HF bezahlt/ Inkasso offen/ Mahnbescheid über HF

22. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)
HF bezahlt/ Inkasso offen/ Mahnbescheid über HF

Hallo,
ich habe eine Arztrechnung nach der 1. Mahnung direkt zur Abrechnungsstelle ueberwiesen. Fast Zeitgleich ein Inkassoschreiben bekommen. Nach Recherche ist der Inkassoinhaber die selbe Person wie die Rechnungsstelle. Die Inkassokosten habe ich nicht bezahlt. Nun habe ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht ueber
1. die Hauptforderung: Schadensersatz aus Behandlungsvertrag plus 2.Verfahrenskosten Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten.

plus Text:
Der Antragsteller hat erklaert dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhaenge, diese aber erbracht sei.

Das Inkassobuero scheint als Glaeubigrr nicht auf, sondern der Arzt selbst.

Was soll ich tun?


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die HF wird im MB immer noch aufgelistet ?

Kontonummer hat gestimmt ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Arztrechnung betrug 138€ die habe ich am 10.2. ueberwiesen.
Das Inkassobuero wollte dann noch 102.41€
exakt steht da:

1.Schadensersatz aus Behandlungs-Vertrag gem. Schadenersatz vom 30.1.2014 83€
zinsrueckstaende 0.82

2. Verfahrenskosten (Streitwert 84.36)
Gerichtskosten:
Gebuehr 32€
Rechtsanwaltskosten
gebuehr 45€
Auslagen 9€
plus 19%Mwst 10.26
Summe Kosten 96.26

3. Nebenforderung
Mahnkosten 3.77

4.Zinsen 1.66
0.01

Gesamtsumme 184.06€

Antragsteller
Der Arzt

Prozessbevollmaechtigter
Der Anwalt

Vielen lieben Dank fuer die Hilfe!!!



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

Die kontonummer ist nun nicht mehr die der aerztlichen Abrechnungsstelle und auch nicht die vom Inkassobuero sondern die vom Anwalt

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Das Inkassobuero wollte dann noch 102.41€


102 € (!!) Inkassogebühren bei einer Forderung von nur 138 €

Wie werden diese 102 aufgelistet in dem damaligen Inkasso Schreiben ?


quote:
Die kontonummer ist nun nicht mehr die der aerztlichen Abrechnungsstelle und auch nicht die vom Inkassobuero sondern die vom Anwalt



Die Frage war nur ob es bei der Überweisung der 138 möglicherweise zu einem Zahlendreher gekommen ist da im Thread stehr das die HF immer noch eingefordert wird

Im MB werden nur 83 € als Hauptforderung angegeben ?!

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

ja im MB werden 83€ als HF angegeben. und betitelt mit
Schadensersatz aus Behandlungsvertrag.

Die HF ist bezahlt!!!

Das Inkassobuero war laut Internet frueher im Besitz des Anwaltes. Darf ich die Namen hier nennen?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

ich habe auch einen Brief vom Inkassobuero bekommen in dem steht dass ich die 138€ direkt an den Auftraggeber bezahlt habe und das nicht haette tun sollen, sondern ans Inkassobuero.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

in der 1 Forderungsberechnung ist gelistet:

Hauptforderung: 138,90€
Mahnkosten 3,77€
Verzugsschaden 83,54
Zinsen 0,72

Gesamtforderung 226,93
plus 7,14 fuer das Anschreiben


dann habe ich die HF an die Arztabrechnungsstelle (die den gleichen Besitzer wie das Inkassounternehmen hat)
ueberwiesen.

Dann ein Schreiben erhalten dass ich den Rest von 102,41 ans Inkasso zu ueberweisen habe


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

eine Aufschluesselung der 102,41 gibt es nicht. Da steht nur inkl der Kosten fuer diesen Brief.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Nach Recherche ist der Inkassoinhaber die selbe Person wie die Rechnungsstelle.

Sichere dir die Beweise. Drucke sie aus usw.

quote:
ich habe eine Arztrechnung nach der 1. Mahnung direkt zur Abrechnungsstelle ueberwiesen.

Wie waren hier die Fristen? Von wann war die Rechnung, von wann die Mahnung? Bis wan hattest du gemäß Mahnung Zeit zum Überweisen?

Ganz grundsätzlich würde ich dem gerichtlichen Mahnbescheid komplett widersprechen (Nummer 2 ankreuzen, Ich widerspreche komplett und zurück ans Gericht per Einschreiben).
Die Begründung wäre für mich auch denkbar einfach: Soweit das Inkasso dem Inhaber der Zahlstelle gehört, wird hier Täuschung begangen. Es wird ein Schadensersatz behauptet. Es entsteht aber gar kein Schaden, sondern stattdessen entsteht ein Reingewinn, der abgerechnet werden soll (konzerninterne Beauftragung).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)


Tausend DANK!!

Das ist auch das was mir mein Bauch von Anfang an sagt,
die Sicherung ist sehr einfach, denn auf beiden Rechnungen:
Arztabrechnung und Inkasso
steht bei Inhaber die selbe Person und die selbe Adresse
Das Einzige was mich stuzig macht ist, dass es ein Inkasso Unternehmen ist, das über ganz Deutschland verstreut Filialen hat. Und dieser Herr der e.V.Vorstand aller Filialen ist.

Soll ich beim Wiederspruch auch schon eine Erklärung dazu geben?

1. Dass sich Überweisung und Inkassobrief überschnitten haben
und 2. Dass Abrechnungsstelle und Inkasso der selbe Inhaber ist?



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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Soll ich beim Widerspruch auch schon eine Erklärung dazu geben?


Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid nichts begründen.
quote:
Nummer 2 ankreuzen, Ich widerspreche komplett und zurück ans Gericht per Einschreiben).


Das Gericht prüft weder die Forderung aus dem Mahnbescheid, noch die Gründe für einen Widerspruch.

Das folgt alles erst im nächsten Schritt der Klage.
Ob es soweit kommt, ist aber mehr als fraglich ;)

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Seh ich ähnlich : Nr 2 ankreuzen und per Einschreiben ans zuständige Mahngericht

Keine Begründungen etc pp

Die Rechtsprechung ist recht inkassounfreundlich
Eine Klage halte ich - auch angesichts der überhöhten Inkassogebühren - für extrem wenig wahrscheinlich
http://inkassokosten.wordpress.com/

Ich hätte im Vorfeld noch 5 € an mahngebühren direkt an den Gläubiger zusätzlich überwiesen






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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
katharinawolf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 16x hilfreich)

ok!
Vielen Dank

hab den Widerspruch heute schon in die Post gefeben. Allerdings ohne Einschreiben. Soll ich ihn nochmal per Einschreiben aufgeben?. Das Formular war ja 2x drin.




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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wann hast Du den MB bekommen ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst, wenn noch genug Zeit ist, erst mal eine Woche abwarten und dann beim Mahngericht anrufen ob dein Widerspruch eingegangen ist.

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