Händler (NL) berechnet Gebühr für VK ohne USt.
Hallo,
ich habe als deutscher Unternehmer mit USt-ID-Nummer in einem niederländischen Webshop ein Produkt gekauft und, da innergemeinschaftlicher Erwerb, um Abzug der niederländischen Umsatzsteuer gebeten.
Dem kam der Webshop auch nach- allerdings berechnete er etwas für diesen "Service"!
Ergebnis: Ich habe nun eine Rechnung ohne BTW (=Umsatzsteuer)- mit identisch hohem Betrag! Ich habe nun nochmals per e-Mail nachgefragt, aber der Betreiber bleibt dabei.
Fragen dazu:
1) Ich habe das Gefühl, daß dies eine illegale Praxis ist. Es kan doch nicht sien, daß für einen solch selbstverständlichen Vorgang etwas in Rechnung gestellt wird. Verbraucherrechtlich (bei einer in etwa vergleichbaren Sache), wäre ich mir ziemlich sicher, daß dies illegal wäre (Stichwort: überraschende AGBs). Nun bin ich aber selbst Unternehmer- und da gilt kein Verbraucherrecht. Trotzdem kann dies meines Erachtens so nicht richtig sein!
2) Ich habe nun mit meinen extrem schlechten Niederländischkenntnissen versucht, die AGBs des Shops auf Hinweise für diese "Servicegebühr" durchzuforsten- kann aber nicht im Entferntesten Hinweise darauf finden.
3) Was tun?
Das Problem ist, daß das Produkt sehr selten ist und nur 1 Exemplarr in diesem Shop vorhanden war. Grundsätzlichh besteht ja ein Kaufvertrag mit Verpflichtung zu Lieferung und Zahluung- wobei hier leider nur eine Vorkasse möglich ist (ist aber noch nicht überwiesen). Eine nachvollziehbare Rechnung hätte ich schon längst gezahlt- aber dieser niederländische Händler besteht auf die Berechnung seines ach so aufwändigen "Services".
Danke schonmal für die Beschäftigung hiermit!
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von Funkybull am 18.06.2011 13:31
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>Händler (NL) berechnet Gebühr für VK ohne USt.
Hallo Harry,
Hallo Alle,
ja, Deine grundsätzlichen Fragen zur persönlichen wirtschaftlichen Bedeutung kann ich schon verstehen- aber ich schrieb ja auch, wie es mit der Häufigkeit dieses Gegenstands steht, nämlich leider nicht gut (für mich jedenfalls).
Aber auch dann, wenn ich es anderweitig bekommen könnte- die Frage hat für mich nicht nur eine praktische, sondern auch grundsätzliche Bedeutung. Es könnte ja nochmal vorkommen, daß irgendein Händler meint, für diese -eigentlich selbstverständliche- "Leistung" einen Obulus zu verlangen.
Ein befreundeter Händler, der allerdings kein Jurist ist, bestätigte mir heute meine Vermutung, daß dies eine illegale Praxis sei. Gespannt bin ich aber, nach wie vor, auf eine qualifizierte Meinung zur Sache.
Also, ich werde mich noch woanders nach diesem Produkt umsehen- trotzdem interessiert mich die Frage juristisch gesehen!
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von Funkybull am 18.06.2011 23:58
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