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Höhe der Erstattung nach Flugverspätung

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Höhe der Erstattung nach Flugverspätung

Hallo zusammen!

Nachdem sich unser Urlaubs-Rückflug um ca. 6 Stunden verspätet hatte (technischer Defekt am Flugzeug), habe ich den Reiseveranstalter um Stellungnahme gebeten. Dieser hat sich entschuldigt und als Kulanzlösung eine Einmalzahlung per beigefügtem von zusammen 30,- EUR für meine Freundin und mich angeboten.

Meine Frage: habe ich Anspruch auf eine höhere Erstattung? Wenn ja, welcher rechtlichen Grundlage?

Vielen Dank für eine Info,
Nils ("bemad")


von bemad am 25.06.2008 17:08
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>Höhe der Erstattung nach Flugverspätung
Bei technischen Defekten, die die Sicherheit des Flugzeuges beeinflußen, hast du kein Recht auf Rückerstattung. Dann wäre die Kulanzlösung in meinen Augen ok.

Der technische Defekt ist allerdings von der Airline nachzuweisen.
Wenn du also Zweifel an dem Defekt hast, kannst du die Airline anschreiben und um Aufklärung bitten.
Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich kein sicherheitsrelevanter Defekt vorlag, hast du Anspruch auf wesentlich mehr Erstattung(bin mir nicht sicher, glaube aber bis zu 100%, weil über 5 Stunden).

Rechtliche Grundlage ist die EU-Fluggastverordnung.

-- Editiert von Despi am 25.06.2008 18:58:47


von Despi am 25.06.2008 18:57
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>Höhe der Erstattung nach Flugverspätung
Falls es eine Pauschalreise war kenne ich mich nicht aus.

War es ein Nur-Linienflug, gibt es bei Verspätung kein Geld, sprich Ausgleichsleistungen nach EU-Verordnung. Ab zwei Stunden hat man allerdings Anspruch auf Unterstützungsleistungen, sprich angemessene Verpflegung (auch wenn es eine Flug bei einer Pauschalreise war).

Ausgleichsleistungen, also Geld, gibt es dann, wenn der Flug komplett annuliert wurde. Technische Defekte am Flugzeug sind kein Grund auf die Ausgleichsleistung zu verzichten, auch wenn die Fluggesellschaften dies gerne anders handhaben.

Den Ausführungen von Despi schließe ich mich nicht an. Diese halte ich schlichtweg für falsch.

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von Vielflieger am 26.06.2008 00:09
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>Höhe der Erstattung nach Flugverspätung
Natürlich richtig, was Vielflieger schreibt.

Habe wohl Annulierung und Verspätung durcheinander gewürfelt.

Im Prinzip könnte es sich bei o.g. Fall aber auch um eine (versteckte) Annulierung handeln, oder?


von Despi am 26.06.2008 19:33
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>Höhe der Erstattung nach Flugverspätung
Ich glaube nicht dass es sich um eine versteckte Annullierung handelt:

Was spricht für eine Nur-Verspätung: Bernad selbst schreibt von einer Verspätung um sechs Stunden, wenn die Flugnummer sich nicht geändert hat, wenn keine neuen Bordkarten ausgegeben wurden, wenn der Flug nicht mit dem nächsten geplanten Flug derselben Fluggesellschaft unter gleicher Flugnummer z.B. am nächsten Tag stattfindet.

Bei einer Annullierung werden die Flugreisenden entweder auf andere Flüge umgebucht: neue Flugnummer oder auf einen planmäßigen Flug derselben Fluggesellschaft am Folgetag etc., oder die Anzeige am Flughafen zeigt den Flug als annulliert an und die Fluggesellschaft regt sich überhaupt nicht (sowas gibts auch).

Ich habe auch schon erlebt, dass ein Flugzeug einen technischen Defekt hatte und die Fluggesellschaft einen Ersatzflieger besorgt hat, der kleiner war und in welchem nicht alle Flugreisenden Platz hatten. Für diejenigen die mitflogen, war es nur eine astreine Verspätung, für die, die nicht mitfliegen konnten eine Überbuchung mit entsprechender Kompensation in Form von Ausgleichsleistungen.


von Vielflieger am 26.06.2008 21:48
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>Höhe der Erstattung nach Flugverspätung

Der thread wurde über 10.000 x aufgerufen und es ist Zeit für ein Update.

Nach einem Urteil vom 19.11.2009

http://lexetius.com/2009,3346

können für Flüge die 3 Stunden und später als nach Plan ihr Ziel erreichen Ausgleichsleistungen wir für annullierte Flüge gefordert werden.

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" Benvenuti a bordo!"


von Vielflieger am 15.12.2011 23:18
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