>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
"Mathematische Verfahren" sind auch nicht patentierbar.
==> Wenn Du ein Programm geschrieben hast, das bspw. die Wirbel in der Maserung erfasst ... ist das weiter nix als die Anwendung eines mathematisches Verfahrens. (Hoechstens das Programm kannst Du schuetzen, per "Copyright")
Davon abgesehen gibt es in der Erkennung von Kunstfaelschungen usw. schon ausgefeilte Verfahren, um Holz, Leinwand oder Papier zu charakterisieren.
Auch Geldscheine koennen schon so erfasst werden, dass jeder einzelne anhand der Fasern im Papier (!) in der Datenbank steht.
==> Das wird wohl glaube aber noch nicht angewendet.
==> Es laeuft aber darauf hinaus, dass der Schein anhand der Fasern in Sekundenschnalle geprueft werden kann, die SerienNummer ist dann nicht mehr erforderlich.
Und nun kommst Du ... und willst ein vergleichbares oder vielleicht schlechteres Verfahren, als schon bekannt, auf Geigen anwenden.
-- Editiert Koenig Arthur am 24.01.2013 09:22
von Koenig Arthur am 24.01.2013 09:20
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