Gülle Ausfahren Samstag Nachmittags nach 16:00/17:30 Uhr

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
tiffi321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gülle Ausfahren Samstag Nachmittags nach 16:00/17:30 Uhr

leider konnte ich im Netzt und hier im Forum, sowie auch nicht bei der Landwirtschaftskammer Infos finden, ob es erlaubt ist,
an Samstagen an den Nachmittagen Gülle auszufahren.
Ein Grilltag mit Freunden wurde somit zum desaster bzw. unmöglich.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten.

Stimmt das?

Obwohl ich bei der Ernteeinfahrt durchaus Verständnis habe, daß dies dann auch mal sein muß und länger dauert!
Im Prinzig aber könnten die Landwirte Gülle innerhalb der Woche ausfahren und an den Wochenenden mal die Anwohner die Wochenenden so weit genießen lassen....nur meine Meinung.

Heute fuhr der Bauer den ganzen Tag seit dem Vormittag Gülle aus und ab 17:00 Uhr vor meiner Haustür ein paar Meter entfernt auf dem Acker. Es ist ja löblich, daß er dann im Anschluß auch umflügt...nur wären wir hier wieder bei der sog. Lärmbelästigung. Eine Geruchsbelästigung scheint hier ja eher nicht zu greifen.
Vom Typ her gesprächsbereit ist der Landwirt auch nicht gerade und würde dies evtl. sogar verschlimmern.

Danke schon mal für eure Beiträge und schönes geruchsneutrales Wochenende!

Ärgert der Nachbar?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)


Wenn du nichts gefunden hast, dann wird es da auch kein Verbot in diese Richtung geben. Im übrigen der Samstag ist immer noch ein ganz normaler Werktag.

-- Editiert von Moderator am 24.07.2017 12:22

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#2
 Von 
tiffi321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

darum geht es hierbei nicht und Deine Antwort ist da eher blah blah...mehr nicht.
Ich selber halte es dort sehr gut aus und es war eine sachliche Frage und Deine Antwort trägt leider nicht sachlich dazu bei.
Wenn Du dampf ablassen möchtest gehe zu Facebook oder dergleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von tiffi321):
Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen

Stimmt.



Zitat (von tiffi321):
und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten.

Das ist Unfug.


In der Erntezeit dürfen die sogar 24h ernten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tiffi321
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das weiß ich alles und das längst...darum geht es in meiner Fragestellung leider auch nicht....somit Thema verfehlt...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von tiffi321):
darum geht es in meiner Fragestellung leider auch nicht....somit Thema verfehlt...

Aha ...

DAS war Deine Fragestellung
Zitat (von tiffi321):
Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten.
Stimmt das?


Wenn man das aber schon alles weis, warum fragt man dann?
Eventuell mal das fragen was man nicht weis?


Frage mich wer hier gerade das Thema verfehlt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Stimmt das?

Nein.
Sie verwechseln das was. Es gibt zwar die "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)". Die schreibt vor, dass lämintensive Maschinen in Wohngebieten nach 20 Uhr und einige besonders lärmintensive Maschinen schon ab 17 Uhr in Wohngebieten ihren Dienst beenden müssen.
Ich gehe aber mal schwer davon aus, dass es sich dort, wo die Gülle ausgefahren wurde, nicht um ein Wohngebiet handelt, sondern um ein landwirtschaftliches Gebiet.
Ansonsten gibt es noch die TA Lärm, nach der bestimmte Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Aber da sind landwirtschaftliche Anlagen auch wieder ausgenommen.
Die Privilegierung der Landwirtschaft ist halt recht hoch in Deutschland.
Ergo: Da ist wohl nichts zu machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tiffi321):

Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß Bauern nun mal nicht alles dürfen und wegen Lärmbelästigung Samstags nach 16:00 Uhr bis einschl. Sonntags Ruhe einhalten müssten.

Stimmt das?

Nö überhaupt nicht, die Arbeit des Landwirtes ist hier das Feld / Ernte bestellen, somit dürfen Landwirte sogar Nachts noch Düngen.

Zitat (von drkabo):
Die Privilegierung der Landwirtschaft ist halt recht hoch in Deutschland.

Zu Recht auch verständlich, sonst könnte kein Landwirt wohl seiner Arbeit noch nachgehen, und müsste erst mal Umfragen in Auftrag geben, wann es den Anwohnern nichts ausmacht, dann gäbe es nie Feldbestellung und Ernte.
Zitat (von tiffi321):
Im Prinzig aber könnten die Landwirte Gülle innerhalb der Woche ausfahren und an den Wochenenden mal die Anwohner die Wochenenden so weit genießen lassen....nur meine Meinung.

Man könnte auch die zeitliche Planung der Grillfeste an den Perioden der Ernte / und Düngen richten, danach ist wieder 3 bis 5 Wochen bei Grünfutter die Wachstumszeit und da kann man ungestört Grillen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von tiffi321):
Ein Grilltag mit Freunden wurde somit zum desaster bzw. unmöglich.
Das ist einfach nur Pech

Zitat (von tiffi321):
Stimmt das?
Nein

Zitat (von tiffi321):
....nur meine Meinung.
Diese teile ich, bringt aber nix da der Landwirt unsere Meinung nicht teilen wird.

Zitat (von tiffi321):
Heute fuhr der Bauer den ganzen Tag seit dem Vormittag Gülle aus und ab 17:00 Uhr vor meiner Haustür ein paar Meter entfernt auf dem Acker.
Das darf er auf landwirtschaftlicher Nutzfläche auch. Es gibt nämlich kein Gesetz welches ihm das verbieten würde.

Zitat (von tiffi321):
...nur wären wir hier wieder bei der sog. Lärmbelästigung.
Diese ist erlaubt und somit von dir hinzunehmen.

Zitat (von tiffi321):
Vom Typ her gesprächsbereit ist der Landwirt auch nicht gerade
Aus welchem Grund sollte er auch mit dir das Gespräch suchen? Er kann nur verlieren, also was kannst du ihm denn anbieten, dass er seine Güllezeiten verändert?

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Der darf das.
Der Acker war vermutlich eher da als du und deswegen würde ein Richter davon ausgehen, dass du mit der Gülle rechnen müsstest als du dort einzogst, ergo: keine Kompromissbereitschaft beim Landwirt nötig.
Freue ist das Schikaneverbot: wenn er das tut: um dich zu ärgern, kann es untersagt werden. Nach meinen Erfahrungen kann es gut sein, dass der Bauer am Abend seinen Freunden vorprahlt, die dir Grillerei verdorben zu haben (bin auf dem Dorf aufgewachsen, da sah man Zugezogen mit freiem Wochenende als persönliche Beleidigung an). Von den Freunden wird sich aber keiner als Zeuge bereitstellen, du hast also das Problem der Beweisbarkeit.
Wenn nächste Woche wieder Gülle kommt, wäre es vielleicht gegeben - oder der Bauer will nur Gülle entsorgen, das darf er auch nur begrenzt oft.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Nein Landwirte dürfen nicht immer und uneingeschränkt Gülle aufs Feld bringen.
es gibt Zeiten und Gegebenheiten, in denen das Ausbringen verboten ist, steht alles in der DüV, der Düngeverordnung.

Hilft im aktuellen Fall aber nicht, da hier alles im grünen Bereich ist/war.

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