Grunstück und Zaun

6. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Unrechtus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunstück und Zaun

Werte Forengemeinde,

wie sich herausgestellt hat gehört der Gartenzaun von unserem Grundstück der Gemeinde. Der Zaun steht auf Gemeindeland. Der Zaun steht zwischen einem Fußgängerweg der rege genutzt wird und unserem ans Haus schliessenden Garten.
Jetzt ist der Zaun sehr morsch und muss gepflegt werden. Wer ist dafür zuständig? Und kann die Gemeinde sich gar weigern etwas an dem Zaun mitmachen zu wollen oder ihn gar wegreissen?
Wir sind sehr dankbar für jede aussagekräftige Antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

die Gemeinde ist nicht verpflichtet, den Zaun zu unterhalten. Sie kann den Zaun ersatzlos abbauen. Es ist Ihnen unbenommen, auf Ihrem Grundstück einen neuen Zaun - evtl. mit Sichtschutz - zu errichten.

Signatur:

Blaki

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#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Man geht zu den Öffnungszeiten in die Gemeinde und spricht dieses Thema an entsprechender Stelle in der Gemeinde an.

2x Hilfreiche Antwort

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