Grundsteuer B für 2012 bis 2017 - Festsetzungsverjährung?

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
skyward
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuer B für 2012 bis 2017 - Festsetzungsverjährung?

Hallo Leute,

mir wurde im Dezember '16 ein Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt zugestellt welcher zum Stichtag 01.01.2012 meinen Messbetrag anhebt. Die Gemeinde hat nun im Jahr 2017 einen Abgabenbescheid über die erhöhte Grundsteuer B erlassen.

Ist da vielleicht eine von den beiden Behörden schon zu spät dran gewesen? Ich lese in den Gesetzen was von Festsetzungsverjährungen von 4 bzw. 5 Jahren, weiß aber nicht auf welche Behörde sich die Zeiten beziehen und auch nicht, ab wann man anfängt die Jahre zu zählen.

Für die Profis hier hoffentlich eine Leichtigkeit, Danke für die Hilfe :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Grundsteuermessbescheid: Beginn 01.01.2013, Ende 31.12.2016, war also noch nicht verjährt.
Abgabenbescheid: Die Gemeine hat nach Bekanntgabe des Messbescheides zwei Jahre Zeit (§ 171 Abs. 10 AO : Soweit für die Festsetzung einer Steuer ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend ist (Grundlagenbescheid), endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids.)
Demnach alles korrekt.

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