HILFE Zeitarbeitsvertrag ab heute- Verarschung

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
terracottaanne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
HILFE Zeitarbeitsvertrag ab heute- Verarschung

Liebe Forumsnutzer - ich brauche eine akurate Antwort, bin verzweifelt. Heute Arbeitsvertrag bei Zeitarbeit unterschrieben, Vertragsverhältnis beginnt HEUTE! Erster Arbeitseinsatz laut Zusatzvereinbarung am MONTAG.

Im Vertrag steht:Dieses Vertragsverhältnis beginnt am 20.1.12. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag gem. § 9.1 MTV BZA als nicht zustande gekommen.

Wann IST der erste Arbeitstag??? Heute oder Montag?????
Wenn ich Montag nicht hingehe, bin ich dann raus aus der Nummer????

Hintergrund: Stunden und Arbeitszeiten in Stellenanzeige, Antwort-mails an mich und im persönlichen Gespräch variieren in einer Tour.
Ich habe darum gebeten, mir das Gehalt auszurechnen. Jedes Mal werden mehr Stunden und mehr Tage angesetzt, als ich arbeiten werde. Somit bekomme ich von denen einfach keine klare Ansage bzw. schriftlich per Rechenprogramm (per mail übermittelt), WAS ich verdienen werde.

Das genannte und per mail ausgerechnete Gehalt war erst einmal ok für mich - nun stellt sich nach Vertragsunterzeichnung ! heraus, dass die Arbeitszeiten anders sind, die Stunden weniger - man hat sich bisschen vertan und angeblich will der Arbeitgeber nun auch weniger Stunden.... so dass das Gehalt immer weniger wird. Und jedes Mal, wenn ich darum bitte, mir die richtigen Zahlen nun definitiv schriftlich zu mailen, wie sich das Gehalt dann nach Abzügen gestaltet, bekomme ich falsche, zu hoch angesetzte Berechnungen.

Da ich das bemängelt habe , hat man sich auch noch über MICH aufgeregt. Fühle mich total verarscht. Man muss doch wissen, was man netto verdient, wenn die Stunden feststehen. Oder??????

Ich muss 45 km dafür fahren und dann noch im Schichtdienst........zwar was mit Büro, aber besser, als arbeitslos und sollte ja auch nur vorübergehend sein....

Am liebsten würde ich das alles hinschmeißen. Ansonsten Kündigungsfrist 1 Tag. Aber wenn ICH kündige krieg ich eine Sperre vom AA.

Also was meint Ihr. ist MONTAG der ERSTE Arbeitstag????

Ich hoffe so, dass Ihr mir helft. Habe 2 Berufsausbildungen.......bin 46......und komme vom Regen in die Traufe. HELP!!!!!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn der erste Arbeitstag gemäß Zusatzvereinbarung am Montag ist, dann ist auch Montag der erste Arbeitstag.

Es geht darum, falls Du am Montag nicht kommen würdest, dann würde die Kündigung greifen.

Stundenanzahl, Gehalt etc. stehen doch im Arbeitsvertrag oder der Zusatzvereinbarung. Das ist bindend, unabhängig welche Emails etc. vorher gelaufen sind.

Was das Gehalt betrifft, kannst Du das selbst ausrechnen. Hier ein Link. Einfach Bruttogehalt, Alter, Krankenversicherung, Bundesland und Kirche etc auswählen und schon siehst du Dein voraussichtliches Netto:

Brutto Netto Gehaltsrechner

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
terracottaanne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

danke für die Antwort.........da ich Zulagen bekomme, war das etwas schwierig auszurechnen....kenne solche Rechner natürlich auch.

Wenn ich Montag nicht hingehe, kommt der Arbeitsvertrag nicht zustande..........ist das gleichzusetzen mit einer Kündigung?? ich meine rechtlich?? Ich denke nein.

Es heisst ja "kommt der Arbeitsvertrag nicht zustande"....

Interessiert mich natürlich auch wegen Arbeitsamt.....bei Kündigung gibt es eine Sperre, aber wenn ein Arbeitsvertrag [color=red]nicht[/color] zustande kommt? Ist er dann nichtig?

