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HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?

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HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?

Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine wichtige Frage an euch:

Ich bin Geigenbauer- und Händler, arbeite seit einigen Jahren an einem Verfahren für die Sicherheit von wertvollen Geigen. Der Handel mit gestohlenen Geigen blüht, ich habe ein Verfahren entwickelt, wo in einer Datenbank die Instrumente registriert werden und jeder, dem eine Geige angeboten wird kann online einsehen, ob das registrierte und markierte Instrument als gestohlen gemeldet ist.

Bitte helft mir, welche Art von Schutz kann greifen? Ich habe schon ein bisschen Erfahrung, besitze schon 2 Patente, so weit reicht mein Wissen allerdings nicht ;-)

Ich danke euch herzlich ;-)

Flo

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von flori1112 am 18.06.2012 09:10
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
welche Art von Schutz kann greifen

Gar keiner. Dein Verfahren ist nicht neu, daher nicht patentierbar. Du willst ein Geschäftsmodell schützen, das geht nicht. Sonst hätte sich schon jemand "Waren online in einen Warenkorb legen und dann bestellen" patentiert und würde Trillionen von Amazon und jedem Webshop der Welt kassieren...

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von Khryztynna am 20.06.2012 17:12
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Super Idee: Die lässt sich ausweiten auf alles was es in der Welt so gibt.

Ich würde das : Liste oder Register nennen

Was hast du da Entwickelt ?!?! Selbst bei den Amis ist das zu wenig.

quote:

so weit reicht mein Wissen allerdings nicht

;:-))))

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 24.06.2012 13:57
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Abgesehen davon gibt es solche Registriersysteme wie vom TE "erdacht" schon ewig, etwa für Fahrräder oder auch für Fotoapparate.
(Wobei ich schon neugierig wäre, die der TE die "wertvollen Geigen" eigentlich sicher markieren will; ich würde z.B. ungern einer Stradivari eine Seriennummer einschnitzen lassen...)

Zumal ich heute für letztere schon ein viel besseres Verfahren gesehen habe, da muß man gar nichts registrieren, man lädt einfach ein Foto hoch und das System sucht einem das ganze Internet nach Fotos durch, die mit der gleichen Kamera gemacht wurden. So findet man sein gestohlenes Teil sogar wieder.

Und selbst das dürfte nicht patentierbar sein, da es für jemanden, der "skilled in the art " ist, offensichtlich ist und keinerlei besonderer Erfindung bedarf.


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von Khryztynna am 25.06.2012 17:11
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
Wobei ich schon neugierig wäre, die der TE die "wertvollen Geigen" eigentlich sicher markieren will;

Vom Prinzip her eigentlich ganz einfach.
Geigen bestehen aus Holz. Diese Holz hat einen einmalige Maserung, quasi wie ein Fingerabderuck.
Wird diese Maserung entsprechend fotografisch erfasst, hat man den 'Fingerabderuck' der Geige.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 25.06.2012 20:46
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Wie wäre es mit einem Brandzeichen.

Fingerabdruck ist beweisen nur einmal vorhanden, eine oberflächliche Maserung unter einer Lackierung druckt die jeder Fälscher in kurzer Zeit und lackiert drüber.

Dann streiten sich zwei welches "Foto" einer selbst gefälschten Maserung das Original ist.

Ich würde bei den Geigen bleiben und das Erfinden den Erfindern lassen


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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 25.06.2012 21:36
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
eine oberflächliche Maserung unter einer Lackierung druckt die jeder Fälscher in kurzer Zeit und lackiert drüber.

Es wird durch das Verfahren stets die echte Maserung erfasst, Lacke, Drucke etc. sind nicht relevant.


Die Idee selbst ist nicht schützbar, das technische Verfahren (bzw. Elemante daraus) zur Erzielung entsprechender Ergebnisse hingegen kann schützenswert sein.





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von Harry van Sell am 25.06.2012 22:37
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Aber was ist die Erfindung daran, verglichen werden die bereits heute optisch......

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 25.06.2012 23:03
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
Aber was ist die Erfindung daran, verglichen werden die bereits heute optisch......

Wie ich schrieb, DAS würde sich dann aus dem konkreten Verfahren ergeben, WENN denn tatsächlich etwas schützenswert wäre.





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von Harry van Sell am 25.06.2012 23:19
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
Wird diese Maserung entsprechend fotografisch erfasst, hat man den 'Fingerabderuck' der Geige.

Und wie soll das "online", wie vom TE gewünscht, funktionieren? Muß der Besitzer dann erst ins Fotostudio oder funktioniert das Verfahren auch mit einem schlecht ausgeleuchteten Handy-Foto?


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von Khryztynna am 26.06.2012 15:10
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
quote:
Und wie soll das "online", wie vom TE gewünscht, funktionieren?

DAS wird nicht veraten. Das IST doch das patentierungswürdege Verfahren ...

;)





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von Harry van Sell am 26.06.2012 22:14
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)


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