HILFE! OTTO INKASSO TROTZ BEZAHLTER WARE

24. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
NetNet
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Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE! OTTO INKASSO TROTZ BEZAHLTER WARE

Hallo,

ich habe im Sommer bei Otto eine Hose für 28 EUR gekauft. Leider habe ich es erst verbummelt die Hose innerhalb der 2 wöchigen Frist zu bezahlen. Naja gut, dann im Juli doch geschehen.

Bis dahin hatten sich jedoch 10 EUR Mahngebühr seitens Otto angesammelt. Ich dachte mit der bezahlten Hose hätte sich das erledigt. Falsch gedacht!
Ich habe zwar 1 oder 2 Briefe von Otto bekommen, dachte aber das sei Werbung wegend der riesen unprofessionellen Otto Aufschrift und habe diese direkt weggeschmissen.

So, nun habe ich noch einen Brief gefunden, in dem es auf einmal 40 EUR Mahngebühr für die Mahngebühr sind. Gestern habe ich daher 10 EUR überwiesen, in der Hoffnung, dass dann vielleicht Ruhe ist. Gleichzeitig habe ich Otto eine Email geschrieben. Ich bin Studentin und gerade wirklich im Minus und habe kein Geld zu verschenken. Ich habe das Unternehmen daher gebeten die 10 EUR zu akzeptieren und mich mit weiteren Mahnungen zu verschonen.

Heute habe ich dann direkt eine Rückmeldung von Otto erhalten per Mail, dass die Forderung schon an ein Inkasso Unternehmen übergeben wurde - trotz bezahlter Ware und die 10 EUR sind denen auch egal.
Ja, und eben kam auch direkt der Inkasso Brief von EOS an. 94 EUR soll ich jetzt bezahlen. Toll -.-

Komm ich da jetzt irgendwie noch raus? Die Hose war ja im Juli schon bezahlt und ich habe 10 EUR an Otto überwiesen als Mahngebühr.

HILFE!! (arme Studentin)

-- Editiert NetNet am 24.10.2014 10:22

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37 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Gestern habe ich daher 10 EUR überwiesen, in der Hoffnung, dass dann vielleicht Ruhe ist.

Viel zu viel. Pro Mahnbrief allerhöchstens 2,50€. Sei es drum. Es ist nun überwiesen und gut ist. Die sind mit 10€ verdammt gut bedient.

Wegen EOS: Direkt eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht (Amtsgericht Hamburg) schicken und monieren, dass EOS irgendetwas von einem Schaden faselt. Tatsächlich ist es aber so, dass es eine dreiste Lüge ist. EOS gehört zu 100% dem Otto-Konzern. Sämtliche Inkassogebühren gehen als Reingewinn in den Otto-Konzern und mitnichten ist das irgendein Schaden. Beim Gericht beantragen, dass es dem Inkasso wegen diesem Betrugsversuch die Lizenz entzieht. Die Beschwerde kostet nichts und man kann dem Schauspiel beiwohnen, wie sich das Inkasso mit wilden Ausreden herauswindet.

Dem Inkasso würde ich nur folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe wegen ihren unverschämten Lügen, dass ich einen Schaden zu begleichen hätte, bei Gericht beantragt, Ihnen die Inkassolizenz zu entziehen. Ich weiß, dass sie unter Beobachtung stehen wegen diesen wiederholten Lügengeschichten. Ich gehe davon aus, dass Sie mich in Ruhe lassen. Sollte ich weitere Bettelbriefe von Ihnen erhalten, werde ich Sie bei der Polizei wegen versuchten Betrugs anzeigen und alles daran setzen, dass Sie auch verurteilt werden."

Danach einfach schweigen, die geben irgendwann auf, denn die wissen ganz genau dass sie vor Gericht mit der Forderung nicht durchkommen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 24.10.2014 11:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Erst mal : Cool bleiben

Mit 10 € ist Otto allerbestens bedient denn Gerichte würden ohnehin nur zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben anerkennen

und bei den folgenden Schreiben von EOS ( 100% Tochter von OTTO) kannst Du ebenfalls gelassen bleiben denn die Gebühren inkl Inkassogebühren sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt

weil :

http://inkassokosten.wordpress.com/

Ich würde die Forderung gegenüber EOS wie hier empfohlen schriftlich zzurückweisen :

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Trotzdem mental auf einige böse briefe einstellen

Am Besten noch mal posten wenn sich EOS wieder meldet





-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 24.10.2014 12:18

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure hilfreichen Tipps.

Auch ich gehöre zu den "Opfern" der EOS Inkasso/ Otto.

