Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
Hi & Hallo!
Ich habe eine Frage an die Rechtspezialisten hier auf dieser Plattform. Und zwar geht es um folgendes:
Ich bin mit einem Freund seit mehreren Jahren befreundet und er als auch ich haben uns gegenseitig schon viele Dinge verkauft und gelegentlich später bezahlt. So wie auch dieses Mal:
Es geht um ein Notebook in Höhe von 1800€. Dieses hatte ich auf einer Messe gewonnen und wollte es verkaufen, da ich selbst schon eines habe. Also nahm mein besagter Freund es an und wollte dann 3 Tage später auch bezahlen. Doch ab dato kam er immer wieder mit ausreden dass er länger arbeiten muss und es heute nicht ehr schafft.. Dann konnte er sein Erspartes nicht mehr finden oder die letzte Sache war die, dass er angeblich im Krankenhaus war (dies war eine Lüge, ich hatte es überprüft). Dort ist ihm das Notebook dann runtergefallen.
Es war ein Betrag von 1200€ ausgemacht. Ich hatte ihm mehrfach via SMS (er geht ja nicht mehr ans Telefon) geschrieben, dass ich gern das Notebook zurück haben möchte. Egal ob defekt oder nicht. Doch dies lehnte er mit Ausreden ab, dass es keinen Sinn macht mir ein defektes Notebook zu geben. Dann schrieb ich ihm dass ich Strafantrag stellen werde. Zack, überwies er mir 50€ mit einem Betreff: "Abgemachter Betrag für den PC"!!!
In meinen SMS waren stets die Rede von 1200€. Er streitet nun alles ab und wird via SMS beleidigend, bricht den Kontakt komplett ab. Ich habe leider nichts schriftlich, nur den Überweisungsbeleg seiner 50€ und die SMS. Er meint ich kann ihn gar nichts und er erstattet Gegenanzeige. Er war vor 3-4 Jahren bereits im Gefängnis wegen Betrugs im 4-Stelligen Bereich. Lohnt sich eine Anzeige oder sollte ich sofort zu einem Rechtsanwalt? Wird dann über die Anzeige doch eh auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen oder nicht?
Ich hätte nie gedacht so getäuscht zu werden. Allerding stellte sich heraus dass er nun sogar seine eigene Familie hintergeht. Ich würde mich freuen wenn ich hierzu einige Tipps erhalten würde. Entweder er zahlt mir die 1200€ oder er bekommt von mir seine 50€ zurück und ich erhalte dafür mein Notebook. Kann man sich so über eine Strafanzeige einigen?
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von Unfassbar2 am 06.07.2011 22:19
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
Er hat es vermutlich verkauft. Und das Geld verjubelt.
Solange er nicht beweisen kann, dass Ihr einen
Kaufvertrag über 50€ habt, gehört das Notebook immer noch Dir. Wenn er es beschädigt oder verkauft hat, ist er schadenersatzpflichtig.
Du kannst ihn (schriftlich) auffordern, Dir Dein Notebook oder die Summe (1800 oder was auch immer) herauszugeben, mit Fristsetzung, wenn er nicht zahlt: Mahnbescheid.
Das alles ergibt aber nur dann Sinn, wenn bei ihm auch was zu holen ist. Wenn er pleite ist und das Notebook weg, zahlst Du letztlich drauf.
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von Tommok am 07.07.2011 09:23
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>Guter Freund zahlt Notebook nicht und streitet ab!
quote:
Also, K ist doch nicht Eigentümer- der Eigentumsübergang erfolgt doch wohl bei Erfüllung des KV, sprich bei Bezahlung?
Das kann man so machen, indem man einen EV vereinbart,
§ 449 BGB. Das ist hier sicher nicht passiert.
Es gilt das Abstraktionsprinzip,
§ 929 BGB, Einigung und Übergabe genügt, das Eigentum geht über.
Die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aus
§ 433 II BGB ist davon unabhängig.
Keine Unterschlagung, K scheint mit allen Wassern gewaschen zu sein, leider.
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von flawless am 07.07.2011 13:58
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