leider konnte ich im Netzt und hier im Forum, sowie auch nicht bei der Landwirtschaftskammer Infos finden, ob es erlaubt ist,
an Samstagen an den Nachmittagen Gülle auszufahren.
Ein Grilltag mit Freunden wurde somit zum desaster bzw. unmöglich.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten.
Stimmt das?
Obwohl ich bei der Ernteeinfahrt durchaus Verständnis habe, daß dies dann auch mal sein muß und länger dauert!
Im Prinzig aber könnten die Landwirte Gülle innerhalb der Woche ausfahren und an den Wochenenden mal die Anwohner die Wochenenden so weit genießen lassen....nur meine Meinung.
Heute fuhr der Bauer den ganzen Tag seit dem Vormittag Gülle aus und ab 17:00 Uhr vor meiner Haustür ein paar Meter entfernt auf dem Acker. Es ist ja löblich, daß er dann im Anschluß auch umflügt...nur wären wir hier wieder bei der sog. Lärmbelästigung. Eine Geruchsbelästigung scheint hier ja eher nicht zu greifen.
Vom Typ her gesprächsbereit ist der Landwirt auch nicht gerade und würde dies evtl. sogar verschlimmern.
Danke schon mal für eure Beiträge und schönes geruchsneutrales Wochenende!
Gülle Ausfahren Samstag Nachmittags nach 16:00/17:30 Uhr
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Wenn du nichts gefunden hast, dann wird es da auch kein Verbot in diese Richtung geben. Im übrigen der Samstag ist immer noch ein ganz normaler Werktag.
-- Editiert von Moderator am 24.07.2017 12:22
darum geht es hierbei nicht und Deine Antwort ist da eher blah blah...mehr nicht.
Ich selber halte es dort sehr gut aus und es war eine sachliche Frage und Deine Antwort trägt leider nicht sachlich dazu bei.
Wenn Du dampf ablassen möchtest gehe zu Facebook oder dergleichen.
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ZitatIrgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen :
Stimmt.
Zitatund wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten. :
Das ist Unfug.
In der Erntezeit dürfen die sogar 24h ernten ...
das weiß ich alles und das längst...darum geht es in meiner Fragestellung leider auch nicht....somit Thema verfehlt...
Zitatdarum geht es in meiner Fragestellung leider auch nicht....somit Thema verfehlt... :
Aha ...
DAS war Deine Fragestellung
ZitatIrgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten. :
Stimmt das?
Wenn man das aber schon alles weis, warum fragt man dann?
Eventuell mal das fragen was man nicht weis?
Frage mich wer hier gerade das Thema verfehlt ...
Zitat:Stimmt das?
Nein.
Sie verwechseln das was. Es gibt zwar die "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)". Die schreibt vor, dass lämintensive Maschinen in Wohngebieten nach 20 Uhr und einige besonders lärmintensive Maschinen schon ab 17 Uhr in Wohngebieten ihren Dienst beenden müssen.
Ich gehe aber mal schwer davon aus, dass es sich dort, wo die Gülle ausgefahren wurde, nicht um ein Wohngebiet handelt, sondern um ein landwirtschaftliches Gebiet.
Ansonsten gibt es noch die TA Lärm, nach der bestimmte Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Aber da sind landwirtschaftliche Anlagen auch wieder ausgenommen.
Die Privilegierung der Landwirtschaft ist halt recht hoch in Deutschland.
Ergo: Da ist wohl nichts zu machen.
Zitat:
Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten.
Stimmt das?
Nö überhaupt nicht, die Arbeit des Landwirtes ist hier das Feld / Ernte bestellen, somit dürfen Landwirte sogar Nachts noch Düngen.
ZitatDie Privilegierung der Landwirtschaft ist halt recht hoch in Deutschland. :
Zu Recht auch verständlich, sonst könnte kein Landwirt wohl seiner Arbeit noch nachgehen, und müsste erst mal Umfragen in Auftrag geben, wann es den Anwohnern nichts ausmacht, dann gäbe es nie Feldbestellung und Ernte.
ZitatIm Prinzig aber könnten die Landwirte Gülle innerhalb der Woche ausfahren und an den Wochenenden mal die Anwohner die Wochenenden so weit genießen lassen....nur meine Meinung. :
Man könnte auch die zeitliche Planung der Grillfeste an den Perioden der Ernte / und Düngen richten, danach ist wieder 3 bis 5 Wochen bei Grünfutter die Wachstumszeit und da kann man ungestört Grillen.
Das ist einfach nur PechZitatEin Grilltag mit Freunden wurde somit zum desaster bzw. unmöglich. :
NeinZitatStimmt das? :
Diese teile ich, bringt aber nix da der Landwirt unsere Meinung nicht teilen wird.Zitat....nur meine Meinung. :
Das darf er auf landwirtschaftlicher Nutzfläche auch. Es gibt nämlich kein Gesetz welches ihm das verbieten würde.ZitatHeute fuhr der Bauer den ganzen Tag seit dem Vormittag Gülle aus und ab 17:00 Uhr vor meiner Haustür ein paar Meter entfernt auf dem Acker. :
Diese ist erlaubt und somit von dir hinzunehmen.Zitat...nur wären wir hier wieder bei der sog. Lärmbelästigung. :
Aus welchem Grund sollte er auch mit dir das Gespräch suchen? Er kann nur verlieren, also was kannst du ihm denn anbieten, dass er seine Güllezeiten verändert?ZitatVom Typ her gesprächsbereit ist der Landwirt auch nicht gerade :
Der darf das.
Der Acker war vermutlich eher da als du und deswegen würde ein Richter davon ausgehen, dass du mit der Gülle rechnen müsstest als du dort einzogst, ergo: keine Kompromissbereitschaft beim Landwirt nötig.
Freue ist das Schikaneverbot: wenn er das tut: um dich zu ärgern, kann es untersagt werden. Nach meinen Erfahrungen kann es gut sein, dass der Bauer am Abend seinen Freunden vorprahlt, die dir Grillerei verdorben zu haben (bin auf dem Dorf aufgewachsen, da sah man Zugezogen mit freiem Wochenende als persönliche Beleidigung an). Von den Freunden wird sich aber keiner als Zeuge bereitstellen, du hast also das Problem der Beweisbarkeit.
Wenn nächste Woche wieder Gülle kommt, wäre es vielleicht gegeben - oder der Bauer will nur Gülle entsorgen, das darf er auch nur begrenzt oft.
Nein Landwirte dürfen nicht immer und uneingeschränkt Gülle aufs Feld bringen.
es gibt Zeiten und Gegebenheiten, in denen das Ausbringen verboten ist, steht alles in der DüV, der Düngeverordnung.
Hilft im aktuellen Fall aber nicht, da hier alles im grünen Bereich ist/war.
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