Wir haben ein Grundstück ( Bauplatz)'über den Notar verkauft.
Auflassung ist erfolgt.nun warten wir seit 3 Wochen auf unser Geld. Dem Makler haben wir es mitgeteilt.
Im Notar Vertrag steht, dass der Käufer das Grundstück so wie es ist kauft und dass er sich auf dem Bauamt erkundigt hat, wie er bauen darf.
Er reagiert nicht auf Telefon Anrufe .
Was können wir tun?
Herzlichen Dank
Grundstückskäufer bezahlt nach 14 Tagen nicht
Verbaut?
Verbaut?
Was steht im Vertrag zur Zahlungsfrist?
14 Tage, sind 12 Tage drüber.
Verzugszinsen und Zwangsversteigerung, der Käufer will ohne Kredit bezahlen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:und Zwangsversteigerung
Vielleicht mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Ja Zwangsvollstreckung
ZitatZitat:und Zwangsversteigerung :
Vielleicht mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Dann kannst Du aus meiner Sicht mit dem notariellen Vertrag direkt einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.
Unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung , so steht es in der notarurkunde
Eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde beantragen
Fordern Sie vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung an.
Mit dieser können Sie einen GV mit der Zwangsvollstreckung beauftragen od. einen PfÜB beim Vollstreckungsgericht beantragen (PfÜB ist vorzuziehen, wenn Ihnen die Bankverbindung od. der AG des S bekannt sein sollte).
Er wollte Bar bezahlen, aber den Kontoauszug hat er gezeigt
Wie lange, nach den 14 Tagen , soll ich noch warten?
Zitat:Er wollte Bar bezahlen, aber den Kontoauszug hat er gezeigt
Also ist Ihnen die Bankverbindung bekannt.
Zitat:Wie lange, nach den 14 Tagen , soll ich noch warten?
Sie müssen nicht mehr warten, könnten aber eine Zahlungserinnerung mit kurzer Frist (max. 10 Tage) versenden.
Sie sollten aber gleichzeitig beim Notar die vollstreckbare Ausf. beantragen.
Nach Fristablauf dann PfÜB beantragen.
Was heist PfÜB? Kostet mich das?
Zitat:Was heist PfÜB?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Diesen beantragen Sie mit dem amtl. Formular (im Internet abrufbar!) beim Amtsgericht (= Vollstreckungsgericht) am Wohnsitz des Schuldners (S).
Zitat:Kostet mich das?
€ 20,-- Gerichtskosten.
Danke herzlichst für Ihre Hilfe
Oder zurücktreten vom Vertrag. Ist normalerweise auch so vorgesehen in den Kaufverträgen.
Und unsere Auslagen, wir haben den Notar bezahlt und waren zum Notar einen ganzen Tag unterwegs,
Vor allem hatten wir Interessenten für das Grundstück, denen wir absagen mussten
Wollte schreiben, den Makler bezahlt
ZitatOder zurücktreten vom Vertrag. Ist normalerweise auch so vorgesehen in den Kaufverträgen. :
Blödsinn!
Immobilien und Grundstücke sind immer Verträge über den Notar. Rücktrittsrecht gibt es da nicht mehr, zumal gerade das Grundstück vom Makler vermittelt wurde, existiert ja auch schon vor dem Notartermin die Möglichkeit des Rücktritts.
Nach der Auflassung ist das Grundstück schon vom Grundbuchamt für den Käufer als neuen Besitzer vorgemerkt.
Mit Glück hat der Käufer genug auf dem Konto um mit der Vollstreckung zu seinem Geld zu kommen, ansonsten gleich mit dem Notar die Auflassung wieder entfernen lassen, das dauert ein ganze Weile, während der Zeit ist das Grundstück für weitere Verkäufe blockiert.
ZitatWollte schreiben, den Makler bezahlt :
Die Kosten kann man auch einfordern.
ich bin selbst mal auf solch einen Betrüger reingefallen, ein Kontoauszug ist keine Sicherheit.
Bei Käufern welche keine Finanzierung benötigen fordert man entweder einen Kapitalnachweis von seiner Bank an, oder eine Bankbürgschaft.
ZitatEr wollte Bar bezahlen, aber den Kontoauszug hat er gezeigt :
ich bin selbst mal auf solch einen Betrüger reingefallen, ein Kontoauszug ist keine Sicherheit, denn dies ist nur der Kontostand eines Konto auf seinen Namen. Das Geld kann am nächsten Tag schon wieder verschwunden sein.
Bei Käufern welche keine Finanzierung benötigen fordert man entweder einen Kapitalnachweis von seiner Bank an, oder eine Bankbürgschaft.
