Grünen-Fraktion legt Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz ein
AFP VOM 12.5.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 2088 Aufrufe Mehr zum Thema:BKA-Gesetz
Künast: Balance zwischen Sicherheit und Freiheit verschoben
Neun Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion haben am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe eingereicht. "Das BKA-Gesetz hat unter Berufung auf einen vagen Begriff des internationalen Terrorismus die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in verfassungswidriger Weise verschoben", sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast zur Begründung in Berlin. Innenexperte Wolfgang Wieland sagte, das Bundeskriminalamt (BKA) werde durch das neue Gesetz zu stark. "Der internationale Terrorismus wird nicht die letzte Begründung sein, um die BKA-Befugnisse auszuweiten." Die Grünen sähen hier einen "Dammbruch".
Die Grünen begründeten die Klage auch damit, dass mit der "Onlinedurchsuchung, dem großen Videospähangriff und der Rasterfahndung auf Bundesebene mehrere Ermächtigungsgrundlagen" eingeführt worden wären, die jede für sich genommen bereits das Grundrecht verletze.
Rechtsanwalt für die Grünen wird demnach Sönke Hilbrans sein. Er vertritt auch den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der zeitgleich mit der Bundestagsfraktion klagte. Damit gibt es insgesamt bereits vier Klagen gegen das BKA-Gesetz. Die Grünen betonten, sie wollten keine Konkurrenz unter den Klägern schaffen und eine eigenständige Linie verfolgen.
Eine Gruppe prominenter Anwälte, Ärzte und Journalisten um den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hatte Ende April Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt. Bereits im Januar hatte die Journalistin Bettina Winsemann eine erste Klage gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Der Gesetzgeber hatte dem BKA ab Januar neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und zur Rasterfahndung eingeräumt.
12. Mai 2009 - 14.15 Uhr
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