Höhe des Kostgeldes

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

4736 Aufrufe
>Höhe des Kostgeldes
Wie aus meinem ersten Posting ja hervorgeht besteht in unserer Familie eine ähnliche Situation mit unserer Tochter. Nun meine Frage: Sind 315,--Euro für *weitere Kosten* und Taschengeld zu wenig? Vor allem: Was sind weitere Kosten?
LG

-- Editiert von Pralinchen am 03.10.2006 13:53:25


von Pralinchen am 03.10.2006 13:49
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo Pralinchen, wie Du bereits gesagt hast, liegt der Fall bei Dir anders, da Ihr ja auch noch zumindest anteilige Kosten für das Auto übernehmt. Wenn Deine Tochter allerdings Ihre Vericherung selbst bezahlt, und sicherlich auch die Steuer für das Auto, wird ihr mit Sicherheit weniger als 315€ bleiben.

Also ich würde es folgendermaßen machen:

450,- + 154,- = 604,- davon 1/3 = 201,-

Diese 201,-€ würde ich als Kostgeld zugrunde legen. Da noch weitere Kosten für das Auto anfallen werden für Inspektionen, Reparaturen etc. würde ich ihr anbieten, dafür monatlich 60,-€ auf ein Konto einzubezahlen, von dem dann diese Kosten bestritten werden. Somit würde dann Deine Tochter 261,- - 154,- = 107,-€ noch hinzuzahlen müssen. Ihr würden dann noch 343,- € verbleiben.

Sollte Deine Tochter irgendwann ausziehen, erhält sie das Geld von dem Konto das nicht verbraucht wurde zurück.

Ich denke, daß dies ein fairer Kompromiss
wäre.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."



von avalon2006 am 03.10.2006 17:34
Status: Philosoph (788 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo avalon,
dann stimmen unsere Vorstellungen ja annähernd überein.
Du bist von einer Ausbildungsvergütung von 450 Euro ausgegangen, hast du da 25 Euro für irgendwas abgezogen (unsere Tochter erhält 475 Euro), oder bist du versehentlich von den 450 Euro die steffi85 erhält ausgegangen?

LG


von Pralinchen am 03.10.2006 18:30
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Soll das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden,muss ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden.Dieser wird nur gewährt,wenn die Unterhaltspflichtigen der
Unterhaltspflicht nicht oder nichtausreichend
nachkommen. Nach Prüfung der Vorraussetzungen und Anhörung der Beteiligten
durch die Familienkasse wird dann über den Antrag entschieden.
Liebe Steffi, was wäre wenn Du bei Deinen Eltern
alles in Anspruch nehmen würdest.Essen,trinken,
Telefon,Fernseher,Auto soweit verfügbar.Würden sie dann noch mehr verlangen? Hilfst Du Deinen Eltern auch? Denn das vermisse ich in Deinen Aussagen.



von Hunter54 am 03.10.2006 20:04
Status: Legende (455 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo Pralinchen, hab mich da vertan, in dem Fall würde ich die 107,- auf 115,- € erhöhen.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."


von avalon2006 am 04.10.2006 00:02
Status: Philosoph (788 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

1 2 3 4
Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Familienrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 409 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 31 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Familienrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Familienrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Anfechtung Vaterschaft
beantwortet von RA Newerla für €35
Kindesunterhalt
beantwortet von RA Newerla für €50
Unterhalt
beantwortet von RAin True-Bohle für €30
Mehr Fragen lesen