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HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft

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HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft

Hallo an alle! wir brauhen hilfe.Mein freund hat im nov. 2009 ein fahrzeug gekauft. es gibt kaufvertrag,kfz schein,kfz-brief,schlussel.Vorgestern beim kontrolle wurde festgestellt,das auto seit april 2010 im fandung ist.Auto ist jetzt abgenommen.
Zur vorgeschichte: freund kommt aus UA,und ist selbstendige kfz fahrer.seit fast 2 jahren fährt er damit nach DE.LKW wurde in DE gekauf,offiziel von uns abgemeldet,verzollt,nach UA gebracht und da angemeldet.
Zu unterschlagungs geschichte:person A hatte an person B
papiere anvertraut,damit er LKW in andere stadt anmeldet auf eine firma die person A gehört. aber person B hat dasfahrzeug verkauft als sein.
frage: wem gehört das fahrzeg ? ist das problem zwischen mei freund und person B,oder ist diese problem zwischen person A und B?
danke im vorraus!

P.S Lassen sie bitte meine schreibfeller unbeachtet. danke

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von xcan am 06.07.2011 14:24
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft
Hallo,

das Fahrzeug gehört ganz eindeutig Peron A!

Person B hätte das Fahrzeug nie verkaufen dürfen, dein Bekannter muss sich an Person B wenden, diesen kann er ohne weiteres anzeigen, aber ob er von ihm das Geld wiederbekommt, kann man nicht sagen, da man nicht weiß ob Person B überhaupt zahlungsfähig wäre...

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von lesen-denken-handeln am 06.07.2011 14:50
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft
danke fürs antwort! d.h das mein kumpel hat das LKW + geld verloren,da person B angeblich in knast sitzt wegen betrugen in grossen mass. mich wundert blös, das person A hat erst nach halben jahr anzeige erstatet.Und muss person A,nicht beweisen,das er geld von person B nicht bekommen hat? in Kaufvertrag ist firmen stempel von person A

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von xcan am 06.07.2011 15:12
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft
@xcan: Keine Sorge, Dein Kumpel wird das Fahrzeug hochwahrscheinlich behalten dürfen. Dein Freund wird möglicherweise einen Rechtsanwalt brauchen, aber der Rechtsanwalt sollte die Angelegenheit in Ordnung bringen können.

@lesen-denken-handeln: Es ist ein beliebter Fehler, aus der Binsenweisheit "An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben" zu schlußfolgern, daß man überhaupt nichts wirksam kaufen kann, was dem Verkäufer nicht gehört.

Der dazugehörige § 935 BGB findet in diesem Fall keine Anwendung, weil ein unterschlagener Gegenstand nicht im Sinne dieses Paragraphen gestohlen, verloren, oder sonstwie abhanden gekommen ist. A hat das Fahrzeug freiwillig an den B herausgegeben, und deshalb findet der § 935 BGB hier keine Anwendung.

Dem gegenüber sagt der § 932 BGB ganz eindeutig: Es "wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er [...] nicht in gutem Glauben ist."

Es besteht kein Anlaß zu der Vermutung, daß xcan's Kumpel nicht im guten Glauben gehandelt hat, und deshalb ist es schlicht falsch, zu unterstellen, daß das Fahrzeug "ganz eindeutig A" gehört.


von tricyclePilot am 06.07.2011 16:24
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>HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft
Danke für antwort!!! Welche anwalt istz in solchen sachen kompitent(strafrecht,ziwilrecht,verkehrs....?)

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von xcan am 06.07.2011 16:30
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft
@xcan: Die Eigentumsfrage gehört allein in das Zivilrecht. Solange man Deinem Freund keine Beteiligung an irgendeiner Straftat vorwirft, bleibt der Streit auch im Zivilrecht.

Einen konkreten Anwalt kann ich leider nicht nennen, aber ich halte den Fall auch nicht für beängstigend schwierig. Das sollte eigentlich jeder können.



von tricyclePilot am 06.07.2011 16:42
Status: Legende (456 Beiträge)
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>HIlfe!! unterschlagenes fahrzeug mit brief gekauft
Ich danke euch Allen,für die hilfe!!! Wir werden für das fahrzeug kämpfen

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von xcan am 06.07.2011 19:37
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