Höheres Ruhegehalt für Teilzeit-Beamte
AFP VOM 25.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2971 Aufrufe Mehr zum Thema:Ruhegehalt, Beamte
Bundesverwaltungsgericht beendet Benachteiligung
Teilzeitbeschäftigte Beamte dürfen bei ihrem Ruhegehalt nicht mehr benachteiligt werden. Vorschriften, die eine überproporzionale Kürzung vorsehen, verstoßen gegen europäisches Recht und "dürfen nicht weiter angewendet werden", urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Az: 2 C 72.08)
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz wirken sich Ausbildungs- und Studienzeiten sowie arbeitsfreie Zeiten wegen Dienstunfähigkeit steigernd auf die Pension aus. Bei Teilzeitbeschäftigten werden diese Zeiten allerdings mit einem "Kürzungsfaktor" belegt, so dass die Pension durch solche "Zurechnungszeiten" weniger steigt, als es ihrem Anteil an einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.
"Diese Vorschriften sind nicht mehr anzuwenden, weil sie gegen den europarechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit verstoßen", urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Das Arbeitsentgelt Teilzeitbeschäftigter müsse danach "strikt zeitanteilig im Verhältnis zu der möglichen Vollzeitbeschäftigung festgesetzt werden". Hintergrund der entsprechenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der hohe Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten. Eine Benachteiligung der Teilzeitarbeit würde daher eine indirekte Frauendiskriminierung bedeuten.
25. März 2010 - 17.21 Uhr
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