Ein feiner Zug ist das natürlich auch nicht........aber wenn man mir Versprechungen macht und mir dann ständig mit anderen und widersprüchlichen Zahlen kommt und mich im Ungewissen lässt, obwohl klare Absprachen am Anfang waren......ist das auch kein feiner Zug.

Muss ich noch drüber nachdenken...........aber kann mir jemand sagen, "....als nicht zustande gekommen" ist doch keine Kündigung, oder doch??

Könnten die mich evtl. in Regress nehmen (BZA-Tarif), wenn ich die Arbeit gar nicht erst aufnehme?

Hat jemand bisschen (oder viel) Wissen???

Lieben Dank

....man kann gar nicht so schlecht denken, wie manche Dinge ablaufen. Ich glaube, man nennt das Naivität?????

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was machst du da rum: Frag doch gleich das was dich interessiert:

Wie komme ich um meine Zusage herum, ohne Sperrzeiten oder Ärger.

- Sperrzeiten wird es auf jeden Fall geben
- Der AG kann nichts wollen, da es keine Vertrag mehr gibt

Nur warum gehst du nicht hin?

quote:

Habe 2 Berufsausbildungen.......bin 46......und komme vom Regen in die Traufe.


Weitersuchen darfst du doch - auch kündigen. Was ist das Problem. Nur weil jemand mehrere Ausbildungen hat bedeutet das nicht das er auch einen Job bekommt.






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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
terracottaanne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

@ unsterblich..........danke für die Antwort, kann ich allerdings nicht viel mit anfangen. Ich "mache nicht rum".......meine Frage war konkret! Ist "kommt nicht zustande" dasselbe wie Kündigung???????

Dass mit den 2 Berufsausbildungen war blöde ausgedrückt, sollte eigentlich ausdrücken, dass ich nicht zu den faulen Socken gehöre, die es manchmal auch gibt..........bin kein Drückeberger, also. Nur weil ich zufällig heute mal wieder keine Lust habe.

Da ich seit wenigen Tagen arbeitslos gemeldet bin.......Arbeitsamt bisher noch nicht weiß, dass ich einen neuen Vertrag habe (weil Freitag nachmittag), war es mir wichtig, ob man überhaupt einen neuen Vertrag melden müsste, [color=red]DER NICHT ZUSTANDE GEKOMMEN IST[/color].

[color=blue]Bei einer Kündigung definitiv ja.[/color] Weiss ich auch.

Ich wollte mich informieren, weil ich eine Entscheidung treffen möchte. Und das nicht einfach so auf blauen Dunst.

Trotzdem vielen Dank!

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das Arbeitsamt erfährt normalerweise nichts, es sei denn der Arbeitgeber ärgert sich und teilt es denen mit. Das machen aber viele - vor allen die Zeit....
Das ist wie bei der Mafia, nur wenn man Finger bricht zahlt det nächste freiwillig

Eine "Vertrag kam nie zustande" ist nicht das selbe wie eine "Kündigung".

Man sollte aber mal den Tarifvertrag genauer durchlesen ob es keine weiteren Bedingungen gibt.

Was ist denn wenn du krank wirst ? Gilt dann der Vertrag oder ist er ungültig :-)


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wie es Keinanwalt richtig andeutet, die Leiharbaitsmafia setzt potentielle AN sehr gern mit Drohungen unter Druck, man werde das an die AA oder das Jobcenter melden. Von daher wäre ich mit einfach nicht hingehen sehr, sehr vorsichtig.

Ich kann es ebenfalls nicht verstehen, wie man einen AV erst unterschreibt und hinterher noch ewig mit dem AG über den Lohn verhandelt.

Gerade bei der Leiharbeit muss man aufpassen wie die Hölle, wenn man dort irgendwas unterschreibt. Das müsste aber mittlerweile jeder AN in Deutschland wissen. Die Naivität kann ich daher nicht nachvollziehen.

4x Hilfreiche Antwort

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