Häusl. Arbeitszimmer selbständig+angestellt
Hallo zusammen!
Ich bin seit Jahren selbständig als Programmierer und IT-Berater (Gewerbe) von zu Hause aus tätig. Ausschließlich dafür habe ich ein Arbeitszimmer, das bislang auch anstandslos als solches vom Finanzamt anerkannt wurde.
Seit ein paar Monaten arbeite ich zusätzlich ca. 2 Tage/Woche als Angestellter in einer Firma (Bürokram).
Nun will mir das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht mehr voll anerkennen und ich verstehe nicht, warum. Das Arbeitszimmer hat doch überhaupt nichts mit meiner Angestelltentätigkeit zu tun, sondern ist nur für meine selbständige Tätigkeit. Es ist der einzige Raum dafür, also der 100%ige Mittelpunkt meines Gewerbes. Ich kann meine Kunden doch weder im Schlafzimmer empfangen, noch bei meinem Arbeitgeber.
Wie wird eine solche Sachlage üblicherweise bewertet? Lieg ich da so falsch? Oder gibt es etwas zitierfähiges, mit dem ich argumentieren könnte?
Gruß,
Ron
von Ronny5 am 16.03.2009 17:32
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