Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364737
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Ausländerrecht » HALLO
Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

2007 Aufrufe

HALLO

Hallo mein Name ist Hafida.
Ich bin in Deutschland seit einem Jahr, ich belege momentan einen Sprachkurs, habe nächste Woche meine Aufnahmeprüfung für das STudienkolleg. In Zwei Jahren muss fertig sein mit dem STudienkolleg, und ich bin jetzt schon seit einem Jahr hier das heißt ich habe nur noch ein jahr um das ganze zu schaffen. Ich weiß jetzt nicht was passieren wird wenn ich es nicht schaffe und die Prüfung nicht bestehe? Außerdem bin ich verheirate mit einem deutschen Mann, der Abiturient ist und nächstes Jahr erst fertig ist. Besteht da irgendeine Möglichkeit? Ich habe der AUsländerbehörde die Heiratsurkunde noch nicht vorgelegt, weil ich nicht weiß ob sie das akzeptieren würde, zumal wir weder Einkommen noch Unterkunft besitzen.

-----------------
""


von hafida am 16.06.2012 15:13
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>HALLO
quote:
Ich habe der Ausländerbehörde die Heiratsurkunde noch nicht vorgelegt, weil ich nicht weiß ob sie das akzeptieren würde, zumal wir weder Einkommen noch Unterkunft besitzen.

Bei einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen spielen Einkommen und Größe der Wohnung zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 keine Rolle.

Eine ordnungsgemäße Meldeadresse solltet Ihr allerdings schon vorweisen können.

Wenn es sich um eine ausländische Eheschließungsurkunde handelt, ist u.U. eine vertrauensanwaltliche Prüfung des Dokuments erforderlich, damit sie im deutschen Rechtsverkehr Anerkennung findet.

-----------------
""


von ya338 am 16.06.2012 15:55
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>HALLO
Wir haben uns schon beim Bürgeramt gemeldet, d.h. wir sind in deutschland offiziell verheiratet. Brauchen wir eine gemeinsame Meldeadresse? Wir sind noch auf der Suche nach einer WOhung..


-----------------
""


von hafida am 16.06.2012 16:00
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>HALLO
quote:
Brauchen wir eine gemeinsame Meldeadresse?

Ja, andernfalls könnte man von einer Scheinehe ausgehen.

-----------------
""


von ya338 am 16.06.2012 18:09
Status: Legende (314 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>HALLO
Eine gemeinsame Meldeadresse allein reicht nicht aus. Eine gemeinsame Meldeadresse ist normalerweise das erste, was sich Menschen zulegen, die eine Scheinehe eingegangen sind. Man muss zusammenleben

quote:
Bei einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen spielen Einkommen und Größe der Wohnung zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 keine Rolle.

Eine Aufenthaltserlaubnis erhält man nicht aufgrund einer Eheschließung, sondern zum Führen einer ehelichen Gemeinschaft. Wenn das Studienkolleg der Ehefrau und das Gymnasium des Ehemanns an weit auseinanderliegenden Orten sind, wohnt man unter der Woche natürlich in verschiedenen Wohnungen. Eine AE zur Führung einer ehelichen Gemeinschaft erhält man jedoch nur, wenn man soweit wie möglich zusammenlebt (also am Wochenende, Feiertagen, den Ferien in der gemeinsamen Ehewohnung lebt). Dann sollte man vorsorglich Fahrkarten usw. aufbewahren.

Es ist richtig, dass bei einer Ehe mit einem deutschen Staatsbürger die Sicherung des Lebensunterhalts normalerweise keine Rolle spielt. Ausnahmen gelten jedoch, wenn der deutsche Staatsbürger einen engen Bezug zum Heimatland des Ehepartners hat (also z.B. die doppelte Staatsbürgerschaft hat, die Landessprache spricht, dort schon mal gelebt hat, ...).


von Felicite am 17.06.2012 11:35
Status: Legende (302 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>HALLO
Außerdem wird eine im Ausland geschlossene Ehe nicht durch das Bürgeramt anerkannt. Dafür sind die nicht zuständig.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 17.06.2012 21:20
Status: Tao (10940 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>HALLO
Wo sollen wir uns denn sonst anmelden? Die Dame beim Bürgeramt hat selbst gesagt, dass wir offiziell verheiratet sind auch in deutschland..


-----------------
""


von hafida am 18.06.2012 01:13
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>HALLO
Und dort haben Sie eine Eheurkunde in welcher Sprache vorgelegt?

-----------------
" "


von muemmel am 18.06.2012 01:17
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>HALLO
Außerdem wollte ich noch wissen, ob es ausreicht, wenn wir eine ein zimmer Wohnung haben, in der wir dann zu zweit leben? Oder wird da eine bestimmte Größe der Wohnung erwartet?? Danke im Voraus

-----------------
""


von hafida am 18.06.2012 01:17
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>HALLO
Wir haben eine Heiratsurkunde auf deutsch natürlich vorgelegt die wurde schon übersetzt vom Arabischen ins Deutsche

-----------------
""


von hafida am 18.06.2012 01:18
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>HALLO
Die Frage nach der Wohnungsgröße hat ya338066-97 doch schon eindeutig beantwortet...

@ wirdwerden,

eine ausländische Ehe wird durchaus durch das Bürgeramt anerkannt, indem man dort eine übersetzte Eheurkunde vorlegt:http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.3420.de

-----------------
" "


von muemmel am 18.06.2012 01:27
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109899
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online