Häftling in Celle vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt Seite 1 - AFP vom 19.03.2008
JVA Celle (DDP/AFP/Archiv)
Häftling in Celle vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt
Zwei Mithäftlinge angeklagt
Wegen Vergewaltigung und lebensgefährlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft in Lüneburg zwei Gefangene der Justizvollzugsanstalt Celle angeklagt. Opfer soll ein Insasse der Haftanstalt Salinenmoor in Celle gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Aus "nichtigem Anlass" hätten die Täter in der Nacht vom 19. auf den 20. Januar ihren Zellengenossen mit zahlreichen Schlägen und Tritten malträtiert und ihm lebensbedrohliche Kopfverletzungen zugefügt. Auch hätten sie geplant, ihr Opfer zu erhängen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Von diesem Vorhaben hätten die Häftlinge dann aber abgelassen.
Später in der Nacht soll einer der beiden Täter nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Opfer dann zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das Amtsgericht Zelle erließ gegen beide Angeklagte Untersuchungshaftbefehle.
Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) zeigte sich über den Vorfall betroffen. Es gebe jedoch keinen Anlass, an dem Strafvollzug strukturell etwas zu ändern, erklärte Busemann in Hannover. "Es handelt sich um einen bedauerlichen Einzelfall." Grundsätzlich würden die Häftlinge in Niedersachsen in Einzelzellen untergebracht. Von diesem Grundsatz werde nur bei Einverständnis der Gefangenen abgewichen. "Im vorliegenden Fall haben die Angeschuldigten und das Opfer vor der Zusammenlegung erklärt, sich gut zu verstehen und die gemeinsame Unterbringung gewünscht."
Im November 2006 hatte ein ähnlicher Fall in der Justizvollzugsanstalt Siegburg für Entsetzen gesorgt. Damals quälten drei Häftlinge einen Mitgefangenen stundenlang und zwangen ihn anschließend, sich zu erhängen. Das Landgericht Bonn verurteilte sie zu langjährigen Freiheitsstrafen. Der Fall hatte bundesweite Kritik am Strafvollzug ausgelöst.
Claudia Basener, Landsberg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Sozialrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht.