Hallo,
die Einfahrt zu einem Grundstück erfolgt seit 25 Jahren über einen ungewidmeten Wirtschaftsweg, damals musste eine Baulast (nach Grundstücksteilung) auf das vordere, an einer öffentlichen Durchgangsstraße gelegene Grundstück eingetragen werden, welche besagt, dass die Zufahrt zum hinteren Grundstück nur über die öffentliche Strasse zu erfolgen hat. Um vorderes Grundstück nicht durch eine zusätzliche Zufahrt zu verschandeln, wird seit 25 Jahren der Wirtschaftsweg genutzt (ohne jegliche Beschwerden seitens Kommune oder Landwirten), kann diese Nutzung entgegen der Baulastvorschriften mittlerweile als Gewohnheitsrecht gelten?
Viele Grüße
Grundstückszufahrt über einen ungewidmetem Wirtschaftsweg
31. August 2017
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Frage vom 31. August 2017 | 13:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstückszufahrt über einen ungewidmetem Wirtschaftsweg
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 31. August 2017 | 14:00
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Es gibt kein Gewohnheitsrecht.
Von daher: nein.
Und jetzt?
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