Grundstücksstreit mit dem Nachbarn

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Herbert1947
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksstreit mit dem Nachbarn

Hallo liebe Community,

aktuell habe ich Ärger mit meinem Nachbar, was uns schlaflose Nächte bereitet. Vor nunmehr 47 Jahren sind meine Frau und Ich in unser jetziges Haus gezogen, haben es aufwändig über viele Jahre saniert und gekauft. Unser Haus und Grundstück endet jedoch leider unmittelbar an der Grundstücksgrenze des Nachbarn. Da dieser mein Chef und zugleich langjähriger Freund war hat er uns ein Stück angrenzendes Land ca. 90 qm geschenkt. Wir haben dort einen kleinen Anbau und einen schönen Garten errichtet, natürlich alles im Einvernehmen mit dem damaligen Besitzer. Leider haben wir die Schenkung damals nicht schriftlich festgehalten.
Vor 20 Jahren ist unser Nachbar leider gestorben und seine Tochter hat als Alleinerbe alles übernommen. Die Tochter hat bis heute keinerlei Einwände erhoben und die Nutzung 20 Jahre geduldet. Seit ein paar Wochen ist die Dame verheiratet und ihr neuer Mann hat Einwände gegen die weitere Nutzung und stellt uns vor 2 Alternativen.

1. Das Gartengrundstück für einen Preis der das Zehnfache von der Fläche Wert ist zu kaufen.
2. Den Garten einebnen und den Anbau abreisen.

Nun zu unseren Fragen:

Darf der Nachbar uns die Nutzung entziehen und zum Abriss des Anbaus zwingen oder haben wir Ansprüche im Sinne eines Gewohnheits- bzw. Duldungsrechts?

Gilt ein mündlicher Vertrag der zwischen dem damaligen Nachbarn meiner Frau und mir geschlossen wurde?

Über hilfreiche Antworten würden wir uns sehr freuen.

Vielen Herzlichen Dank im Voraus!


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-- Editiert Herbert1947 am 04.03.2015 09:21

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Tja, ihr habt ein Problem. Ihr könnt die Schenkung nicht nachweisen. Selbstverständlich gelten auch mündliche Verträge, aber was nützt euch das wenn ihr das nicht nachweisen könnt. Dass ihr das nicht in das Grundbuch habt eintragen lassen war ein ganz schwerer Fehler. Selbstverständlich kann euch der Eigentümer die Nutzung des Grundstückes entziehen. Warum sollte ein Eigentümer es dulden müsses, dass ein anderer sein Eigentum nutzt?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Ich würde der Eigentümerin anbieten, entweder das Land zu einem angemessenen Preis zu kaufen, oder langfristig zu pachten.
Ist sie nicht einverstanden, dann müsstet ihr in den sauren Apfel beißen und den Garten aufgeben.

Wegen des Anbaus und der Forderung nach Einebnung des Gartens würde ich die Nachbarn auf die Regelungen im BGB verweisen: Verjährung von Ansprüchen nach 3 Jahren.




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Da hier geschrieben wurde: "es wurde ein Anbau errichtet", kommen mir zwei Gedanken:

1) Möglicherweise handelt es sich um einen entschuldigten, je nach Beweislage sogar um einen vereinbarten Überbau, der (gegen Entschädigung) auch weiterhin zu dulden ist.
http://www.juralib.de/schema/7936/genehmigter_Ueberbau
http://www.haerlein.de/blogs/rechtsanwalt-matthias-jelenewski/nachbarrecht-%E2%80%93-%C3%BCberbau-%E2%80%93-zu-den-eigentumsverh%C3%A4ltnissen

2) Man darf ja nun nicht einfach mal so einen Anbau errichten. Sicher sollte es also Baugenehmigungsunterlagen geben. Darauf müsste der Vorbesitzer als Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks unterschrieben haben. Evtl. lässt sich also auf diesem Weg zumindest ein vereinbarter Überbau beweisen.
Möglicherweise hat das Bauamt zudem auf Eintragung einer Baulast zwecks Abstandsflächenübernahme bestanden (Baulastenverzeichnis).



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
befindet sich das Grundstück in den neuen Bundesländern?
Wann wurde der Anbau errichtet, evtl. mit Baugenehmigung?
Möglicherweise ist auch ein ungenehmigter Anbau aus DDR Zeiten ein Überbau, der zu dulden ist, was in Frage kommt, ist entweder der Erwerb der betr. Fläche, hierbei ist der Preis allerdings Sache des Verkäufers, oder eine angemessene Rente.
Einen Anspruch den Garten weiter u nutzen gibt es allerdings nicht.
Die Schenkung hätte der notariellen Beglaubigung und des Grundbucheintrags bedurft.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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