Nach mehreren Schriftwechseln mit der EOS Inkasso, wuchs aus einer Hauptforderung 514 Euro nun doch satte 760 Euro.
Bie mir was es klassisch: Mahnung wurden versandt an falsche Anschrift... habe mit meine letzte BITTE ausdrücklich auch mit Einschalftung eines Anwaltes gedroht.

Mich würde jedoch interessieren, ob jemand ein ERGEBNIS hat.
Wie ist das denn am Schluss, Bekommt man ein Schreiben von der EOS dass alles zurück gezogen wird oder zahlt man einfach seine vereinbarte Rate an OTTO (Konto.Daten von Otto) ???

Vielen DANK für eure MIthilfe

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gib mal mehr Infos zur Forderung

Gebühren etc

lg

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

hi,

es wurde folgende KOsten noch berechnet: Mahnkosten
37 EUR, Inkassovergütung 131 EUR, so Zinsen 8,20 EUR... somit waren dann 690 Éur. Nach 1 Woche mehr wollen die noch 759 EUR....
Warum auf einmal 759 EUR > keine Ahnung. Steht im letzten Brief nichts mehr drin. Anscheinend nochmal Zinsen...

Ist doch üüübertrieben?

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie hoch die Ursprungs Haupt forderung ?

Gerichtlicher Mahnbescheid erhalten ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Hauptforderung war 514 Eur.

Gerichtlicher Mahnbescheid noch nichts da!!

Soll ich das trotzdem schon mal an meinen Anwalt übergeben??
oder soll ich lieber noch den Mahnbescheid abwarten?

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde hier das Aufsichtsgericht des Inkassos verständigen (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Grund: EOS steht zur Zeit unter Beobachtung, weil sie ständig behaupten, es würde für Otto ein Schaden entstehen, wenn das Inkasso beauftragt wird. Tatsache ist aber, dass EOS zu 100% eine Otto-Tochter ist und dass der angebliche Schaden als Reingewinn in den Konzern zurückfließt. Die Beschwerde kostet nichts. Dem Aufsichtsgericht würde ich schreiben, dass es dem Inkasso bitte die Lizenz entziehen soll, denn das würde ein Betrugsversuch sein und das Inkasso zeigt damit, dass es fachlich und sachlich nicht in der Lage ist, Inkassodienstleistungen zu erbringen.

Hast du denn die eigentliche Hauptforderung mittlerweile bei Otto ausgeglichen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

HI mepeisen,

danke für den Tipp. Ich werde das Aufsichtsgericht mal kontaktieren. Vielen DANK!...

Die Hauptforderung ist noch nicht ausgeglichen, weil ich damals eine Ratenzahlung vereinbart hatte. Wie gesagt es kam leider nichts an, weder Post noch Emails von Otto. Somit ist das ganze unter gegangen.
Habe aber das EOS Inkasso auch gesagt, dass die Hauptforderung nicht bestritten wird und dass sie mir die "normale" Ratenzahlung (wie damals schon vereinbart) zustimmen sollen plus einer berechtigten Gebühr( ca.35 Eur). Bisher keine Antwort.

Soll ich hier die Hauptforderung stillschweigend in Form der Rate an Otto berweisen??? reicht das??


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"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Versuche erst mal so schnell wie möglich alles an Otto zu zahlen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" schreiben. Erlaubnis brauchst du dafür nicht, die werden das Geld schon nicht ablehnen. Wie bald könntest du die 500€ abbezahlen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Hauptforderung müsste vom Tisch
Optimalerweise durch zweckgebundene Zahlung direkt an Otto

Ratenzahlungsvereinbarungen mit EOS verursachen erhebliche Zusatzkosten


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Hauptforderung ist noch nicht ausgeglichen, weil ich damals eine Ratenzahlung vereinbart hatte. <hr size=1 noshade>

Und was genau hat einen daran gehindert die Raten wie vereinbart zu zahlen?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Liebe User,

habe nun von 2 Freunden das Geld für die Hauptforderung geliehen, so habe ich nun die komplette Hauptforderung an OTTO (Konto von OTTO GmbH) überwiesen.

@HarryVanSell: ganz einfach ich habe kein Geld, daher die Ratenvereinbarung, wobei Otto dies nach 100 Tagen abbuchen sollte. Leider kam keine Zahlungsaufforderung bei mir an! deswegen....


WAS PASSIERT jetz noch???
Kommt noch was vom EOS oder Otto?
Ich denke es kommen noch nervige Anschreiben von denen``?

