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Grundstücksüberwachung

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Grundstücksüberwachung

Hallo,
ich hab mir ein kleines Häuschen mit Grundstück gekauft.
Und schon fangen die Probleme mit den Nachbarn an.
Einer der Nachbarn hat eine Kneipe und sein „Notausgang" geht in Richtung meines Grundstückes.
Es gab bereits ein Agreement zwischen dem Vorbesitzer und dem Wirt, das der Vorbesitzer einen Teil des Grundstücks nutzen darf, dafür aber der Notausgang offen bleibt.
Ich bin gerne bereits das so weiter zu halten, aber leider wird der Notausgang nicht nur im Notfall benutzt.
Sondern auch gerne von Gästen zum Stammtisch, bzw. danach um den Heimweg abzukürzen. Bei größeren Feiern wird gern auch mal die Toilette in meinem Garten erledigt oder wem schlecht wird hat den kürzesten Weg an die frische Luft. Am nächsten Tag kann ich dann noch die Kippen aus meinem Rasen lesen.
Wenn ich ihn darauf anspreche machen das seine Gäste nicht.
Jetzt würde ich ihm das gerne im Bild beweisen.
Dabei wäre es aber evtl. auch nötig zwei Meter über die Grundstücksgrenze hinaus zu filmen.
Mach ich mich damit selbst strafbar?
Falls es wieder zu solchen Vorfällen kommt möchte ich die Konsequenz ziehen ein Schild aufzustellen,
mit einem Text wie: Betreten des Grundstückes verboten! Das Grundstück wird Videoüberwacht! Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht!



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von es_mailt am 31.08.2010 19:50
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>Grundstücksüberwachung
Es gab bereits ein Agreement zwischen dem Vorbesitzer und dem Wirt, das der Vorbesitzer einen Teil des Grundstücks nutzen darf, dafür aber der Notausgang offen bleibt.

Ein Notausgang muss immer offen, also nutzbar sein! Verstehe ich nicht ganz.
Also, du kannst - dank Arrangement des Wirtes mit dem Vorbesitzer deiner Hauses - ein Teil des Nachbargrundstückes nutzen und deshalb dürfen die Kneipengäste über dein Grundstück laufen?

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von HeHe am 01.09.2010 13:10
Status: Unsterblich (4062 Beiträge)
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>Grundstücksüberwachung

quote:
Also, du kannst - dank Arrangement des Wirtes mit dem Vorbesitzer deiner Hauses - ein Teil des Nachbargrundstückes nutzen und deshalb dürfen die Kneipengäste über dein Grundstück laufen?

Genau, es wurden ein paar qm mit der Garage überbaut, Dafür bleibt von unserer Seite ein Stück offen. Allerdings nicht dafür das Kneipengäste besoffen nach Hause wackeln, sondern ein Notausgang für Notfälle, sprich wenn die Kneipe abgefackelt wird.

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von es_mailt am 01.09.2010 17:44
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Grundstücksüberwachung
kann ich so garnicht glauben, weil der Betreiber das Lokales für einen Notausgang zu sorgen hat, sonst gibts keine Betriebserlaubnis.

Oder wurde dir eine Baulast eingetragen bzw ein Wegerecht gesichert?

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von Mathiasla am 02.09.2010 11:56
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