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Gutachter: Kein Urheberrecht auf Programmiersprachen

AFP VOM 29.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 970 Aufrufe
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Software-Hersteller, Urheberrecht, Programmiersprachen

Wie beim Romanautor "nur Mittel zum Ausdruck"

Softwarehersteller sollen den Wettbewerb nicht mit dem Hinweis auf Urheberrechte verhindern können - das hat der einflussreiche Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, im Fall einer Klage der US-Firma SAS gefordert. Die Programmiersprache und die Funktionen eines Computerprogramms seien nicht vom Urheberrecht umfasst. Sein abschließendes Urteil wird der EuGH im kommenden Jahr verkünden. Er ist dabei nicht an den Entscheidungsvorschlag gebunden, folgt den Empfehlungen aber in den allermeisten Fällen.

Die SAS-Software dient der Zusammenfassung und Analyse von Unternehmensdaten, um so Daten und Informationen für strategische Unternehmensentscheidungen zu gewinnen. Gestützt auf das Grundprogramm Base können die Kunden eigene Anwendungsprogramme erstellen, die gezielt auf ihre eigenen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Nach eigenen Angaben ist SAS mit Hauptsitz in den USA damit führend im Weltmarkt wie auch in Deutschland.

Der britische Wettbewerber World Programming Limited (WPL) bietet ähnliche Lösungen an. Dabei ist das WPL-Grundprogramm so gestaltet, dass es Zusatzanwendungen versteht, die in der gleichen Programmiersprache wie SAS geschrieben sind. Unternehmen, die von SAS zu WPL wechseln, müssen daher nicht sofort sämtliche Anwendungsprogramme neu erstellen. SAS sieht dadurch seine Urheberrechte verletzt.

Doch eine Programmiersprache ist vom Urheberrecht nicht umfasst, erklärte nun der sogenannte EuGH-Generalanwalt Bot. Denn wie die Sprache eines Romanautors sei sie nur "das Mittel, um sich auszudrücken, nicht aber die Ausdrucksform selbst". Daher müsse es WPL erlaubt sein, seine eigenen Programme so zu verfassen, dass SAS-Zusatzprogramme sie verstehen verstehen und mit diesen zusammen genutzt werden können.

Auch die Funktionen des SAS-Basisprogramms unterlägen nicht dem Urheberrecht, so Bot weiter. Geschützt seien nur die Wege und konkreten Lösungen, mit denen die verschiedenen Funktionen und Ziele umgesetzt werden.

Insgesamt habe WPL das Urheberrecht daher nur dann verletzt, wenn ihr Programm "die eigene geistige Schöpfung von SAS" zumindest teilweise kopiert. Dies sollen nun die britischen Gerichte prüfen.

29.11.2011 - 18:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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