Danke euch :D

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wobei Otto dies nach 100 Tagen abbuchen sollte. <hr size=1 noshade>

Dann wäre die die Firma in Annahmeverzug, wenn
1. Diese Vereinbarung von der Firma aus ging
2. die unterschriecbenen Vereinbarung nachweisbar zugegangen ist

Das würde die eigene Position stärken.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich denke es kommen noch nervige Anschreiben von denen``?

Ganz genau. Stur bleiben und nicht weiter mit denen diskutieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Muss ich EOS in Kenntnis setzen, dass ich die Hauptforderung an Otter überwiesen habe??

Wenn das die 100% Tochter von Otto ist, sollten sie das ja ohnehin mitbekommen haben, dass Geld eingegangen sind!

bin mir wirklich unsicher....
Und wann lassen die einen in Ruhe?


d.h. ICH mache im moment nichts mehr, bis wirklich Gerichtliches irgendwas kommt?

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Muss ich EOS in Kenntnis setzen, dass ich die Hauptforderung an Otter überwiesen habe??

Ne. Die wissen das selbst. Die sitzen im Büro gegenüber und haben auch Zugriff auf dieselben Daten... Wie gesagt: Ein und derselbe Haufen.

quote:
bin mir wirklich unsicher....

Dafür gibt es nüchtern betrachtet keinen Grund.

quote:
Und wann lassen die einen in Ruhe?

Nach einigen Briefen schläft das meistens ein. Wenn die merken, dass du nicht reagierst und dich auch nicht einschüchtern lässt, lassen sie es.

quote:
.h. ICH mache im moment nichts mehr, bis wirklich Gerichtliches irgendwas kommt?


Exakt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo zusammen...

EOS hat sich gemeldet:

Sie baten um Geduld und Sie werden meinen Sachverhalt nochmal prüfen!

hört sich schonmal "gut" an, nachdem ich die Hauptforderung an Otto GmbH überwiesen hatte.

ich hoffe es kommt nichts mehr :D

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Sie baten um Geduld und Sie werden meinen Sachverhalt nochmal prüfen!


Kaum ein Inkassounternehmen gibt umgehend auf

Rechne mental noch mit einigen Briefen bevor ausgebucht wird

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo zusammen,

so das EOS DID Inkasso-Dienst hat sich tatsächlich nochmal per Brief gemeldet.

Im Betreff steht auf einmal eine abgetretene Forderung i.H.v 178,80 EUR (Woher der Betrag herkommt, keine Ahnung. Briefwechsel bezog sich bisher immer auch wie o.g. Sachverhalt).

EOS bestätigte mir nun den Eingang der Hauptforderung, welches ich (dank eures Hinweises) am 04.12.14 an Otto überwiesen habe.

EOS schreibt:

Leider erfolgte die Zahlung zu spät. Die durch unsere Beauftragung enstandene Inkassovergütung wird von der heutigen Rechtssprechung akzeptiert und lehnt sich an das Gebührentableau für Rechtsanwälte an. Diese Kosten haben Sie als Verzugsschaden gem. §§280 , 286 BGB zu tragen. ...bla bla...
Wir unterbreiten ihnen folgendes Angebot: Wir wären bereit, Ihnen einen erheblichen Teil der Gesamtforderung zu erlassen, sofern sie in der Lage sind > 150 EUR ZAHL NICHT !!!

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

GEht der Betrag nicht fristgerecht und in voller Höhe ein, wird wieder die dann noch offenstehende Gesamtforderungm abzüglich geleisteter Zahlungen und zzgl. weiterer Zinsen und Kosten zur sofortigen Zahlung fällig. Da diese Angebot befristet ist, möchten wir Sie bitten, uns kurzfristig mitzuteilen, ob Sie dieses Angebot annehmen können!

Was sagt ihr dazu?? die spinnen doch....´Letzter Brief war 759,11 EUR (inkl. Zinsen/Gebühren usw)... 514,47 EUR habe ich an otto überwiesen. UND jetzt angebot von 150 EUR??? ...

-----------------
"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Was sagt ihr dazu??

Was soll man dazu sagen?

Ich würde das Aufsichtsgericht informieren.
1. Dass die dreist behaupten, deren gebühren würden sich an das RVG anlehnen, obwohl die hier drastisch überziehen
2. Dass die behaupten, es sei ein Schaden entstanden, den du bezahlen müsstest. Das stellt eine Lüge oder auch strafrechtlich relevanten betrug dar. Denn in Wahrheit ist EOS eine 100% Tochter und sämtliche Inkassogebühren werden als Reingewinn an den Otto-Mutterkonzern ausgewiesen.

