Grundstücksgrenze und Spielgeräte
Mehr zum Thema: Nachbarschaftsrecht, Kinderlärm, GrundstücksgrenzeSpielturm an der Grundstücksgrenze
Ein im Garten errichteter Spielturm für Kinder muss von den Nachbarn auch dann hingenommen werden, wenn dieser in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht.
Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Ein Nachbar hatte hier geklagt, weil er sich von dem Spielturm gestört fühlte.
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seit 2010
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht
Die im Baurecht geltenden Abstandsregelungen gelten aber nur für Gebäude oder gebäudeähnliche Anlagen, nicht aber für Kinderspielgeräte, da diese keine Gebäude sind.
Eventueller Kinderlärm ist üblich und vom Nachbarn hinzunehmen. Kinderspielgeräte müssen daher keine Abstandsregelungen einhalten.
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Rechtsanwältin
Constanze Becker
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
München