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HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!

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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!

Zur Ergänzung:

§ 4 Abs. 4 Satz 2 EGRDG

Hab mir auch gerade nochmal die Postings von ich101 durchgelesen. DAS macht einen ja nur noch fassungslos:

Zitat:
Teilwiderspruch in Höhe von EUR 35,10 wäre gerechtfertigt.

Ich würde auch in jedem Fall Teilwiderspruch einlegen. Hierzu solltest du die Höhe der monatlichen Entgelte prüfen und nur in der richtigen Höhe anerkennen. Die Schadensersatzposition solltest du auf irgendwas zwischen 0 und 100 EUR streichen (da hab ich auch keine Erfahrung). Titulierungsvergütung ganz rausstreichen (die wird später wahrscheinlich als Kosten unter II. wieder in Höhe von 25 EUR hinzuaddiert). Inkassokosten auf 20 bis 30 EUR zusammenstreichen. Mahnauslagen und Kontoführungsgebühren ganz widersprechen.


-- Editiert Asterixx am 22.04.2012 23:00


von guest-12328.05.2012 13:24:52 am 22.04.2012 22:42
Status: Senior (109 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Nochmal zu ich101:

AUF KEINEN FALL NEUE SCHULDEN machen, um das abzuzahlen oder gar noch windige Vergleiche zu schließen: nicht bei Freunden oder Verwandten (die sind nachher mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Freunde mehr), und sich vor allem nicht an windige Kreditvermittler wenden! Banken sollten bei Schulden ohne Einkommen keinen Kredit geben, Schuldnerberatungen geben ohnehin in aller Regel keinen. U.U. riskiert man sogar Strafverfahren wegen Eingehungsbetrugs, weil man ja wahrscheinlich nicht zurück zahlen kann.

Sollte man wieder Erwarten doch Kredit kriegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man bald mehrere Vollstreckungstitel, eidesstattliche Versicherungen und dergleichen am Hals hat - da ist man leicht in einer Situation, aus der man nur mit Privatinsolvenz rauskommt, und die ist kein Zuckerschlecken!

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-- Editiert xpuff666 am 22.04.2012 23:02


von xpuff666 am 22.04.2012 23:01
Status: Legende (255 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Ergo :

Teilwiederspruch folgender Positionen ans zuständige Amtsgericht

Kontoführungsgebühren 19,50 €
Inkassokosten 15,60
Mahnkosten 10 € ( mein Vorschlag )
Tituklierungsvergütung 92 €




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von thehellion am 22.04.2012 23:02
Status: Tao (12132 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Also, zum Thema Vertrag:

Ich habe einen Vertrag uber 25€ im Monat + Handy. Das Handy allerdings läuft nicht mit auf diesen Vertrag, sondern über meine Mutter. Es ist vollständig bezahlt, gehört aber von der Theorie her meiner Mutter.
Ich persönlich hätte keinen Teilwiderspruch eingelegt, weil ich Angst habe. Da ihr aber meint, dass viel zu viel gefordert wird, werde ich das auf jeden Fall jetzt doch tun. Ich sehe nicht ein, ausgebeutet zu werden, wo ich eh schon kein Geld habe. Ich find's auch ziemlich blöd, dass die mich noch weiter auf den Boden drücken, obwohl sie schon genau wissen, dass ich keinen einzigen Cent habe. Hätte ich meine Eltern nicht, hätte ich nicht mal was zu essen.

Was kann denn bei einer Kontopfändung passieren? Und was ist ein P-Konto?

Einen Kredit wollte ich eh nicht eingehen, und bei meinen Freunden leihe ich mir prinzipiell kein Geld. Aber es ist halt echt schwierig, klarzukommen, wenn man keine Möglichkeit hat, zu zahlen. Ich habe auch massiv Angst, dass die ganze Sache vor Gericht geht, da ich damit schon mal zu tun hatte..

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"Du wirst aufhören zu fürchten, wenn du aufhörst zu hoffen. [Seneca]"


von Casperle am 22.04.2012 23:09
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Zusätzliche Anwaltsgebühren sind nicht im MB aufgelistet ?

quote:
Ich habe einen Vertrag uber 25€ im Monat + Handy. Das Handy allerdings läuft nicht mit auf diesen Vertrag, sondern über meine Mutter. Es ist vollständig bezahlt, gehört aber von der Theorie her meiner Mutter.

Gib dazu mal Infos !

Wieviel lastschriftrückläufer gab es ?
Das Händy gabs als Zugabe ?
Wert des Händys ?



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von thehellion am 22.04.2012 23:30
Status: Tao (12132 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Soweit ich gelesen habe nicht - nur Zinsen

Lastschriftrückläufer gab es bis Oktober keinen einzigen. Danach glaube ich waren es 2.
Es ist ein iPhone 4. Meine Mutter ließ es über sich laufen, weil ich schon den Vertrag abgeschlossen hatte. Es hat also gar nichts mit dem Vertrag zu tun. Ich würde es ja auch verkaufen, aber erstens hat es nen ziemlich großen Riss im Display und zweitens brauch ich es für meine Online-Bewerbungen und Stellensuche, weil wir keinen PC daheim haben und sonst auch kein Internet funktioniert.

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von Casperle am 22.04.2012 23:47
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
das i phone hast Du also nicht im Zusammenhang mit dem Vertrag bekommen ?

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von thehellion am 23.04.2012 07:54
Status: Tao (12132 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Nein, das hat mit dem Vertrag gar nichts zu tun. Ic habe es nur erwahnt, weil es angefragt wurde.

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von Casperle am 23.04.2012 08:02
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Wenn man bei der Schuldnerberatung sagt: gerichtlicher Mahnbescheid, dann müssten die eigentlich auch sehr schnell einen Termin zwischenschieben, als Feuerwehreinsatz.

Vielleicht lässt sich auch die Hauptforderung angreifen. Sind wirklich 324€ echte Handyrechnung noch unbezahlt, oder sind da wieder alle möglichen sonstigen Kosten und Gebühren drin (Mahnungen)? Sowas wie Rücklastschriften für je 20€ dreimal direkt nacheinander muss man auch nicht unbedingt bezahlen.

Da kein subventioniertes Handy im Vertrag ist, kann auch die Nachforderung der gesamten Restgebühren evtl. abwehren, da einseitig zu Lasten des Schuldners; der Mobilfunkanbieter muss ja auch keine Leistung mehr bringen. -> Rechtsberatung Schuldenberatungsstelle!

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von xpuff666 am 23.04.2012 09:07
Status: Legende (255 Beiträge)
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>HILFE - gerichtlicher Mahnbescheid!!!
Also hast Du nur den vertrag abgeschlossen und keine "Zugaben" erhalten ?

1) Telekommunikationsleistungen. 324,60€
2) Schadenersatz aus Dienstleistungsvertrag 385,00€

1 sind geführte gespräche bzw Internetverbindugen


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von thehellion am 23.04.2012 09:26
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