Grundstücksverkäufer zieht nach Zusage zurück!!

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz442121-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksverkäufer zieht nach Zusage zurück!!

Hallo an die Juristen hier im Forum,
ich hätte folgendes Problem:
Mir wurde vor ca. 3 Monaten ein Grundstück in einem Neubaugebiet von einer Grundstücksgesellschaft angeboten.
Da ich mir zuerst eine Übersicht verschaffen, eine Kreditanfrage starten sowie Angebote von Baufirmen und einem Architekten einholen wollte, hatte ich mit der Grundstücksgesellschaft mündlich vereinbart den Bauplatz zu reservieren.
Da Angebote und Kreditanfrage üblicherweise mehrere Termine mit sich ziehen und Zeit kosten war ich ständig mit der Grundstücksgesellschaft in Rücksprache per Mail, Telefon sowie persönlich.
Mir wurde hier immer versichert dass ich das Grundstück kaufen kann.

Nun nach mehreren Wochen und etlichen Gesprächen, verbunden mit viel Stress und Zeitaufwand, hatte ich in der letzten Woche alle Unterlagen vorliegen.
Vertrag der Baufirma , Kreditanfrage der Bank und sogar die (mündliche) Zusage, nach einem persönlichen Termin, der Grundstücksgesellschaft.

Jetzt kommt der Hammer: 2 Tage nach Zusage schreibt mir die Grundstücksgesellschaft ich könne das Grundstück doch nicht kaufen da ein Investor plötzlich mehrere Bauplätze kaufen wolle.... Was soll man da sagen!!!

Meine Frage lautet nun: kann ich bei der Grundstücksgesellschaft meine enormen Aufwendungen (Zeit, Fahrtkosten, Aufwand für Architekten, etc.) geltend machen? Oder muss ich das sehr miese Geschäftsgebaren einfach hinnehmen?

Danke für eine Antwort.
Ein frustrierter ..Bauherr

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Da ich mir zuerst eine Übersicht verschaffen, eine Kreditanfrage starten sowie Angebote von Baufirmen und einem Architekten einholen wollte, hatte ich mit der Grundstücksgesellschaft mündlich vereinbart den Bauplatz zu reservieren.

Nun wir haben in fast allen Geschäften des Lebens, die Vertragsfreiheit, welche an keine Form gebunden ist, jedoch Immobilien und Grundstücke fallen unter die Pflicht, das dieser Vertrag über einen Notar abgewickelt werden muss.
Zitat:
Jetzt kommt der Hammer: 2 Tage nach Zusage schreibt mir die Grundstücksgesellschaft ich könne das Grundstück doch nicht kaufen da ein Investor plötzlich mehrere Bauplätze kaufen wolle.... Was soll man da sagen!!!

Pech gehabt, ich verstehe den Verkäufer, 3 Monate ohne das eine Finanzierungsbestätigung vorliegt, eine sehr lange Zeit, wenn gerade in der heutigen Zeit Grundstücke / Immobilien zum Teil schon mit Kapitalnachweis besichtigt werden.
Zitat:
Meine Frage lautet nun: kann ich bei der Grundstücksgesellschaft meine enormen Aufwendungen (Zeit, Fahrtkosten, Aufwand für Architekten, etc.) geltend machen? Oder muss ich das sehr miese Geschäftsgebaren einfach hinnehmen?

Ja man muss es wohl hinnehmen, denn schlichtweg war ein anderer Käufer schneller, wenn man im Aldi eine Offerte / Angebot sieht, kann kein Verkäufer wohl so lange die Bananen reservieren bis diese schlecht sein.

Zumal man wissen sollte, der Verkauf findet bei Grundstücken erst mit Unterschrift beim Notar statt, wenn eine Seite beim Notartermin nicht unterschreibt, ist alles Vorgeschwätz ohne jegliche Relevanz.

-- Editiert von 0815Frager am 23.05.2016 23:07

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da die Zusagen nur mündlich waren, hat man ein erhebliches Beweisproblem.

Aber auch ohne dieses Beweisproblem wären die Aussichten diese Kosten erstattet zu bekommen eher gering.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

grundsätzlich ist fraglich, wie die Reservierung für Sie aus Sicht des Verkäufers/Maklers verbindlich stattgefunden haben soll. Sie haben offenbar keinen schriftlichen Vorvertrag geschlossen und auch keine Reservierungsgebühr (die auf die Maklerprovision angerechnet würde) bezahlt.

Nachdem kein schriftlicher Vorvertrag über eine Reservieung besteht und von Ihnen auch nichts für die Reservierung bezahlt wurde, wird der Verkäufer sich auf die Unverbindlichkeit seines Angebotes berufen.

Zu prüfen wäre durch den e-Mailverkehr und Zeugenaussagen, inwieweit Sie davon ausgehen konnten, das der Verkäufer Ihnen ein Recht auf die Annahme seines Angebotes bis zu einer Frist inderer Sie Ihre Verhältnisse klären können, einräumt. Das wird für einen Aufwandsersatz schwierig für Sie zu beweisen sein.

Leider wird für Sie wenig zu machen sein. Allerdings haben Sie bis dahin geprüft, dass Sie durch Ihre Bank und den Umständen nach als zahlungsfähig angesehen werden. Sie haben damit Opionen auf andere Objekte. Insofern sind Ihre Bemühungen nicht ganz verloren.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

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