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Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!

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Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!

Hi & Hallo!

Ich habe eine Frage an die Rechtspezialisten hier auf dieser Plattform. Und zwar geht es um folgendes:

Ich bin mit einem Freund seit mehreren Jahren befreundet und er als auch ich haben uns gegenseitig schon viele Dinge verkauft und gelegentlich später bezahlt. So wie auch dieses Mal:

Es geht um ein Notebook in Höhe von 1800€. Dieses hatte ich auf einer Messe gewonnen und wollte es verkaufen, da ich selbst schon eines habe. Also nahm mein besagter Freund es an und wollte dann 3 Tage später auch bezahlen. Doch ab dato kam er immer wieder mit ausreden dass er länger arbeiten muss und es heute nicht ehr schafft.. Dann konnte er sein Erspartes nicht mehr finden oder die letzte Sache war die, dass er angeblich im Krankenhaus war (dies war eine Lüge, ich hatte es überprüft). Dort ist ihm das Notebook dann runtergefallen.

Es war ein Betrag von 1200€ ausgemacht. Ich hatte ihm mehrfach via SMS (er geht ja nicht mehr ans Telefon) geschrieben, dass ich gern das Notebook zurück haben möchte. Egal ob defekt oder nicht. Doch dies lehnte er mit Ausreden ab, dass es keinen Sinn macht mir ein defektes Notebook zu geben. Dann schrieb ich ihm dass ich Strafantrag stellen werde. Zack, überwies er mir 50€ mit einem Betreff: "Abgemachter Betrag für den PC"!!!

In meinen SMS waren stets die Rede von 1200€. Er streitet nun alles ab und wird via SMS beleidigend, bricht den Kontakt komplett ab. Ich habe leider nichts schriftlich, nur den Überweisungsbeleg seiner 50€ und die SMS. Er meint ich kann ihn gar nichts und er erstattet Gegenanzeige. Er war vor 3-4 Jahren bereits im Gefängnis wegen Betrugs im 4-Stelligen Bereich. Lohnt sich eine Anzeige oder sollte ich sofort zu einem Rechtsanwalt? Wird dann über die Anzeige doch eh auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen oder nicht?

Ich hätte nie gedacht so getäuscht zu werden. Allerding stellte sich heraus dass er nun sogar seine eigene Familie hintergeht. Ich würde mich freuen wenn ich hierzu einige Tipps erhalten würde. Entweder er zahlt mir die 1200€ oder er bekommt von mir seine 50€ zurück und ich erhalte dafür mein Notebook. Kann man sich so über eine Strafanzeige einigen?


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von Unfassbar2 am 06.07.2011 22:19
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
Ohne Nachweiß, dass Ihr einen Kaufvertrag über den Notebook geschlossen habt und er dir den Betrag noch schuldet, wird es schwer, dagegen vorzugehen.

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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. für meine Beiträge

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von creativs am 06.07.2011 22:26
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
quote:
Kann man sich so über eine Strafanzeige einigen?

Das Nichtzahlen einer Forderung ist keine Straftat.

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von Steffen Meier am 06.07.2011 23:30
Status: Philosoph (694 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!

quote:
Entweder er zahlt mir die 1200€ oder er bekommt von mir seine 50€ zurück und ich erhalte dafür mein Notebook.

Wenn du den Rücktritt vom KV erklärst, hast du selbstverständlich Anspruch auf Rückgabe des NB.

Erst recht, wenn er bestreitet, daß es überhaupt einen KV gibt.

Und zwar in dem Zustand, in dem du es übergeben hast. Ist es nun defekt muss K dir Schadensersatz zahlen.

Ob das viel Sinn macht, musst du entscheiden. Die Kosten der Rechtsverfolgung wenn man K zwingen muss wären hoch.

Wenn bei dem nichts zu holen ist, bleibst du darauf sitzen.

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von flawless am 07.07.2011 08:37
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
Er hat es vermutlich verkauft. Und das Geld verjubelt.

Solange er nicht beweisen kann, dass Ihr einen Kaufvertrag über 50€ habt, gehört das Notebook immer noch Dir. Wenn er es beschädigt oder verkauft hat, ist er schadenersatzpflichtig.

Du kannst ihn (schriftlich) auffordern, Dir Dein Notebook oder die Summe (1800 oder was auch immer) herauszugeben, mit Fristsetzung, wenn er nicht zahlt: Mahnbescheid.

Das alles ergibt aber nur dann Sinn, wenn bei ihm auch was zu holen ist. Wenn er pleite ist und das Notebook weg, zahlst Du letztlich drauf.

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von Tommok am 07.07.2011 09:23
Status: Legende (466 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
quote:
Wenn du den Rücktritt vom KV erklärst, hast du selbstverständlich Anspruch auf Rückgabe des NB.

Erst recht, wenn er bestreitet, daß es überhaupt einen KV gibt.

Und wenn Dein "Freund" das Notebook dann immer noch nicht zurückgibt, würde ich Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen. Anzeige wegen Betrug wird nicht funktionieren, weil Du ihm dann den Vorsatz nachweisen musst.

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von KleinerSpinner am 07.07.2011 12:17
Status: Senior (169 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
quote:
Und wenn Dein "Freund" das Notebook dann immer noch nicht zurückgibt, würde ich Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen.



Das wird nicht funktionieren.

K ist Eigentümer, das NB ist keine "fremde" Sache i.S. des § 246 StGB.

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von flawless am 07.07.2011 12:39
Status: Tao (6248 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 167 User(n) bewertet)
 
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
Also, K ist doch nicht Eigentümer- der Eigentumsübergang erfolgt doch wohl bei Erfüllung des KV, sprich bei Bezahlung? Und bezahlt hat er nicht, also gehört ihm das NB auch nicht --> fremde Sache.

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von Tommok am 07.07.2011 13:46
Status: Legende (466 Beiträge)
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
quote:
Also, K ist doch nicht Eigentümer- der Eigentumsübergang erfolgt doch wohl bei Erfüllung des KV, sprich bei Bezahlung?



Das kann man so machen, indem man einen EV vereinbart, § 449 BGB. Das ist hier sicher nicht passiert.

Es gilt das Abstraktionsprinzip, § 929 BGB, Einigung und Übergabe genügt, das Eigentum geht über.

Die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aus § 433 II BGB ist davon unabhängig.

Keine Unterschlagung, K scheint mit allen Wassern gewaschen zu sein, leider.



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von flawless am 07.07.2011 13:58
Status: Tao (6248 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 167 User(n) bewertet)
 
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
quote:
Ich hätte nie gedacht so getäuscht zu werden.

Bei jemandem der wegen Betrugs bereits im Gefängnis war kommt so eine Verhaltensweise natürlich sehr überraschend ...


Als erstes sollte man sich doch mal Gedanken machen wie man gerichtsfest beweisen will
- das Unfassbar2 jemals Eigentümer genau jenen Notebooks war das nun vermutlich bei seinem 'Freund' verweilt.
- das Unfassbar2 eben genau jenes Notebook zu den genannten Konditionen tatsächlich verkauft hat und zwar an den 'Freund'.
- das Unfassbar2 eben genau jenes Notebook überhaupt tatsächlich an den 'Freund' übergeben hat.



quote:
Kann man sich so über eine Strafanzeige einigen?

Was möchtest du damit ausdrücken?
Über eine Strafanzeige einigt man sich nicht, man stellt sie oder man lässt es.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 12.07.2011 00:01
Status: Tao (17168 Beiträge)
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