Gute Chancen Prozess zu gewinnen oder bricht mir meine "Telefonaussage" das Genick?

23. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
pippo289
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)
Gute Chancen Prozess zu gewinnen oder bricht mir meine "Telefonaussage" das Genick?

Hallo folgendes hat sich zugetragen:

Ich war über mehrere Wochen auswärts arbeiten und parkte dafür mein Auto vor meiner Haustür ( auf einer gekennzeichneten Parkfläche am Straßenrand über 6 Wochen ab). Dann bekam ich über Umwege Bescheid, dass besagtes Auto angefahren wurde und die Nummer der Versicherung. Ich ging fälschlicherweise davon aus, dass es meine Versicherung gewesen sei und rief dort an. Dann fragte ich was da los sei und mir wurde erzählt, dass mich einer beim Einparken angefahren hatte und ich sagte daraufhin "Aha das hab ich mir schon gedacht, ich hatte das schonmal dort an der Stelle". Am Ende des Gesprächs sagte mir der Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung nur "Ich habe das hier alles so aufgenommen, was Sie gesagt haben" Ich fragte, was er aufgenommen hat und er sagte "na alles was sie sagten" was mich schon stutzig machte.
Zwei Wochen später, beauftragte ich einen Rechtsanwalt mit der Sache und einen Gutachter. Das Gutachten wurde direkt an den RA übermittelt, welcher es mit einer Kostenforderung direkt weiterleitete. Nun teilte mir der RA mit, dass die gegnerische Versicherung immer noch nicht reagierte, dies nicht mehr hinnehmbar sei und eine gerichtliche Geltendmachung empfohlen wird. Außerdem kam die Frage auf, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Ich habe das Auto längst instand setzen lassen und hätte das Geld überhaupt nicht, diese Rechnung selbst zu bezahlen. Nun habe ich Angst, dass die gegnerische Versicherung das Telefonat gegen mich verwendet. Das Telefonat führte ich unter Stress auf der Arbeit und hatte auch einen ganz anderen Parkort im Kopf (als das Auto eigentlich abgeparkt war). Ist es möglich die Aussage zu widerrufen oder habe ich gute Chancen den Prozess zu gewinnen? Schließlich hat der Unfallgegner zugegeben mein Auto angefahren zu haben, hat dies der Polizei gemeldet und diese war auch vor Ort.

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also wen ich das jetzt richtig verstanden habe, dann wurde dein AUto schonmal angefahren, jedoch aber nicht repariert oder?

Wen ich richtig liege mit meiner Vermutung, dann wäre der Unfallverursacher des jetzigen Unfalles nur für die noch hinzugekommenen Schäden verantwortlich, die vorhergehenden aber nicht.

Jetzt einfach alles auf den letzten Unfall abzurchnen, wäre Versicherungsbetrug!

Die Aussage bei der gegnerischen Versicherung wirst du nicht rückgängig machen können. Ausserdem würden dann Zeugen gesucht und befragt werden, wenn es ein Richter so will.

Du soltest dir also gut überlegen, wie du da jetzt vorgehen willst...

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#2
 Von 
pippo289
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

NEIN natürlich wurde der Schaden, welcher lange Zeit davor mal war reguliert (auch alles mit Gutachter und Rechtsanwalt usw)
Du hast das also vollkommen falsch verstanden - es geht darum, ob die Versicherung mir nen Strick draus dreht, weil ich sagte, dass ich schonmal an der Straße auf den markierten Parkflächen parkte und mich einer angefahren hat (was aber gar nicht so stimmt, denn ich hatte einen andere Straße im Kopf - an der Straße wo ich nun angefahren wurde, ist mir noch nie etwas passiert!)

Ich bitte um eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gute_Miene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Du hast doch gar nichts gesagt, was gegen Dich verwendet werden kann. Da kann Dir kein Strick draus gedreht werden.
Aber selbst ein Missverständniss kann noch aufgeklärt werden. Du musst Dir bestimmt keine Sorgen machen.
Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pippo289
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ah - ok na das klingt ja schon mal sehr gut!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe überhaupt nicht was dich beunruhigt. Es begründet sicher keine Mithaftung, wenn man nach einem Unfall nochmals - rechtmäßig - an der selben Stelle parkt.

Zitat:
Ich habe das Auto längst instand setzen lassen
Das könnte dir nun wiederum Probleme machen. Hat die Versicherung den Schaden vorher begutachtet?

Außerdem hast du vielleicht aufgrund des Vorschadens keinen Anspruch mehr auf den Ausgleich der Wertminderung (Stichwort Unfallfahrzeug), nur so nebenbei.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pippo289
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:Ich habe das Auto längst instand setzen lassenDas könnte dir nun wiederum Probleme machen. Hat die Versicherung den Schaden vorher begutachtet?
Außerdem hast du vielleicht aufgrund des Vorschadens keinen Anspruch mehr auf den Ausgleich der Wertminderung (Stichwort Unfallfahrzeug), nur so nebenbei.
Stefan



Deswegen mache ich mir keine Sorgen, da ich bei jedem Unfall einen Gutachter hinzugezogen habe und dort auch explizit bestätigt wurde, dass keine Wertminderung bei fachgerechter Instandsetzung (wie es jedes Mal gemacht wurde) folgt. Die Versicherung hat das Gutachten dieses unabhängigen Gutachters natürlich auch bekommen!

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