Mit Glück hat der Käufer genug Geld auf seinem Konto um mit der Vollstreckung zu seinem Geld zu kommen, schreiben, das verstehe ich nicht
ZitatBlödsinn! :
Immobilien und Grundstücke sind immer Verträge über den Notar. Rücktrittsrecht gibt es da nicht mehr, zumal gerade das Grundstück vom Makler vermittelt wurde, existiert ja auch schon vor dem Notartermin die Möglichkeit des Rücktritts.
Nach der Auflassung ist das Grundstück schon vom Grundbuchamt für den Käufer als neuen Besitzer vorgemerkt.
warum soll das Blödsinn sein.
Wenn im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, zb. wenn 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt wurde, dann ist das so.
Steht in vielen Kaufverträgen drin und ist für Verkäufer auch sinnvoll, wenn die Käufer nicht bezahlen wollen/können. Es heisst ja nicht das man es gleich ausüben muss, aber man kann, wenn es einem zu lange dauert.
Ist denn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart worden?
Bargeld würde ich aber keins annehmen. Nur Überweisung, je nachdem um welche Summe es geht.
Hallo, im notarvertrag steht,
Wegen Zahlungsverzug eben Verzugszinsen, Beginn fälligkeitsanzeige des Notars
Wegen Verpflichtung zur Zahlung unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung
Steht nichts von Rücktritt, geht um 50.000 Euro , danke i Voraus
Und?
Hast Du den Käufer jetzt schon einmal kontaktiert anstatt weiter das "was wäre wenn" zu erforschen?
Ich hatte es auch schonmal, dass ein Käufer erst nach einer erneuten Fristsetzung gezahlt hat.
1) Vergewissere Dich beim Notar ob und wann dem Käufer die Fälligkeitsanzeige zugegangen ist
2) Schick dem Käufer eine Mahnung/Zahlungsaufforderung mit nochmaliger (kurzer) Fristsetzung den Kaufpreis ggf gleich plus Verzugszinsen zu zahlen
Erfolgt auch dann kein Zahlungseingang, dann wieder ab zum Notar - vollstreckbare Ausfertigung und PfÜB
Oft haben Notare auch Rechtsanwälte im gleichen Büro und oft kann Dir der Notar direkt empfehlen, was zu tun ist bzw. die erforderlichen Schritte gleich einleiten.
Deine Fragen lässt Du Dir besser ebenfalls vom Notar beantworten, der weiss ja auch, was er genau im Vertrag stehen hat.
Ja der Makler telefonisch, aber kein Rückruf
Ich habe es auch schon Telefon probiert, aber geht nicht ran, auf eine Mail den der Makler ihm geschickt hat, schrieb er, er ruft am wochenende zurück, aber wieder nichts.
Die Zahlungsfrist, ist seid 2 Wochen abgelaufen.
Der Kaufvertrag ist geschlossen, damit hat der Makler sein Geld verdient.
Den Rest interessiert den nicht mehr. Das mag nicht für alle Makler gelten, aber für die meisten die ich kennengelernt habe.
Will sagen...der Makler ist der falsche Ansprechpartner.
Ja geht dann alles ber den Notar?
Bezgl einer zahlungserinnerung und den fälligkeitszinzen?
Den Brief zur Zahlungserinnerung wird man selbst schreiben müssen.
Ich habe noch eine Frage,
Der Käufer bezahlt nicht, weil e nicht so bauen darf, wie er es vorhat.
Im Notar Kaufvertrag steht,
Dass er sich hinreichend im Vorfeld über die Bebauung informiert hat.
Muss ich selbst, die PfÜB beantragen?
Der Makler will einen Rechtsanwalt einschalten, aber es dürfen für uns keine Kosten entstehen.
Wir sind zu 100% im Recht.
Herzlichen Dank im Voraus für eine konkrete Antwort
Als erstes braucht ihr eine vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrages. Die müsst ihr beim Notar beantragen. Damit könnt ihr den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Wurde von hamburger schon beschrieben. Wenn man keinen Rechtsanwalt beauftragen will, muss man den Antrag selber stellen. Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts hilft einem aber kostenlos dabei, für der Pfüb selber kostet wie oben schon gesagt 20 €. Macht aber nur Sinn, wenn einem die Bankverbindung des Käufers oder der Arbeitgeber oder sonstwer, der Gelder an den Käufer zu zahlen hat, bekannt ist.
Wenn der Makler einen Rechtsanwalt einschalten will, dann vermutlich nicht auf seine Kosten. Den werdet ihr dann erstmal bezahlen müssen, auch wenn ihr im Recht seit.
So schwer ist das aber nicht mit dem Pfüb.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten