Grundstücksteilung, Überschreibung und Verkauf

6. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Juergen1974
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)
Grundstücksteilung, Überschreibung und Verkauf

Hallo erst einmal,

ich hab da mehrere Fragen, wobei ich nicht sicher bin, ob es nicht vielleicht auch ins Steuerrecht-Forum hin gehört.

Ich und meine Lebensgefährtin (sind noch nicht verheiratet) haben vor zu bauen. So weit so gut.
Ein geeignetes Grundstück ist elterlicher seits meiner Lebensgefährtin vorhanden. Wir möchten es teilen lassen und auf einem Stück was uns überschrieben werden soll dann bauen.
Ein anderes Teilstück soll auch noch verkauft werden und uns soll dieser Geldbetrag dann auch zu gute kommen (für den Bau).

Nun meine Fragen:

Wie gehen wir am besten mit der Überschreibung der Grundstücke vor ?
Wie sieht es mit der Grunderwerbssteuer bei Überschreibung an die Tochter aus ?
Macht es sinn das Grundstück nur auf die Tochter, oder auf uns beide zu überschreiben ?
Wie können wir am meisten Steuern sparen ?
Wie sieht es mit vorzeitigem Vererben aus, oder handelt es sich dabei eh um eine Schenkung ?
Was ist mit dem Teil der verkauft werden soll ?
Sollen wir diesen Teil vorher auch auf uns umschreiben lassen und dann verkaufen, oder sollen die Eltern diesen Teil besser verkaufen und wie sieht es da mit den Steuern aus ?

Viele Fragen, aber ich komme selbst nicht weiter.

Gruß, Jürgen

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Am meisten Steuern sparen Ehepaare.
Eintragen Grundstück: auf beider Namen, sonst besitzt du "nichts".
Die Teilung sollte als erstes in Angriff genommen werden (vielleicht gibt es dafür gar keine Genehmigung (eher unwahrscheinlich).
Jedes Grundstück sollte so groß sein, dass es verwertbar=bebaubar bleibt.
Die Tochter hätte einen Freibetrag bei der Schenkung. Wenn sie sich das Grundstück schenken lässt, ihr dann heiratet und sie dich miteintragen lässt, könnte es am vorteilhaftesten sein.
Ich würde aber auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen, da es bestimmt viele Möglichkeiten gibt und jede ihr Vor-/Nachteile hat, die ihr nur direkt abwägen könnt.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juergen1974
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Viele Dinge haben wir schon abgeklärt.
Teilungen des Grundstücks sind kein Problem.
Ob auf dem zu verkaufenden Grundstück entsprechend gebaut werden darf, erfahren wir heute bei einem Besichtigungstermin mit der Baubehörde.
Nen Termin mit nem Steuerberater haben wir mitte nächster Woche. Wollte nur mal hier vorab nen Rat einholen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie gehen wir am besten mit der Überschreibung der Grundstücke vor?
Dafür ist sowieso ein notarieller Vertrag notwendig. Vom Notar sollte man sich daher im Vorfeld beraten lassen.

Wie sieht es mit der Grunderwerbssteuer bei Überschreibung an die Tochter aus?
Grunderwerbsteuer fällt dabei nicht an. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Kauf, sondern um eine Schenkung. Für die Schenkungssteuer hat die Tochter einen Freibetrag von 205.000€.

Macht es sinn das Grundstück nur auf die Tochter, oder auf uns beide zu überschreiben?
Du hast nur einen Schenkungssteuerfreibetrag von 5.200€. Es fällt dann also Schenkungssteuer an. Wenn Du eigenes Geld in das Haus investierst, solltest Du das allerdings irgendwie rechtlich absichern.
Außerdem stellt sich aus der Sicht der Eltern auch noch die Frage, was denn passiert, wenn Ihr beide Euch trennt.

Wie können wir am meisten Steuern sparen?
Schenkung nur an die Tochter.

Was ist mit dem Teil der verkauft werden soll?
Was soll damit sein?

Sollen wir diesen Teil vorher auch auf uns umschreiben lassen und dann verkaufen, oder sollen die Eltern diesen Teil besser verkaufen und wie sieht es da mit den Steuern aus?
Solange Ihr insgesamt unter den Freibeträgen bleibt, spielt das steuerlich keine Rolle. Bei jedem Vorgang fallen allerdings Notar- und Grundbuchgebühren an.




-- Editiert von hh am 06.07.2006 11:43:20

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Juergen1974
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Das ich einen anderen Freibetrag bei einer Schenkung habe als die leibliche Tochter ist klar, aber wenn das Grundstück auf uns beide überschrieben wird, wird das dann hälftig berechnet ???
Heißt der hälftige Grundstückspreis wird mir als Schenkung angerechnet und die andere Hälfte meiner Lebensgefährtin ?

Beim Notar waren wir auch schon wegen eines vorab Gespräches. Mit den Steuern konnte und wollte sie uns aber auch nichts sagen.

Teilung, umschreibung, Grundbucheintrag ist klar, wird von der Notarin dann auch gemacht.

Also wäre es für das Teilstück was zum Verkauf angeboten werden soll besser, wenn die Eltern das in Ihrem Namen veräußern und den Geldbetrag uns dann ebenfalls durch eine Schenkung überlassen ?

Kompliziert das ganze, muss man ja mal sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Juergen1974
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie schaut es eigentlich aus, wenn die Eltern das Teilstück am Grund selbst verkaufen und uns den Erlös dann als Schenkung überlassen ?

Müssen die Eltern auf diesen Erlös eigentlich Steuern zahlen und wenn ja, wie berechnen die sich ?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ehepaare setzen sich meistens als 50/50% Miteigentümer ein, eine andere Regelung ist aber möglich (80/20, 60/40).
Ob die Eltern Steuern auf das Grundstück zahlen müssen, hängt davon ab, wie lange sie es besitzen. Evtl. kann es steuerlich am günstigsten sein, wenn die Eltern das Grundstück verkaufen und euch das Geld "leihen", wenn ihr durch den anderen Grundstücksteil die Freibeträge ausgenutzt habt.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Juergen1974
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

hab gerade mal geschaut und wenn ich das richtig verstanden habe gilt bei Schenkung an die Tochter ein Freibetrag von 205.000 Euro pro Elternteil. Heißt also im Grunde 410.000 alle 10 Jahre.

darüber werden wir in keinem Fall kommen.

Aber warum hängt die Steuerpflicht des verkauften Grundstücks von der länge des Besitzes ab ?
Das Grundstück ist schon ewig im Familienbesitz. Es wurde bereits vom Vater, Opa etc. vorher vererbt. Also wie gesagt schon ewig.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ehepaare setzen sich meistens als 50/50% Miteigentümer ein, eine andere Regelung ist aber möglich (80/20, 60/40).
Das gilt dann, wenn sie es gemeinsam kaufen.

Für eine Schenkung durch die Eltern ist das eher ungewöhnlich. In dem Fall bestehen die Eltern in vielen Fällen darauf, dass das Grundstück zu 100% beim eigenen Kind bleibt. Gegen den Willen der Eltern kann dann auch meistens gar kein anderer ein Miteigentum erwerben.

Aber warum hängt die Steuerpflicht des verkauften Grundstücks von der länge des Besitzes ab ?
Die Spekulationsfrist beträgt bei Grundstücken 10 Jahre. Wenn die Eltern das Grundstück schon länger besitzen, dann fallen keine Steuern an.

hab gerade mal geschaut und wenn ich das richtig verstanden habe gilt bei Schenkung an die Tochter ein Freibetrag von 205.000 Euro pro Elternteil. Heißt also im Grunde 410.000 alle 10 Jahre.
Das hast Du richtig verstanden. Das kannst Du allerdings nur dann ausnutzen, wenn das Grundstück auch beiden Elternteilen gemeinsam gehört. Wenn Deiner Mutter kein Anteil gehört, dann kann sie auch nichts schenken.

Ein unbebautes Grundstück geht dabei auch nur mit 80% des Bodenrichtwertes ein. Es können aber bei einer Übertragung an Euch und anschließendem Verkauf doppelte Notar- und Gerichtskosten anfallen.

Wenn Ihr also sowieso unter den Schenkungssteuerfreibeträgen bleibt, dann sollte die Eltern das Grundstück besser direkt verkaufen.



-- Editiert von hh am 06.07.2006 17:32:04

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Juergen1974
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Na gut, wenn man nur mit ca. 80% des Bodenrichtwertes rechnet, dann würden wir knapp unter dem Freibetrag bleiben.

Suppy, hoffe nur das beim Termin nächste Woche beim Steuerberater man uns genauso gut berät.

Danke erst einmal.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen