Höhere Besteuerung von Abfindungen teilweise verfassungswidrig
AFP VOM 19.8.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 2419 Aufrufe Mehr zum Thema:Managerabfindungen, Steuern
Kläger bekommen bis zu 32.000 Euro Steuer zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat die 1999 eingeführte höhere Besteuerung von Managerabfindungen und anderen sogenannten außerordentlichen Einkünften in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss grundsätzlich gebilligt. Dies gilt jedoch nicht für den dreimonatigen Übergangszeitraum zwischen dem Auslaufen der Altregelung Ende 1998 und der Verkündung des neuen Gesetzes am 31. März 1999. Abfindungen, die in diesen drei Monaten fällig oder ausbezahlt wurden, müssen nach altem Recht besteuert werden, entschieden die Richter. (AZ: 2 BvL 1/03 u.a.)
Damit waren die Klagen von drei Managern erfolgreich, die im umstrittenen Zeitraum sechsstellige Abfindungen erhalten hatten und gleichwohl nach der schärferen sogenannten Fünftel-Regelung besteuert wurden. Die Kläger haben nun Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern in Höhe von bis zu knapp 32.000 Euro.
19. August 2010 - 10.43 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


