Grundsteuer, wer zahlt im Jahr der Übergabe?
Hallo,
wir haben Mitte Februar 2009 unsere Wohnung gemäß
Kaufvertrag übernommen. Nun fordert uns der Verkäufer zur Zahlung der Grunsteuer, die er im Januar für das gesamte Jahr gezahlt hat, für 11,5 Monate auf.
Im
Kaufvertrag steht:
"Am Tage der Übergabe des Sondereigentums gehen sämtliche Rechte und Nutzungen, sowie die die Gefahr und die öffentlichen Lasten und Abgaben einschließlich noch entstehender Erschließungskosten auf den Käufer über und werden bis dahin nach dem Verhälnis der Zeit verrechnet."
Meiner Meinung ist die Grunsteuer keine "Abgabe", die unter diesen Passus fällt, da sie am 1. Januar in voller Höhe an das Finanzamt zu zahlen ist und das Finanzamt auch keine neue Rechnung dem neuen Eigentümer ausstellt.
Wer hat hier bereits Erfahrungen gesammelt?
Gruß
mk
von Beta1234 am 13.03.2010 08:18
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>Grundsteuer, wer zahlt im Jahr der Übergabe?
quote:
Meiner Meinung ist die Grunsteuer keine "Abgabe", die unter diesen Passus fällt, da sie am 1. Januar in voller Höhe an das Finanzamt zu zahlen ist und das Finanzamt auch keine neue Rechnung dem neuen Eigentümer ausstellt.
Keine der in diesem Satz getroffenen Annahmen ist korrekt.
1. Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last.
2. Sie wir nicht vom Finanzamt erhoben, sondern ist eine kommunale Steuer, die von der Stadt oder Gemeinde erhoben wird
3. Zahlugspflichtig gegenüber der Gemeinde ist derjenige, der am 01.01.Eigentümer ist
4. Im Regelfall wird die Grundsteuer in 4 Raten jeweils in der Quartalsmitte erhoben.
5. Du hast Dich verpflichtet, die Grundsteuer zeitanteilig zu übernehmen.
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von hh am 13.03.2010 21:34
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