Gullideckel gefehlt,Schadensersatz

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Gullideckel gefehlt,Schadensersatz

Nabend,

hatte am Wochenende einen Autounfall,bin auf einen Kreisverkehr gefahren,hatte was getrunken....aber darum gehts nicht (wobei,nebenbei gefragt,ist das wirklich eine Straftat?)

In dem Kreisverkehr war ein Gulli,bei dem der Deckel gefehlt hat,bin beim aussteigen da rein reingefallen und hab mir das Schienbein aufgehauen,zwei große Wunden die genäht werden mussten.Auch ein Helfer vor Ort hat sich dort verletzt.
Gibt es da die Möglichkeit die Staat wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verklagen,weil soetwas darf nicht sein,muss abgesichtert sein,sagte auch der Polizist vor Ort.

Mfg Marco

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
,hatte was getrunken....ist das wirklich eine Straftat?
Durchaus möglich. Kommt auf die Gesamtumstände an, die Du aber genauer beschreiben müsstest.

quote:
Gibt es da die Möglichkeit die Staat wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verklagen
Nein. Es wäre zu prüfen ob der Baulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Sollte, nur mal angenommen, am selben Tag eine Streckenkontrolle durchgeführt worden sein wäre der Baulastträger dieser Pflicht nachgekommen.

Wenn irgendein "Spaßvogel" den Gullideckel 5 Minuten bevor Du dorthin gekommen bist entfernt haben sollte bleibt der Vorfall, sofern dieser "Spaßvogel" nicht ermittelt werden sollte Dein persönliches Pech.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Durchaus möglich. Kommt auf die Gesamtumstände an, die Du aber genauer beschreiben müsstest.


Okay,fahren unter Alkoholeinfluss,mehr als 0,5%....scheinbar abgelenkt zu schnell auf den kreisverkehr zugefahren,und zu spät eingelenkt.dann über das Blumenbeet....wobei,die Rosen stehen heute wieder....also an Sachschaden ist da nichts.

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Eine Straftat liegt auf jeden Fall ab 1,1‰ vor.

Eine Straftat kann bereits ab 0,3‰ vorliegen wenn es während der Fahrt zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachwerten kam.

Nun stellt sich die Frage ob Du nüchtern auch abgelenkt gewesen wärst, und es somit auch ohne Alkohol zu diesem Unfall gekommen wäre.

Was mir jetzt allerdings nicht ganz klar ist ist die Frage was Deine Unaufmerksamkeit, das zu schnelle Einfahren in den Kreisverkehr und das verspätete Einlenken mit dem Gullideckel zu tun haben sollen.

Du solltest doch mal etwas genauer beschreiben was passiert ist und welche Rolle der Gullideckel dabei gespielt hat.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit dem Gullideckel ist eher eine sekundäre Sache,wegen der Verletzung,mit dem Unfall an sich hat dies nichts zu tun,stimmt schon.

Nun ist die Frage,wie soll man nachweisen das es auch so zu dem Unfall gekommen wäre,ich mein ich denke natürlich hat es was mit dem Alkohol zu tun,das kann ja keiner,vor allem nicht ich,abstreiten.
Da man natürlich immer das beste für sich hofft,stirbt eben diese hoffnung zuletzt.
Die geschwindigkeit war nicht hoch..und ohne mich jetzt selber mehr reinzureiten,gibt es überhaupt eine chance darauf zu pochen ds dies auch irgentwie unter anderen umständen auch so hätte passieren können....?

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei machen.

Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder einfach abwarten was passiert und hoffen das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Oder einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Akteneinsicht und einem anschließenden Beratungsgespräch beauftragen. Nach Akteneinsicht wird er die Situation und somit Deine Chance unbeschadet aus der Sache raus zukommen besser einschätzen können.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#6
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann denke ich war schonmal mein erster Fehler der Polizei gegenüber zu sagen was ich getrunken hatte?! -.-

Kann man so eine Aussage auch nachträglich zurückziehen,unter dem Aspekt,das man ja eigentlich garnicht in der Lage war,eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen?
Ich danke dir übrigens für deine Antworten.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Dann denke ich war schonmal mein erster Fehler der Polizei gegenüber zu sagen was ich getrunken hatte?
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Bei entsprechendem Verdacht hätte die Polizei mit richterlicher Anordnung eine Blutentnahme durchgeführt.

quote:
Kann man so eine Aussage auch nachträglich zurückziehen
Nein. Du kannst alenfalls eine neue, ergänzende Aussage machen, wovon ich Dir aber abrate.

quote:
Ich danke dir übrigens für deine Antworten.
Gerne.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#8
 Von 
guest-12329.09.2010 11:13:58
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 74x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Kann man so eine Aussage auch nachträglich zurückziehen,unter dem Aspekt,das man ja eigentlich garnicht in der Lage war,eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen?


Wie stellst du dir das denn vor? "Ich möchte die Aussage, daß ich was getrunken hatte, widerrufen mit der Begründung, daß ich zu betrunken war, um eine korrekte Aussage zu machen"?

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#10
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 152x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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