HILFE!!!! Privatverkauf defekten Motorroller

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Griebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE!!!! Privatverkauf defekten Motorroller

Hallo,
ich verkaufte am 14.11.2008 einen nicht funktionstüchtigen Motorroller.
Es war ein Privatverkauf.
Ich informierte dem Käufer über die nicht-Funktionalität des Rollers und über die fehlenden Papiere.
Den Preis legte der Käufer auf 110 € fest.
Der Roller stand schon ein Jahr ungebraucht rum und der Kickstarter, sowie der E-Starter ist defekt.
Weitere Defekte konnte ich nicht ausschließen, da ich kein Fachwissen besitze.
Da mir das Fachwissen fehlt habe ich vorher die kleinen Dinge, die ich konnte, repariert.
Darauf wies ich allerdings den Käufer hin.

Trotz allem willigte er dem Kauf ein, testete den Roller und schaute Ihn sich an.
Diesen wollte er reparieren und weiterverkaufen.
Ein Vertrag zwischen mir und dem Käufer wurde unterschrieben.

2 Wochen später (am 02.12.2008) sagte er mir, dass er den Roller nicht mehr reparieren konnte und wollte ihn zurück geben.

Nun meine Frage.
"Bin ich verpflichtet den Roller zurück zu nehmen?"

Der Käufer meinte, dass er im Recht ist und ich verpflichtet bin, den Roller bis zu einem halben Jahr zurück zu nehmen.

"Wenn er im Recht ist, wie sieht es mit einer Preisminderung aus?"

Da der Käufer schon selbst daran herum geschraubt hat und er vielleicht auch einen weiteren Defekt ausgelöst hat, wäre doch eine Preisminderung möglich, oder?

Bitte helft mir.

-- Editiert von Griebel am 02.12.2008 23:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Griebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir denn keiner von euch Helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Immer mit der Ruhe.

Es gibt kein generelles Rückgaberecht sofern dieses nicht gesondert, vertraglich vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo,

Wenn der Roller wie beschrieben verkauft wurde, besteht kein Rückgaberecht.
Der Käufer wusste von den Defekten.
Das Risiko, den Roller nicht mehr funktionstüchtig zu kriegen liegt beim Käufer.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Griebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Also brauche ich mir dann keine Sorgen machen.
Denn ich bin mir da sehr unsicher weil ich keine Ahnung davon habe, aber werde euch da vertrauen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Hoffentlich kannst du im Zweifel beweisen, daß der K von den Mängeln vor Kauf wußte.

Ggfs. kann ein besonders geringer Kaufpreis dafür ein Indiz sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Griebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja immerhin habe ich ihm das gesagt unter Zeugen, und ist soweit auch alles festgehalten worden. Den Kaufpreis hat er selber festgelegt da ich den Roller nicht mehr brauchte. Wie gesagt er wuste alles und hatte es so Akzeptiert.
Er sagte ja immerhin er Repariert sowas beruflich und Verkauft das den weiter.

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