quote:Genau, es wurden ein paar qm mit der Garage überbaut, Dafür bleibt von unserer Seite ein Stück offen. Allerdings nicht dafür das Kneipengäste besoffen nach Hause wackeln, sondern ein Notausgang für Notfälle, sprich wenn die Kneipe abgefackelt wird.
Also, du kannst - dank Arrangement des Wirtes mit dem Vorbesitzer deiner Hauses - ein Teil des Nachbargrundstückes nutzen und deshalb dürfen die Kneipengäste über dein Grundstück laufen?
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