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HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?

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>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?

Dann warte ich mal gespannt auf die Patentschrift.


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von Khryztynna am 27.06.2012 11:51
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Ich würde eine Plastikmarke im beide Ohren, ups Seiten schießen.

Ich würde es in den USA anmelden, die patentieren jeden Sche..

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 27.06.2012 12:06
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Liebe Forenmitglieder,

vielen Dank für eure rege Diskussion! Ich finde es sehr schade, dass insb. in den ersten Antworten hier so abfällig geschrieben wird. Denn so einfach ist das Thema leider nicht und mir nicht schon einige Jahre meines Lebens "gekostet"; Denn:

1. (Und das Sage ich als Fachmann) Anhand eines Fotos kann man eine Geige nicht eindeutig identifizieren! Der Lack wird oft stark verändert bzw. die Geige unkenntlich gemacht - insb. bei hochwertigen Instrumenten!Davon abgesehen sind charakteristische Merkale oft (abgesehen von Profifotos) nicht per Foto erkennbar!

2. Natürlich kann man keine Seriennummer in das Instrument schnitzen, vielen Dank für den interessanten Hinweis an einen Geigenbauer! Nein, da wird das Prinzip einzigartig und das Instrument verfolgbar! Meine Frage zielte darauf ab, ob ein Patent (oder anderweitiger Schutz) immer auf einer physikalisch nachvollziehbaren, erfinderischen Leistung beruhen muss, oder auch ein Verfahren (wenn es wie hier neu ist) geschützt werden kann!




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-- Editiert flori1112 am 27.06.2012 12:21


von flori1112 am 27.06.2012 12:21
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
Der Lack wird oft stark verändert bzw. die Geige unkenntlich gemacht

Für die von mir angedachten Verfahren wäre der Lack nicht relevant.



Zu deiner Frage: Ja ein Verfahren wäre vom Prinzip her auch schützenswert. Das ist aber immer Einzefallabhängig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 27.06.2012 22:06
Status: Tao (21125 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Das gibt es Patentanwälte für viel Geld die sich mit sowas auskennen

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 27.06.2012 23:22
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
ob ein Patent (oder anderweitiger Schutz) immer auf einer physikalisch nachvollziehbaren, erfinderischen Leistung beruhen muss, oder auch ein Verfahren (wenn es wie hier neu ist) geschützt werden kann

Selbst im laxen US-Recht wird zumindest eine "transformation " eines physikalischen Objektes verlangt (also nicht etwa eine reine Formel), wobei das allerdings weit ausgelegt wird.

Reine Geschäftsmodelle ("Kühlschränke an Eskimos verkaufen") sind nicht schützbar.

Du könntest also ein besonderes (d.h. die Kriterien für eine Erfindung erfüllendes) Kennzeichnungs-/Wiedererkennungsverfahren für Geigen schützen (z.B. "eine Art Brandzeichen, das keinen Einfluß auf den Klang hat, indem wie folgt die Oberflächenstruktur verändert wird: ..."), nicht aber den Geschäftsprozeß "irgendwie gekennzeichnetes Objekt in einer Datenbank für spätere Suche hinterlegen", weil es genau dafür zuhauf prior art gibt (seit es computerbasierte Datenbanken gibt).

Andere Analogie: wenn du es schaffst, ein Objekt von A nach B zu "beamen", kannst du dir diesen Prozeß (also wie du das genau hinkriegst) schützen lassen - nicht aber das abstrakte Prinzip "Leute von A nach B beamen" unabhängig vom verwendeten Verfahren (welches dann selbst eine erfinderische Höhe haben muß).

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von Khryztynna am 28.06.2012 12:34
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
"Mathematische Verfahren" sind auch nicht patentierbar.

==> Wenn Du ein Programm geschrieben hast, das bspw. die Wirbel in der Maserung erfasst ... ist das weiter nix als die Anwendung eines mathematisches Verfahrens. (Hoechstens das Programm kannst Du schuetzen, per "Copyright")

Davon abgesehen gibt es in der Erkennung von Kunstfaelschungen usw. schon ausgefeilte Verfahren, um Holz, Leinwand oder Papier zu charakterisieren.
Auch Geldscheine koennen schon so erfasst werden, dass jeder einzelne anhand der Fasern im Papier (!) in der Datenbank steht.
==> Das wird wohl glaube aber noch nicht angewendet.
==> Es laeuft aber darauf hinaus, dass der Schein anhand der Fasern in Sekundenschnalle geprueft werden kann, die SerienNummer ist dann nicht mehr erforderlich.

Und nun kommst Du ... und willst ein vergleichbares oder vielleicht schlechteres Verfahren, als schon bekannt, auf Geigen anwenden.

-- Editiert Koenig Arthur am 24.01.2013 09:22


von Koenig Arthur am 24.01.2013 09:20
Status: Senior (188 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
"Mathematische Verfahren" sind auch nicht patentierbar.

Die Geschichte des GIF-Patentes ist dir bekannt?

Oder jenes US-Patent von IBM, das implizit das (längst bekannte) Karmankar-Verfahren zum Lösen von linearen Optimierungsaufgaben "mitpatentiert" hat? Gab damals ordentlich Wirbel...

quote:
und willst ein vergleichbares oder vielleicht schlechteres Verfahren, als schon bekannt, auf Geigen anwenden

Das weißt du doch gar nicht; gib dem Erfinder doch mal den benefit of the doubt .



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von BuffySlayer am 24.01.2013 12:25
Status: Unsterblich (1037 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 16 User(n) bewertet)


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