.

Anleger-Anwalt Andreas Tilp erklärte: "Da unsere Kanzlei über ein Dutzend weiterer Klageverfahren gegen die HRE beim Landgericht anhängig hat, werden wir dort nunmehr gleichgerichtete Anträge stellen und damit die Einleitung des Musterverfahrens herbeiführen." Medienberichten zufolge fordern Anleger von der HRE insgesamt rund eine Milliarde Euro zurück.

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Die HRE war durch die US-Immobilienkrise und die internationale Finanzkrise in Existenznot geraten und im vergangenen Jahr zwangsverstaatlicht worden. Garantien über 100 Milliarden Euro bewahrten die Bank vor dem Kollaps - mittlerweile sind es noch Hilfen von 95 Milliarden Euro. In der Musterklage geht es um eine Börsenpflichtmitteilung der HRE aus dem Juli 2007, in der die Immobilienbank einen Gewinn für das zweite Quartal zwischen April und Juni mitteilte und einen Gewinn für das Gesamtjahr voraussagte. Der Musterklage zufolge bestand zu diesem Zeitpunkt bereits "die konkrete und hinreichend wahrscheinliche Gefahr der negativen finanziellen, wirtschaftlichen oder bilanziellen Auswirkungen der US-Immobilienkrise".

Kapitalanleger-Musterverfahren sind in Deutschland seit 2005 möglich. Sie sollen vor allem die Justiz entlasten, weil mehrere ähnliche Verfahren so nur einmal verhandelt werden müssen. Klagende Anleger wiederum tragen gemeinsam das Risiko möglicherweise hoher Prozesskosten. Die einzelnen Klagen sollen zudem beschleunigt abgewickelt werden. Musterverfahren ermöglichen es geschädigten Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformation von Unternehmen zu klagen, etwa in Jahresabschlüssen, Finanzmitteilungen oder Prospekten zu Börsengängen. Es gab und gibt bereits mehrere Musterverfahren in Deutschland, unter anderem gegen die Deutsche Telekom mit etwa 17.000 Klägern.

5. Februar 2010 - 11.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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