Grundsicherung bei EU-Rente / Umzug

15. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Grundsicherung bei EU-Rente / Umzug

Hallo Forumsteilnehmer

ich wollte einen Antrag auf Grundsicherung stellen
ich habe 868,00 Euro EU-Rente netto, ich bin 60%
schwerbehindert aber ohne "G"
mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarf gekündigt
ich muß zum 1.7. nun umziehen habe aber keinerlei
Ersparnisse oder sonstiges Vermögen :( mit dem ich
einen Umzug finanzieren könnte, ich bin verwitwet u.
habe auch keine Angehörigen oder Bekannte die mir dabei
helfen könnten.
Bei telef. Rücksprache mit dem zuständigen Amt war man
schon fast empört dass ich überhaupt auf die Idee
gekommen bin wegen der Umzugskosten als Darlehen
nachzufragen.
Meine jetzige Wohnung ist zwar sehr groß aber im
Verhältnis zu den Mietpreisen in unserer Umgebung
trotzdem sehr günstig.
Ich habe eine Wohnung zum 1. 7. gefunden die mit
Terrasse ca 63 qm hat, man sagte mir das würde mir
nicht zustehen.
So jetzt hab ich auch keine Ahnung wie das weiter
gehen soll.
Das Amt hat mir den Antrag geschickt u. ich soll
da auch Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen,
ist das der normale Weg??
Außdem sagte man mir ich würde in der jetzigen
Wohnung 130,00 zu viel zahlen u. hätte ich eine
"entsprechende"Wohnung könnte ich theoretisch diese
130,00 Euro ja für den Umzug sparen.
Das ist die Theorie aber die Praxis sieht nun mal
anders aus.
Die neue Wohnung ist 40 Euro im monat günstiger als
jetzt diese hier.
Außerdem fragte man mich ob ich mich beim neuen
Wohnort schon auf dem Amt gemeldet hätte und ob
man dort diesem Umzug zustimmen würde und die Kosten
übernommen würden, am neuen Wohnort hatte ich zwar
nachgefragt aber die sagten mir dass sie nicht zuständig
seien weil ich ja noch nicht dort wohne.
Ich fühle mich da wirklich veräppelt und im Stich gelassen.

Kann mir jemand einen Tip geben wie ich das nun angehen
soll? Ich habe das Gefühl der Antrag ist schon abgelehnt
bevor ich ihn wirklich gestellt habe:(

Vielen Dank schon mal


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-- Editiert Katja2012 am 15.04.2012 19:28

-- Editiert Katja2012 am 15.04.2012 19:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Bei dieser Rentenhöhe besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Diese liegt derzeit bei 374 Euro plus Miete und eine Miete von 500 Euro gilt todsicher als unangemessen. Es könnte aber Wohngeldanspruch bestehen - rechnen Sie das mal an einem Wohngeldrechner im Web durch.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Wohngeld wurde mir vor 3 jahren schon abgelehnt

also muß ich meine Möbel in die neue Wohnung wohl
selbst allein tragen ? :(

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