HILFE Sind Mündliche Aussagen rechtens?

2. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE Sind Mündliche Aussagen rechtens?

Hallo,
ich habe mir vor ca. 1 Monat eine Wohnung angesehen die ich Mieten will. Der Vertrag der Mieterin läuft noch bis zum 30.6.2003.
Ich sagte das ich warscheilich schon zum 1.6.2003 einziehen könnte. Sie sagte ich solle einen Termin mit der Vermieterin machen und alles mit ihr klären weil sie ja am schluss entscheidet wer die Wohnung bekommt.
Etwas später schaute ich mir die Wohnung nochmal mit meiner Freundin an und die noch Mieterin sagte mir das bis jetzt nur 1 anderer interesse hätte.
Meiner Freundin gefiehl die Wohnung sehr gut und sagte zur noch Mieterin "zur Not wenn alle Stricke reissen nehmen wir die Wohnung auch sofort."
Am selben Tag machte ich einen Termin mit der Vermieterin die mir auch sagte das ich die Wohnung nehmen kann wenn ich will, weil sie noch einige probleme mit der noch Mieterin hat.
Ich entschied mich die Wohnung zum 1.7.2003 zu nehmen weil der Vertrag der noch Mieterin bis zum 30.6.2003 geht und ich doch nicht zum 1.6. einziehen will so wie es meine Freundin sagte.
(Ich muss dazusagen das ich der alleinige Mieter bin und nicht meine Freundin)

Jetzt will die noch Mieterin mir drohen.

Kann die noch Mieterin gegen mich als nachmieter Rechtlich vorgehen weil ich sagte das ich vieleicht am 1.6. und meine Feundin sagte das wir zur Not auch die Wohnung sofort nehmen werden?
Die noch Mieterin ist auch schon bevor sie einen Nachmieter hatte ausgezogen.

Ich bedanke mich recht Herzlich für die Zeit, die sie mir für ihre antwort geben.

VIELEN DANK

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Allein entscheidend ist hier die Vereinbarung, die Ihr mit dem VM getroffen habt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

VM?

Meinten sie jetzt Vermieter oder Vormieter?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Sorry, war nicht eindeutig, ich meine Vermieter. Der Vormieter geht Euch eigentlich gar nichts an, so daß Ihr mit diesem keinerlei Verhandlungen führen müßt. Der Vertrag des
Vormieters wurde zum 30.06. gekündigt.
Klar wäre es für ihn von Vorteil, wenn Ihr die Wohnung eher belegt, da er dann die Miete sparen könnte. Aber ein Recht darauf hat er keinesfalls, also nicht drohen lassen.
Nur mit dem Vermieter verhandeln!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Sie haben uns sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

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