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Grundstücksgefährdung durch Baum

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Grundstücksgefährdung durch Baum

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einem möglichen Haftungsfall. Ein Baum, der vom Pilz befallen ist und dessen Fallrichtung auf unser Grundstück zeigt, stellt eine erhebliche Gefahr für mein Haus, Zaun, Autos usw. dar. Der Baum steht nicht auf meinem Grundstück sondern auf öffentlichem Grund in der nähe einer Straße.

Ich habe der Behörde ein Fax geschickt, welches die Gefahr durch den Baum schildert (in Wort und Bild). Wenn die Gefahrenquelle durch die Behörde nicht beseitigt wird und es zu Schäden kommt, haftet dann der Landkreis?

Besten Dank für Hilfe.

Gruß Al


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von AlTheKingBundy am 31.07.2012 14:48
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Beiträge zum Thema "Baum".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Grundstücksgefährdung durch Baum
Eventuell sollte man zuerst mal eine gerichtsfestere Form der Zustellung (Einschreiben-Rückschein) wählen und nicht die preiswerteste?
Es geht ja um ein paar EUR ...



Ansonsten wäre eine Haftung der Gemeinde grundsätzlich möglich. Im Streitfall wird ein Gericht alle Umstände im Gesamtzusammenhang beurteilen.





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von Harry van Sell am 31.07.2012 23:17
Status: Tao (21806 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 539 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
Normalerweise prüfen die das bzw. lassen es prüfen auch wenn es nur per Fax kommt. Dauert halt bei der Behörde.
Wie lange ist den das Fax schon weg?


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von EllisS am 01.08.2012 07:46
Status: Legende (303 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
Hallo und danke für die Antworten.

Ich dachte immer, ein Fax inkl. Sendebericht gilt rechtlich als offiziell zugestellt.

Ich habe das Fax gestern losgeschickt. Ein paar Stunden später erhielt ich einen Anruf von der Behörde, die mich an eine weitere Behörde weitervermittelt hat. Diese hat mir darauf hin eine E-Mail zugesandt, dass sie den Baum durch den Straßenwart in Augenschein nehmen lassen wird.

Ich bin beeindruckt von der Geschwindigkeit der Reaktion.

Meine Frage war hier auch eine rein theoretische. Gibt es einen rechtlichen Unterschied aufgrund der Tatsache, dass ich auf das Problem aufmerksam gemacht habe oder nicht?

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von AlTheKingBundy am 01.08.2012 08:05
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
quote:
Ich dachte immer, ein Fax inkl. Sendebericht gilt rechtlich als offiziell zugestellt.

Wenn man eine ZUstellung nachweisen muss, reicht kein ABSENDEbericht.

Die einzige gerichtsfeste Form der Zustellung wäre die Zustellung per Boten welcher Zustellung und Inhalt des Schreibens bezeugt (z.B per Gerichtsvollzieher, Postzustellurkunde).


Ein weiterer gerichtsfester Zustellnachweis wäre eine Antwort des Empfängers im der erBezug auf das Schreiben nimmt.


Auch ein Einschreiben-Rückschein kann geeignet sein, ist aber durchaus angreifbar,da der Inhalt unbekannt ist.

Man kann auch E-Mail, Fax und Einschreiben kombinieren um das bestreiten des Zuganges zu erschweren.



quote:
Gibt es einen rechtlichen Unterschied aufgrund der Tatsache, dass ich auf das Problem aufmerksam gemacht habe oder nicht?

Möglicherweise könnte sich die Gemeinde einer Haftung entziehen, wenn sie nachweisen könnte, das sie regelmäßig alle Bäume kontrolliert habe.
Bleibt sie aufgrund eines konkreten Hinweises jedoch untätig, wird sie sich kaum der Haftung entziehen können.

Deshalb auch die Geschwindigkeit der Reaktion in deinem Falle.





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von Harry van Sell am 01.08.2012 20:33
Status: Tao (21806 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 539 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
Nun ja, ich habe ja auf meine E-Mail von der Sachbearbeiterin eine Antwort erhalten, somit ist das ein Beweis für den Eingang meines Schreibens.

Neueste Info:

Heute muss ein Straßenwart dagewesen sein. Die befallene Stelle ist mit blauer Farbe umrandet und ein F steht darüner. Ich muss die Behörde für die Reaktionsgeschwindigkeit mal wirklich loben, was auch immer diese blaue Markierung bedeuten mag.

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von AlTheKingBundy am 01.08.2012 20:58
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
quote:
Die befallene Stelle ist mit blauer Farbe umrandet und ein F steht darüner.

F = Fällen, bei uns aber mit roter Markierung. Aber da hat jede Gemeinde freie Farbwahl ...





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von Harry van Sell am 01.08.2012 22:07
Status: Tao (21806 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 539 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
Finale Info:

Der Baum wurde gefällt -> Gefahrenquelle beseitigt. Ich bin wirklich erstaunt und dankbar, dass so etwas - und dann noch in der Geschwindigkeit - möglich ist.

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von AlTheKingBundy am 03.08.2012 10:32
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Grundstücksgefährdung durch Baum
Die Behörden sind sich durchaus ihrer Verantwortung bewusst.

Einen Schaden am Haus kann man reparieren, wenn ein Mensch unter dem umgestürzten Baum liegt ist das nicht so einfach ...





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von Harry van Sell am 04.08.2012 21:36
Status: Tao (21806 Beiträge)
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