Habe ne Wohnung verkauft Mitte des Jahres, laut Gesetz muss ich noch bis Ende des Jahres Grundsteuer zahlen, im Kaufvertrag steht jedoch das zu 1.07. die Wohnung zu Lasten und zu Nutzen auf den Käufer übergeht. Ist es dann nicht so, das der Käufer dann auch die Grundsteuer anteilsmässig übernehmen muss. Sonst wäre ja die Reglung zu Lasten völlig hinfällig.
Bitte um Klarstellung und Danke schon mal
Grundsteuer nach dem Verkauf, bitte um Hilfe
27. Mai 2017
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Frage vom 27. Mai 2017 | 01:56
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 8x hilfreich)
Grundsteuer nach dem Verkauf, bitte um Hilfe
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#1
Antwort vom 27. Mai 2017 | 06:56
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Solche Fragen gab es hier schon mal:
http://www.123recht.net/Uebernahme-der-Grundsteuer-__f520144.html
ZitatHabe ne Wohnung verkauft Mitte des Jahres, :
Wobei zudem immer der Tag des Eintrag im Grundbuch für die Steuer zählt, und die Lasten wo eigentlich Wasser / Abwasser / Strom usw ab Tag des Besitzübergang.
Nur hat dies der Notar nicht ausführlich erklärt?
-- Editiert von 0815Frager am 27.05.2017 06:59
#2
Antwort vom 28. Mai 2017 | 03:04
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Ist es dann nicht so, das der Käufer dann auch die Grundsteuer anteilsmässig übernehmen muss.
Die Last "Grundsteuer" ensteht aber mit dem Grundsteuerbescheid. Auch wenn einige Raten der Grundsteuer nach dem 1.7 bezahlt werden, handelt es sich um eine Last, die vor dem 1.7 entstanden ist.
Falls Sie nicht im Kaufvertrag haben aufnehmen lassen, dass der Käufer Ihnen die Grundsteuer anteilig erstatten muss, werden Sie darauf sitzen bleiben.
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