Hallo, ich wollte hier mal kurz einen Rat:
Wir haben im Sommer ein Baugrundstück gekauft, das Grundstück ist bereits bezahlt, die Grundbucheintragung steht noch aus (müsste aber demnächst erfolgen).
Jetzt haben wir folgendes Problem: im Sommer war das Grundstück stark bewachsen und nicht 100% einsehbar.
Jedenfalls hat sich jetzt im Herbst herausgestellt, dass im hinteren Teil des Grundstückes eine alte Hütte/Scheune steht, die sich zu mindestens 1/3 auf unserem Grundstück befindet.
Der Vermesser hat das leider auch nicht bemerkt/gemeldet.
Soviel zum Sachverhalt.
Wer haftet dafür, dass die Hütte weg kommt?
Wie ist da nun am besten die Vorgehensweise (vor allem da der Vermesser ebenfalls geschlafen hat)?
Vielen Dank.
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Grundstückskauf: Hütte auf Grundstück-Frage.
Verbaut?
Verbaut?
Falls es irgendwie von Bedeutung ist: die Hütte ist wohl sehr alt (das Dach duchlöchert usw.) und nicht mehr nutzbar (bzw. wird auch nicht mehr genutzt).
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Habt ihr im Kaufvertrag mit dem Verkäufer etwas über den Zustand des Grundstücks vereinbart. z.B. das der Verkäufer das Grundstück gerodet und frei von Müll usw. übergibt?
Falls nein, dann seid ihr jetzt Besitzer von 1/3 einer alten Hütte. Am besten setzt ihr euch mit dem Nachbarn, dem die restliche Hütte gehört, in Verbindung und einigt euch auf eine gemeinsame Lösung. Vermutlich ist das ja euer Verkäufer, da sollte es kein Problem sein.
Wenn ihr erst mal mit dem Bauen angefangen habt, dann gibt es soviel Abfall, da fallen die Reste einer alten Hütte nicht weiter ins Gewicht. Wenn es aber doch eher eine Scheune ist, dann könnte es aufwändiger werden...
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quote:
Habt ihr im Kaufvertrag mit dem Verkäufer etwas über den Zustand des Grundstücks vereinbart. z.B. das der Verkäufer das Grundstück gerodet und frei von Müll usw. übergibt?
Hallo, danke für die Antwort!
Eine solche Klausel steht nicht im Kaufvertrag.
Allerdings eine andere: "Die Kauffläche ist unbebaut. Nutzungsrechte Dritter bestehen nicht".
Ändert dies etwas?
Laut Kaufvertrag haben wir ja ein unbebautes Grundstück gekauft.
Liebe Grüße!
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 04.11.2012 11:40
Dann könnt Ihr vom Nachbarn den Abriss,
oder eine "Überbaurente" verlangen
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quote:
"Die Kauffläche ist unbebaut. Nutzungsrechte Dritter bestehen nicht"
Damit ist für mich der Verkäufer in der Pflicht: er muß den zugesagten Zustand 'unbebaut' herstellen. Ihr solltet ihn schnellstens informieren, das er noch etwas zu tun hat. Wenn ihm auch das Nachbargrundstück gehört, dann könnt ihr ihm ja anbieten, das euer Bagger das Gebäude abreißt und die Rest auf sein Grundstück schiebt. Macht das aber nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Nachbarn, sonst könnte es nachträglichen Ärger geben.
Ihr solltet auch mal beim Notar nachfragen, was die Konsequenzen sind, falls das Gebäude nicht abgerissen werden kann.
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quote:
Falls nein, dann seid ihr jetzt Besitzer von 1/3 einer alten Hütte.
Nein, Eigentümer der "Hütte"=Gebäude bleibt der Überbauende.
912 ff lesen, gibt ein Grundverständnis. Details werden sicher hier im Forum, besser bei FEA gelöst.
Im Übrigen gehen dingliche und vertragliche (soweit übertragen) Ansprüche vor.
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