>Häuschen gemietet, nur 2 Personen davon stornieren
Verstehe ich das richtig: Ihr habt zwei neue Leute gefunden, die auch jeweils die 145 Euro zahlen?
Dann ist euch durch die Stornierung der beiden vorigen kein Schaden entstanden und sie haben das Recht, ihr Geld zurückzufordern.
Wenn ihr Aufwendungen damit hattet, die neuen zu finden, könnt ihr die natürlich einbehalten.
Die 80% sind bei Reiseveranstaltern durchaus üblich. Wenn der Veranstalter das Haus neu vermieten kann und ihm kein Schaden entsteht, könnt ihr euer Geld zurückverlangen, allerdings seid ihr in einem eventuellen Prozess beweispflichtig. Kann er zum Beispiel nur zu einem niedrigener Preis neu vermieten, müsstet ihr die Differenz zahlen. Wenn er neue Anzeigen schalten müsste, Porsonal abstellen müßte, ... du verstehst?
Genauso hier: Wenn die beiden "Neuen" nur für jeweils 130 Euro mitkommen wollen, dürft ihr von jedem "früheren" 15 Euro einbehalten.
Allgemein: Man kann einen Reisevertrag (und den haben die beiden "früheren" mit dir geschlossen) jederzeit kündigen, muss dem Veranstalter aber den Schaden ersetzen. Der Anbieter des Häuschens hat AGB, in denen er einen Pauschalwert für den Schaden angibt. Du hast keine
AGB und musst deinen Schaden konkret beziffern.
Wenn keiner da ist, hast du das Geld zurückzugeben.
Dass du dir den Stress nie wieder antun würdest, würde ich übrigens voll verstehen.
von quiddje am 15.06.2011 19:00
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