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Grundstücksgrenze und Spielgeräte

Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Constanze Becker
29.5.2010 | Ratgeber - Nachbarschaftsrecht | 4198 Aufrufe
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Kinderlärm, Grundstücksgrenze

Spielturm an der Grundstücksgrenze

Ein im Garten errichteter Spielturm für Kinder muss von den Nachbarn auch dann hingenommen werden, wenn dieser in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht. 

Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Ein Nachbar hatte hier geklagt, weil er sich von dem Spielturm gestört fühlte.

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Rechtsanwältin
Constanze Becker
München
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Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Die im Baurecht geltenden Abstandsregelungen gelten aber nur für Gebäude oder gebäudeähnliche Anlagen, nicht aber für Kinderspielgeräte, da diese keine Gebäude sind.

Eventueller Kinderlärm ist üblich und vom Nachbarn hinzunehmen.  Kinderspielgeräte müssen daher keine Abstandsregelungen einhalten.

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