Ich habe ein Grundstück, weches an 2 Straßen anliegt. Eine öffentliche Straße der Gemeinde (kurze Seite des ca 20 x 50 m Grundstücks) und eine Privatstraße (lange Seite). Die Erschließung und die Zufahrt ist aktuell von der kurzen Seite aus. Ich würde das Grundstück gern in der Mitte teilen und 2 Grundstücke mit je ca. 20x25 m draus machen. Das würde bedeuten, dass nur der vordere Teil, der an der öffentlichen Straße anliegt eine Zufahrt hat. Der hintere Teil müsste dann eine neue Zufahrt von der Privatstraße bekommen. Ich bin nicht an der Privatstraße beteiligt. Wie kann ich eine Zufahrt von dieser Straße aus realisieren? Muss ich mich in die Privatstraße einkaufen, geht das auch via Wegerecht, können die aktuellen Eigentümer mir das versagen? Das Grundstück ist aktuell Bauland, eine Nutzungsänderung von Garten zu Bauland liegt nicht vor. Das Grundstück ist jedoch noch leer. Kann ich die Zufahrt nach Teilung erstreiten? Notwegerecht?
Oder sollte ich mir besser die Teilung aus dem Kopf schlagen und es als Ganzes vermarkten?
Danke für Eure Tipps
Grundstücksteilung, Zufahrt über Privatstraße
Verbaut?
Verbaut?
Nach der Teilung kannst du nichts erstreiten. Im Zweifellsfall bekommst du eh keine Baugenehmigung. Die setzt eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt voraus. Wenn du die nicht über die Privatstrasse erreichst, musst du selber auf deinem Grund die Erschliessung ermöglichen.
Zitat:Kann ich die Zufahrt nach Teilung erstreiten? Notwegerecht?
Warm erstreiten? Erstmal musst du mit den Eigentümer/Eigentümern der Privatstrasse reden und verhandeln.
Zitat:Kann ich die Zufahrt nach Teilung erstreiten? Notwegerecht?
Nein, ein Notwegerecht würde im Zweifel über die andere Hälfte des Grundstücks führen, weil Du die Situation selbst herbeigeführt hast.
Selbst wenn Du das Wegerecht für die Privatstraße erhälst, heißt das noch lange nicht, dass für das hinterliegende Grundstück eine Baugenehmigung erteilt wird.
Zitat:Oder sollte ich mir besser die Teilung aus dem Kopf schlagen
Die Sache ist ja nicht grundsätzlich aussichtslos.
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Die anderen Anlieger der Privatstraße haben auch neu gebaut vor ca. 4-5 Jahren, sie liegen ebenfalls nur an der Privatstraße an. Ist im ganzen Neubaugebiet ähnlich geregelt. Ich bin mit meinem an der Grenze, deshalb lieg ich auch noch an der öffentlichen Straße an. Alle Grundstücke sind sogenannte Schwellengrundstücke mit ca. 400 m², da wollt ich mit 1000 nicht raus reißen und es teilen. Also wenn ich mit den Eigentümern der Privatstraße einig bin sehe ich keine Probleme bei der Baugenehmigung (würde ich natürlich vorher klären beim Bauamt)
Ich frage auch nur für den Fall dass die sich stur stellen. Sind wohl 6 Parteien, da ist immer ein Idiot mit bei. Und sperren für den Durchgang dürfen sie die Straße auch nicht, also Abkürzer, Müllabfuhr ect. darf da lang, dafür hat die Stadt gesorgt, weiß leider nicht genau wie.
Vermutlich wäre es klug gewesen gleich von Anfang an da mit einzusteigen Eine Zufahrt zum hinteren Teil über den vorderen würde die Breite von 20 auf dann nur noch 17 verringern, das ist dann sehr grenzwertig finde ich, deshalb kommt eine Teilung nur in Frage wenn es über die Privatstraße klappt.
Aber danke erstmal für die Infos
Hi Hannes,
ich bin gerade in der gleichen Situation. Wie ist dein Fall ausgegangen? Konntest du die zweite Hälfte verkaufen und wie hat sich das mit dem Privatweg geklärt?
Danke,
Susi
Noch garnicht. Habe noch kein vernünftiges Konzept und daher auch noch keinen Kontakt mit den Eigentümern der Privatstrasse. Tendiere jedoch stark dazu die nicht einzubeziehen. Versuche also ein Konzept zu finden was auch ohne realisierbar ist um mich nicht abhängig zu machen. Doppelhaus mit gemeinsamer Zugfahrt / Hof z.b. Die Situation am Markt hat sich auch geändert. 2 Jahre Stillstand betrachte hier nur Vorteile wegen steigender Bodenrichtwerte und größere Grundstücke sind trotz der hohen Gesamtkosten stärker gefragt als die kleinen wo dir nur ein 3m Gartenstreifen ums Haus bleibt.
Aber ich berichte.....sofern sich was tut.
Und jetzt?
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