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Häuschen gemietet, nur 2 Personen davon stornieren

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Häuschen gemietet, nur 2 Personen davon stornieren

Liebe Forumsmitglieder!

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

Wir (eine Gruppe aus 6 20-Jährigen) haben ein Ferienhaus gemietet. Ich war dafür zuständig, dass ich das Geld einsammel und dann weiterleite. Dies habe ich mit mehr oder weniger Komplikationen getan. Es waren 145 Euro pro Person.

Abreisedatum ist der 17.06.
Am 10.06. haben zwei Mitglieder (ich nenne sie mal L und A) gesagt, sie möchten nicht mehr mitfahren.

Mittlerweile haben wir zwei neue Leute gefunden, die mitfahren. Aber es geht nun darum, dass L und A ihr Geld zurückverlangen. Alles lief jedoch über meinen Namen und das Geld habe ich sogar von L bar bekommen. A hat es mir geschickt und dies kann man auf einem Kontoauszug nachvollziehen.
Ich habe bei der Reiseveranstaltung angerufen und erfahren, dass ab dem 26. Tag vor der Ankunft, die Stornokosten 80 Prozent betragen. Der 10.06. liegt in diesem Zeitraum. Wir haben angeboten, L und A jeweils 20 Prozent wiederzugeben.
A ist einverstanden. L hat mir gedroht, dass für mich strafrechtliche Konsequenzen folgen werden.

Meine Fragen dazu:
- Haben wir uns als Gruppe richtig verhalten? Sind diese 20 Prozent rechtlich?
- Kann auf mich irgendetwas zukommen?
- Wie viel Geld oder Prozent können L und A rechtlich verlangen?

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von darkdawe am 15.06.2011 17:59
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Häuschen gemietet, nur 2 Personen davon stornieren
Verstehe ich das richtig: Ihr habt zwei neue Leute gefunden, die auch jeweils die 145 Euro zahlen?
Dann ist euch durch die Stornierung der beiden vorigen kein Schaden entstanden und sie haben das Recht, ihr Geld zurückzufordern.
Wenn ihr Aufwendungen damit hattet, die neuen zu finden, könnt ihr die natürlich einbehalten.

Die 80% sind bei Reiseveranstaltern durchaus üblich. Wenn der Veranstalter das Haus neu vermieten kann und ihm kein Schaden entsteht, könnt ihr euer Geld zurückverlangen, allerdings seid ihr in einem eventuellen Prozess beweispflichtig. Kann er zum Beispiel nur zu einem niedrigener Preis neu vermieten, müsstet ihr die Differenz zahlen. Wenn er neue Anzeigen schalten müsste, Porsonal abstellen müßte, ... du verstehst?
Genauso hier: Wenn die beiden "Neuen" nur für jeweils 130 Euro mitkommen wollen, dürft ihr von jedem "früheren" 15 Euro einbehalten.

Allgemein: Man kann einen Reisevertrag (und den haben die beiden "früheren" mit dir geschlossen) jederzeit kündigen, muss dem Veranstalter aber den Schaden ersetzen. Der Anbieter des Häuschens hat AGB, in denen er einen Pauschalwert für den Schaden angibt. Du hast keine AGB und musst deinen Schaden konkret beziffern.
Wenn keiner da ist, hast du das Geld zurückzugeben.

Dass du dir den Stress nie wieder antun würdest, würde ich übrigens voll verstehen.


von quiddje am 15.06.2011 19:00
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
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>Häuschen gemietet, nur 2 Personen davon stornieren
Ich meine, dass es gegen die Regeln dieses Forums verstösst, persönliche, also nicht theoretische Fragen zu stellen. Rechtsberatung ist schliesslich der entsprechenden Zunft vorbehalten.

Dennoch möchte ich ein paar Sätze zu diesem Thema loswerden ... Allgemein scheint es mir sehr ungewähnlich, dass bei einem Ferienhaus die Namen aller Reisender eingetragen werden und anteilig storniert werden müssen. Allgemein sollte die Stellung von Eratzreisenden nach Zahlung einer kleinen Aufwandspauschale möglich sein. Allgemein hat ein Stornierender für die verursachten Aufwände einzustehen.


von AntoniaW am 15.06.2011 23:24
Status: Legende (372 Beiträge)
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>Häuschen gemietet, nur 2 Personen davon stornieren
Hallo,

wo ist denn da das Problem???? Die beiden neuen Mitreisenden zahlen an die Beiden, die storniert haben, den anteiligen Reisepreis.

Sollte der RV fuer die geaenderten Namen eine Umbuchungsgebuehr verlangen, dann muss diese Gebuehr von den stornierenden getragen werden.

Ich sehe da kein weiteres Problem, was die Sache verschaerfen koennte.....?!


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"


von bernardoselva am 16.06.2011 09:49
Status: Unsterblich (1050 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 44 User(n) bewertet)
 
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