Guten Tag,
Mein Mann und ich haben kürzlich 2 Flurstück erworben und wollen bald dort ein Eigenheim errichten. Nach der neuen Vermessung der beiden Flurstücke kam nun heraus, dass 8Quadratmeter der daneben liegenden Privatstraße zu unserem Flurstück gehören und nicht wie angenommen zu dem Besitzer der Privatstraße. Da die neue Vermessung und Notar etc. verhältnismäßig zu den gerade mal 8 Quadratmeter zu hoch wäre möchte der Besitzer der Privatstraße wahrscheinlich nicht abnehmen. Hinzu kommt noch dass auf diesen 8 Quadratmetern die Abwasserleitung von diesem Besitzer läuft und dort ein Gallier ist den wir weg machen müssten. Die Frage ist wer kommt für die ganzen Mehrkosten auf? Es gibt noch die Variante, dass wir die 8 Quadratmeter so als Straße belassen, da es ohnehin nur ein kleines Stück Garten wäre. Dann stelle ich mir jedoch die Frage wer für Schäden am Gallier, an der Straße oder ähnliches aufkommen muss? Was für Nachteile könnten wir haben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Grundstücksanliegen
18. Januar 2017
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Frage vom 18. Januar 2017 | 17:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksanliegen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2017 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119647 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatund dort ein Gallier ist den wir weg machen müssten. :
Dann hütet euch vor dem Zaubertrank ...
Ansonsten müsste man mal schauen, ob es in den das Grundstück betreffenden Unterlagen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis) keine entsprechenden Eintragungen gibt.
#2
Antwort vom 19. Januar 2017 | 06:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gulli natürlich:). Schlimme Korrektur...
In den Grundbüchern gibt es keine Eintragungen weil man bislang nicht wusste dass dieses Stück zum Grundstück gehört. Die Grenzsteine lagen falsch. Erst beim neuen Grenztermin ist das bekannt geworden.
Und jetzt?
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