Grundsteuer, muss der Mieter alles zahlen?

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
nickl251
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuer, muss der Mieter alles zahlen?

Guten Abend zusammen!

Zum Sachverhalt:

wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, unsere Wohnung(EG) hat ein Gartenanteil wie im Mietvertrag beschrieben.
Die zweite Wohnung bewohnen Eigentümer (1.OG). Zu deren Wohnung gehört kein Garten und keine sonstigen Flächen.
Die restlichen Flächen rund um das Haus ( gehören ebenfalls unserer Vermieterin) werden von den Eigentümern der oberen Wohnung genutzt da Sie von unserer Vermietern ein Nutzungsrecht haben ( eingetragen in das Grundbuch).

Nun zur eigentlichen Frage:

Müssen wir als Mieter die Grundsteuer für diese restlichen Flächen bezahlen, obwohl sie nachweislich nicht zu unserer Mietsache gehören? In unserem Mietvertrag steht das die Grundsteuer nach dem Gebührenbescheid verrechnet wird.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Dass lies sich ja so, als ob die zuzahlende Grundsteuer genau aufgeteilt werden konnte.
Dann mal her mit den Daten.
Es gibt da verschiedene Bescheide, außer dem Hebesatz.
Wie teilt sich der Einheitswert auf, d.h. aus welchen Zahlen wurde er ermittelt ? (Einheitswertbescheid)Da spielt auch der Miet/Nutzungswert eine Rolle.

Und aus welchen Zahlen ist der Grundsteuermessbetrag entstanden ?


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 04.08.2014 22:10

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Müssen wir als Mieter die Grundsteuer für diese restlichen Flächen bezahlen, obwohl sie nachweislich nicht zu unserer Mietsache gehören?
Nein, denn Grundsteuer fällt für "die restlichen Flächen" überhaupt nicht an.

Bei bebauten Grundstücken wid für den Grundlagenbescheid (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag) und somit auch für die Höhe der Grundsteuer alleine der Wohnwert (Fläche, Ausstattung) zugrundegelegt. Die Grundstücksgröße oder etwa eine anteilig zu nutzende Gartenfläche ist da völlig irrelevant.

wie auch die Formulare zeigen ... (i.d.R. das Formular Sachwert, bei Mietwohnungen oft auch direkt nach Mietwert)
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Einheitsbewertung/default.php?f=Muenchen&c=n&d=x&t=x

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Das Wort Grund- oder Grundstückssteuer führt, vor allem bei Mietern, immer wieder zu Mißverständnissen. Die aber verständlich/verzeihlich sind.

Garten- bzw. die Grundstücksfläche hat mit der Grundsteuer nichts zu tun.

Die Grundsteuer richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Wohnfläche.

Wenn die Umlage vertraglich vereinbart ist muß der Mieter sie anteilig seiner Wohnfläche zahlen.

Gartennutzung oder nicht ist völlig irrelevant.

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#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Eigentlich müsste die Grundsteuer Wohnflächensteuer heissen.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Eigentlich müsste die Grundsteuer Wohnflächensteuer heissen.


Zumindest bei reinen Wohngrundstücken.

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