Gütliche Einigung

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)
Gütliche Einigung

Nach mehreren fruchtlosen Vollstreckungsversuchen wäre jetzt der Schuldner bereit die Schuldsumme in Raten zu bezahlen.
Nun stellt sich mir die Frage wer die tatsächliche Schuldsumme bestimmt.
Es entstanden ja durch mehrere Vollstreckungsversuche weitere Kosten bzw. es haben sich auch Zinsen angehäuft.
Soll ich die Unterlagen beim Vollstreckungsgericht einreichen und sie bestimmt die endgültige Summe oder muss ich die Schuldsumme selber ausrechnen. Nur leider weiss ich nicht welche Zinssatz ich berechnen darf.
Für Eure Hilfe herzlichen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Schuldsumme setzt sich zusammen aus

- der Hauptforderung

- den hieraus resultierenden Zinsen (wenn Verzinsung tituliert wurde)

- den Kosten des Verfahrens (Titulierung)

- den hieraus resultierenden Zinsen (wenn Verzinsung tituliert wurde)

- den Kosten der Zwangsvollstreckung

____

Dem Gericht müssen Sie gar nichts mitteilen, wenn der Schuldner direkt auf Sie zugekommen ist. Wir machen es in solchen Fällen so, dass wir erst einmal abwarten, ob der Schuldner überhaupt seinen Worten Taten folgen lässt und rechnen dann entweder 1 x im Jahr oder alle 6 Monate ab. Erst auf die Kosten, dann auif die Zinsen, dann auf die Hauptforderung (§ 367 BGB )

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