Gutachten und Reparaturkosten unterschiedlich

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)
Gutachten und Reparaturkosten unterschiedlich

Hallo zusammen,

angenommen Person A hat einen unverschuldeten Unfall und ein Gutachten erstellen lassen und wird nach Gutachten abrechnen. Nun stellt sich heraus, dass das Gutachten Doppelt so hoch angesetzt wurde wie die eigentliche ReparaturRechnung, da ein Prognostizierte Schaden, garnicht eingetroffen ist, dies konnte man aber erst bei der Reparatur feststellen, nachdem der Wagen auseinander genommen wurde.

Ich hab gelesen wenn der Schaden nach Gutachten abgerechnet wird und die Rechnung höher ist, kann es sein, dass man auf den mehrkosten sitzen bleibt, aber wie ist das umgekehrt?

Danke für die Info



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Bei Abr. auf Gutachtenbasis muss die Rep.-Rg. nicht vorgelegt werden.

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