HIV im Saunaclub übertragen worden - Schmerzensgeld ?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vertragsrecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
HIV im Saunaclub übertragen worden - Schmerzensgeld ?

So das ganze ereignete sich am Sonntag Abend. Ein Kollege und Ich waren im Saunaclub und haben bei jedem Verkehr verhütet.
Jedoch ist ihm beim dritten mal das Kondom geplatzt. Ich weiß nicht wie aber angeblich weil es sowieso schon eng war und die Frau es ihm nicht drüber gerollt, sondern drüber gestülpt hat. Ich vermute zweiteres.
Jedenfalls ist es passiert und er war erst voll schockiert und wusste nicht was er machen soll. Er hat die Frau gefragt, die meinte sie würde jeden Monat kontrolle machen.

So jetzt habe ich mehrere Fragen, dürfen "kranke" Frauen in einen Saunaclub arbeiten ?
Hat man das Recht die Gesundheitszeugnisse oder dergleichen nachträglich gezeigt zu bekommen. Weil ich dachte der Idiot hätte sich die zeigen lassen, was er aber nicht hat.
Muss man die Frau oder den ganzen Saunaclub anzeigen ?
Was ist wenn die Frau garnicht angemeldet war und sich jetzt nicht mehr dort aufhält ?
Falls er sich was geholt hat, was er erst in paar Wochen erfahren wird, wie viel Schmerzengeld kann er bekommen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Vertragsrecht):
dürfen "kranke" Frauen in einen Saunaclub arbeiten ?

Ja.
Erst bei besonderen Krankheiten erhalten sie eine Untersagung.



Zitat (von Vertragsrecht):
Hat man das Recht die Gesundheitszeugnisse oder dergleichen nachträglich gezeigt zu bekommen.

Nö.



Zitat (von Vertragsrecht):
Weil ich dachte der Idiot hätte sich die zeigen lassen, was er aber nicht hat.

Da diese Zettelchen in solchen Fällen regeläßig nutzlos sind, ist das auch egal.



Zitat (von Vertragsrecht):
Muss man die Frau oder den ganzen Saunaclub anzeigen ?

Weswegen?
Weil man nicht in der Klage war sich ein Konson selbst anzuziehen?
Oder weil das Kondom nicht gehalten hat?

Es ist nichts vorhanden, das man strafrechtlich anzeigen könnte.



Zitat (von Vertragsrecht):
Was ist wenn die Frau garnicht angemeldet war und sich jetzt nicht mehr dort aufhält ?

Dann ist sie weg. Und es dürfte sehr schwer sein sie aufzutreiben.



Zitat (von Vertragsrecht):
Falls er sich was geholt hat, was er erst in paar Wochen erfahren wird, wie viel Schmerzengeld kann er bekommen ?

Realistisch? 0 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nach 2 Tagen wurde eine Neu-Infektion mit HIV festgestellt? Glaub ich nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Nach 2 Tagen wurde eine Neu-Infektion mit HIV festgestellt?

Nö, das ist eine der berühmten "Was-wäre-wenn" Fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Vertragsrecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber es ist doch vom Betreiber aus nicht gestattet Verkehr ohne Schutz zu haben, dann ist dieser doch verplichtet für qualitstive Kondome zu sorgen.

0€ Schmerzensgeld kann nicht wahr sein... ich habe meinem Kollegen mehre Tausend Euros eingeredet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Vertragsrecht):
dann ist dieser doch verplichtet für qualitstive Kondome zu sorgen.

Woraus soll sich das ergeben?
Er ist auch nicht verpflichtet für die kleine Pille zu sorgen, damit das Kondom überhaupt was zum halten hat.


Im übrigen war das Konsom ja qualitativ hochwertig, es wurde nur falsch angewendet. Da können weder Kondom noch Club was dafür.



Zitat (von Vertragsrecht):
0€ Schmerzensgeld kann nicht wahr sein... ich habe meinem Kollegen mehre Tausend Euros eingeredet.

Etwas voreilig ...
Derzeit gibt es ja noch nicht mal im Ansatz was Schmerzensgeld rechtfertigen würde.
Dann noch die Beweisprobleme ...

Was nützt die schönste Theorie von eventuellen Schmerzensgeldansprüchen, wenn am Ende alles eine Luftnummer ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Selbst bei regelmäßiger gesundheitlicher Kontrolle kann im Zeitraum "zwischendurch" eine Ansteckung passieren, die (noch) kein Attest ausweist - privat muss die Frau ja keine Kondome benutzen.
Wenn man zuzüglich das Restrisiko einer Materialermüdung bzw. eines User-Fehlers nicht in Kauf nehmen will, sollte man es ganz lassen. Der Titel des Beitrages ist ja wohl völlig überzogen!!

Aber jetzt erstmal einen kühlen Kopf bewahren und das tun, was möglich ist:
Der Freund soll zum Arzt und untersuchen lassen, was in dem Fall passiert sein könnte.
Das auf jeden Fall, bevor er wiederum Geschlechtsverkehr im nicht-professionellen Bereich - ohne Kondom - hat.

-- Editiert von HeHe am 08.03.2017 16:50

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