HILFE! Auto gekauft nun erhebliche Mängel!

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
patrick12306
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE! Auto gekauft nun erhebliche Mängel!

hallo,
ich habe am samstag morgen ein auto gekauft und mittags in der werkstatt festgestellt das er erhebliche mängel hat! Zylinderkopfdichtung kaputt, Sitzheizung beifahrer, fensterheber hinten L, schweller links eingedrückt usw...
was kann ich nun tun?
Habe mit dem verkäufer telefoniert und er sagt nur: "Das war bei mir noch nicht!"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Privater VK? Gewährleistung ausgeschlossen? Dann mußt du ihm nachweisen, daß er die Mängel kannte und arglistig verschwiegen hat.

Aber wer kauft denn heute noch einen Wagen, ohne ihn vorher durchchecken zu lassen...?

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#2
 Von 
patrick12306
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ja er ist von privat gekauft aber er versicherte mir vor zeugen das er in top zustand sei und "alles" voll funktionstüchtig sei!
es ist ein passat vr6 bj 95 für 2600€ also kurz probe gefahren und im dunkeln angeschaut. sah so richtig gut aus und habe leider nicht allzuviel ahnung.

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#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wenn es sich um einen Privatverkauf mit wirksamen Gewährleistungsausschluß handelt, dann können Sie nicht mehr allzuviel unternehmen. Sie müssen jetzt als Käufer die Beweispflicht führen, d. h. dem Verkäufer glaubhaft nachweisen, daß ihm die Mängel bei Übergabe des Fahrzeugs bekannt waren und er sie Ihnen arglistig verschwiegen hat.
Warum Sie allerdings das Fahrzeug nicht eingehend VOR DEM KAUF besichtigt und überprüft haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest die Sitzheizung, Fensterheber und der eingedrückte Schweller hätten Ihnen doch dabei auffallen müssen, oder ?!

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#4
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Die Angabe des Verkäufers eines gebrauchten Fahrzeuges, der Pkw sei in "Best-" bzw. "Top-Zustand", stellt lediglich eine unverbindliche Anpreisung, aber keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft des Wagens dar.
Urteil des OLG Hamm vom 08.07.1997 28 U 18/97
OLG Report Hamm 1998, 40

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#5
 Von 
patrick12306
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

er wurde ja vorher besichtigt allerdings im dunkeln und ich hatte auch nicht alles getestet aber der verkäufer wurde gestern kontaktiert und über die mängel aufgeklärt und selbst da sagte er noch das die mängel bei Ihm nicht gewesen wären...

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#6
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Das ist ja genau der Punkt: Sie müssen dem Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden und ihm bekannt waren. Ob es dabei dunkel war oder nicht, spielt rechtlich gesehen keine Rolle.
Im übrigen wird die Gegenseite (und ein Richter) argumentieren, dass Sie zumindest die Sitzheizung und die Fensterheber auch im Dunkeln hätten prüfen können.

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#7
 Von 
patrick12306
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie soll ich Ihm das nachweisen können?

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#8
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Hierin liegt eben genau die Schwierigkeit. Ich wollte Ihnen damit nur verdeutlichen, daß Ihre Chancen m. E. sehr gering sind, etwas herauszuholen. Möglicherweise sind andere Teilnehmer in diesem Forum anderer Meinung, aber ich bin sicher, daß Sie schlechte Karten haben; vorausgesetzt, der Gewährleistungsausschluß ist rechtswirksam, was bei Privat an Privat zum einen üblich und zum anderen auch möglich ist.

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#9
 Von 
patrick12306
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok herzlichen dank für die Zeit die Sie sich genommen haben.

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#10
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

auch hier wurde seitens Stelenaje alles wunderbar erklärt.
Hier wäre es besser gewesen vor dem Kauf eine Werkstatt aufzusuchen, wenn man nicht viel Ahnung von Autos hat.

Gerade in dem Baujahr sind Mängel üblich und durchaus zu erwarten.

Gruß
DemIhm

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