Ich würde das Aufsichtsgericht bitten, hier dem Inkasso die Lizenz zu entziehen, da das nach der Internet-Recherche bei denen nicht nur normal sei, derart dreist zu lügen, sondern weil die hier auch Millionen-Schäden jährlich anrichten und auch noch stolz drauf sind, dass die mit derart frei erfundenen Schäden gewinne einfahren.

So eine Beschwerde kostet nichts und ich würde wetten: Hiernach sind die EOSler dir gegenüber ganz kleinlaut bzw. ganz still.

P.S.: Das Amtsgericht Hamburg beobachtet die sowieso schon deswegen und je mehr sich hier beschweren, desto eher passiert da auch mal etwas.

Dem Inkasso würde ich nur schreiben "Ich empfehle Ihnen eine Klage. Hinsichtlich ihrer Lügen habe ich das Aufsichtsgericht verständigt. Ich behalte mir vor, Sie wegen schweren (=gewerblichen) Betrugs und schwerer Nötigung ohne weitere Vorwarnung anzuzeigen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen."



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.01.2015 15:04

-- Editiert mepeisen am 14.01.2015 15:04

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo zusammen,

das Thema nimmt kein Ende. Ich wurde erneut von EOS angeschrieben, Schreiben vom 23.04.2015. Nachdem sie mir angeboten haben 150 EUR (mit einer Frist bis 20.02.2015) zu überweisen. Dies wurde von mir natürlich verweigert, Angebot somit abgelehnt.... jetzt schreibt EOS: Woran liegt es dass wir bisher kein Lösung finden? (vorher wurde natürlich angerufen und nochmals "höflich" auf die offene Beträge hingewiesen! Wurde alles abgestritten von mir).... NUn wollen sie mir eine Abzahlungsvorschlag unterbreiten. Darum ist es notwendig, dass sis sich bei uns melden! ... Hören wird weiter nichts von ihnen, werden wir ggf. vorliegenden Sicherungsabtretung (?) Gebrauch machen. Auch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Sie ist dann erforderlich. Sie bitten anzurufen oder zu schreiben!

Was sagt ihr dazu! Antworten oder Ignorieren??
DANKEEEE schonmal

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Auflisting EOS:
Hauptforderun: 514,47 Euro (bezahlt von uns)
Mahnkosten: 37 Euro
Inkassovergütung 131,52 Euro
Zinsen: 11,97 Euro,, also zusammen 180,49 Eur!

Soll ich denen die 37 Eur überweisen? dann ist RUHE?!

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

!

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ne, wieso die Mahnkosten überweisen, wenn nie Mahnungen verschickt wurde? Wenn dir EOS auf den Geist geht, kannst du auch einmal Strafanzeige bei der Polizei erstatten wegen Nötigung und gewerbsmäßigen Betrugs.

Exakt dasselbe Argument: Die sind Teil des Otto Konzerns. Es entsteht nie ein Schaden, stattdessen gehen deren Gebühren als Reingewinn in die Tasche von Otto. Dich aber lügen sie dreist an und bedrohen dich mit diversen eigentlich unzulässigen Maßnahmen, wie einem Mahnbescheid.

Hattest du mittlerweile das Aufsichtsgericht angeschrieben? Hat es geantwortet?

-- Editiert von mepeisen am 28.04.2015 15:52

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

Danke erstmal für deine Hilfe (nach wie vor).

Ich hatte bisher das Aufsichtsgericht nicht angeschrieben. Hatte mal eine Seite gefunden und deren Hotline angerufen! muss nochmals genauer anschauen.
Ich sollte das mal machen, ich google nachher mal!

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

www.rechtsdienstleistungsregister.de, dort findest du das zuständige Gericht. Die Kontaktadresse kann dir dann Google besorgen. Dort schickst du einfach einen Brief hin mit dem Betreff "Beschwerde über Inkasso XYZ"

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

HI mepeisen,

genau auf der Homepage war ich. ich hatte eine Hotline auf der seite gefunden und angerufen.
ich wurde an die Verbraucherzentrale verwiesen.

nun gut, dann schick ich denen mal einen Brief! vielleicht wird meín Anliegen weitergeleitet.

Und EOS solange ignorieren? Kommt da kein gerichtlicher Mahnbescheid?

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auflisting EOS:
Hauptforderun: 514,47 Euro (bezahlt von uns)
Mahnkosten: 37 Euro
Inkassovergütung 131,52 Euro
Zinsen: 11,97 Euro,, also zusammen 180,49 Eur!
----.
Die fordern immer noch die 514 ?
Kontonummer hatte gestimmt ?
check das noch mal

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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